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OLG Düsseldorf Aktenzeichen: 24U199/00 Paragraphen: Datum: 2001-07-06
3.6.1993
IX ZR 173/92 Aktenzeichen: IXZR173/92 Paragraphen: BGB§675 BGB§249 Datum: 2001-06-03
3.5.2001 IX ZR 46/00 Der Grundsatz, daß die Beweislastregeln des Ausgangsrechtsstreits auch im Regreßprozeß anzuwenden sind, kann sich auch zu Lasten des Mandanten eines Steuerberaters auswirken, wenn die Frage, ob der Mandant den Steuerschaden noch rechtzeitig durch einen Rechtsbehelf hätte abwenden können, vom Zeitpunkt des Zugangs des Steuerbescheids abhängt. BGB § 675 Aktenzeichen: IXZR46/00 Paragraphen: BGB§675 Datum: 2001-05-03
22.2.2001 IX ZR 293/99 a) Ein Urteil, dessen Tenor in sich selbst unauflösbar widersprüchlich ist, ist insgesamt auf-zuheben (Bestätigung von BGHZ 5, 240, 245 f). b) Die auf dem gemeinsamen Bund-Länder-Erlaß vom 20. Dezember 1990 (BStBl. I 1990, 884) und der diesem Erlaß zugrunde liegenden Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs beruhende Praxis der Finanzverwaltung, bis zu drei Grundstücksverkäufe in einem Zeitraum von fünf Jahren (noch) nicht als gewerblichen Grundstückshandel einzustufen, ist in einem die Zeit dieser Handhabung betreffenden Anwaltsregreßprozeß oder Steuerberaterregreßprozeß zu beachten (vgl. BGH, Urt. v. 28. September 2000 - IX ZR 6/99, WM 2000, 2439, 2442). BGB § 675 ZPO §§ 256, 559 Abs. 1 Aktenzeichen: IXZR293/99 Paragraphen: BGB§675 ZPO§256 ZPO§559 Datum: 2001-02-22
18.1.2001 IX ZR 223/99 Ein Steuerberater ist verpflichtet, bei Beendigung des Mandats auf die Gefahr des Ablaufs der Frist für eine Antragstellung hinzuweisen, wenn für ihn erkennbar ist, daß der Mandant - unabhängig vom Umfang des Mandats – aufgrund von dessen früherem Verhalten darauf vertraut, daß er (der Berater) den Antrag von sich aus stellen werde. BGB § 675 Aktenzeichen: IXZR223/99 Paragraphen: BGB§675 Datum: 2001-01-18
OLG Celle Aktenzeichen: 3U237/01 Paragraphen: pVV Datum: 2001-01-10
4.5.2000 IX ZR 142/99 Zur Verantwortlichkeit eines steuerlichen Beraters, der im Rahmen eines allgemeinen Beratungsauftrags ein Vorhaben "begleiten" soll, zu dem der Mandant das Gutachten eines Steuerspezialisten eingeholt hat. BGB § 675 Will der Mandant ein Betriebsgrundstück mit Räumlichkeiten bebauen, die später von einem Angehörigen privat genutzt werden sollen, und hierbei die Steuervergünstigung gemäß § 52 Abs. 15 Satz 11 EStG a.F. in Anspruch nehmen, muß der Steuerberater ihn über die Risiken aufklären, die sich daraus ergeben können, daß eine Entnahme aus dem Betriebsvermögen schon vor Abschluß der Bauarbeiten angenommen werden kann. EStG §§ 4, 52 Abs. 15 Satz 11 F.: 27. Februar 1987 Aktenzeichen: IXZR142/99 Paragraphen: BGB§675 EStG§4 EStG§52 Datum: 2000-05-04
Kammergericht Berlin Aktenzeichen: 13U4954/00 Paragraphen: pVV Datum: 2000-05-03
21.3.2000 IX ZR 183/98 Die gegen einen Steuerberater allein mit dem Vorwurf erhobene Klage, er habe ein Steuervergütungsverfahren nachlässig geführt, unterbricht nicht die Verjährung eines Schadensersatzanspruchs, der daraus abgeleitet wird, daß der Steuerberater die steuerliche Belastung nicht von vornherein neutralisiert habe. StBerG § 68 BGB § 209 Abs. 1 Zur Antragsfrist für die Vergütung umsatzsteuerlicher Vorsteuerbelastungen in einem besonderen Verfahren. UStDV a.F. § 61 Abs. 1 Satz 2 UStG 1996 § 18 Abs. 9 Satz 3 Aktenzeichen: IXZR183/98 Paragraphen: StBerG§68 BGB§209 UStDV§61 UStG§18 Datum: 2000-03-21
30.9.1999 IX ZR 139/98 Führt der Steuerberater im Rahmen eines Dauermandats einen wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz unwirksamen Auftrag durch, haftet er gleichwohl nach vertragsrechtlichen Grundsätzen, wenn ihm bei Erledigung des rechtlich untersagten Geschäfts ein steuerlicher Fehler unterläuft. BGB §§ 675, 276 RBerG § 1 Zum Schaden des Organträgers infolge eines steuerlich nicht wirksamen Gewinnabführungsvertrages. BGB § 249 Hd KStG §§ 14, 17 AktG § 302 Aktenzeichen: IXZR139/98 Paragraphen: BGB§675 BGB§276 RBerG§1 BGB§249 KStG§14 KStG§17 AktG§302 Datum: 1999-09-30 |
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