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Versicherungsrecht - Lebensversicherungsrecht
Kammergericht - LG berlin
03.06.2005
6 U 12/04
Zur Auslegung der Erklärung des Versicherungsnehmers bei einer Kapital-(lebens-)versicherung, an die Stelle des bezugsberechtigten Dritten einen anderen zu setzen (§ 166 Abs.1 VVG).
VVG § 1
VVG § 166 Abs. 1
VVG § 167 Abs. Aktenzeichen: 6U12/04 Paragraphen: VVG§1 VVG§166 VVG§167 Datum: 2005-06-03 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=14053 Versicherungsrecht - Lebensversicherungsrecht
LG Dortmund - AG Dortmund
07.04.2005
2 S 54/04
1. § 172 Abs.2 VVG ist über den Bereich der Riskolebensversicherung hinaus auf Kapitallebensversicherungsverträge anwendbar.
2. § 172 Abs. 2 VVG ist weder europarechtswidrig, noch begegnet er verfassungsrechtlichen Bedenken.
VVG § 172 Abs.2 Aktenzeichen: 2S54/04 Paragraphen: VVG§172 Datum: 2005-04-07 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=15679 Versicherungsrecht - Lebensversicherungsrecht Unfallversicherungsrecht Deckungsanspruch
OLG Karlsruhe - LG Mannheim
03.03.2005
12 U 414/04
Eine mit Willen des Versicherten vorgenommene Injektion eines Rauschmittels stellt keinen Unfall dar, selbst wenn sie ungewollt einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten verursacht.
AUB 94 § 1 Abs. III
AUB 94 § 2 Abs. II Nr. 2 Aktenzeichen: 12U414/04 Paragraphen: AUB94§1 AUB94§2 Datum: 2005-03-03 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=13189 Versicherungsrecht - Lebensversicherungsrecht
Bundesfinanzministerium
25.11.2004
IV C 1 - S 2252 - 405/04
Neuregelung der Besteuerung der Erträge aus kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht durch das Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) Aktenzeichen: IVC1-S2252-405/04 Paragraphen: Altersein-künftegesetz – AltEinkG Datum: 2004-11-25 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=11457 Versicherungsrecht - Lebensversicherungsrecht
Übermittelt von Rechtsanwälten Meilicke, Hoffmann & Partner, Poppelsdorfer Allee 114, 53115 Bonn
LG Bonn
12.11.2004
9 O 447/04
1. Eine Verpflichtung zur Leistung einer versicherung im Fall eines Suizids des Versicherten besteht nur für den Fall, dass der Suizid in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist.
2. Ein Ausschluß der freien Willensbestimmung liegt dann vor, wenn jemand nicht imstande ist, seinen Willen frei und ohne Einfluss einer Geistesstörung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln. Hierbei, ist darauf abzustellen, ob eine freie Entscheidung
nach Abwägung des Für und Wider bei einer sachlichen Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte noch möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung äußere Einflüsse den Willen übermäßig beherrschen. Als krankhafte Störung der Geistestätigkeit im Rahmen des § 169 VVG können alle Störungen der Verstandestätigkeit sowie des Willens,
des Gefühls und des Trieblebens in Betracht kommen, ohne dass die Manifestation einer Geisteskrankheit erforderlich ist.
3. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Umstand, dass die Tat unerklärlich erscheint, für die Annahme einer Störung der Geistestätigkeit nicht ausreicht, wie auch das Fehlen eines bestimmten und ausreichenden Beweggrundes für die Tat für sich genommen einen Ausschluss der Steuerungsfähigkeit nicht zu begründen vermag. (Leitsatz der Redaktion)
VVG § 169 Aktenzeichen: 9O447/04 Paragraphen: VVG§169 Datum: 2004-11-12 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=11504 Bankrecht Versicherungsrecht - Lebensversicherungsrecht Abtretung Sicherungsrecht Bausparen
OLG Köln - LG Köln
22.09.2004
5 U 214/03
Abtretung einer Lebensversicherung zur Absicherung eines Bausparvertrages. (Leitsatz der Redaktion)
ABB § 17
VVG § 12 Abs. 3
BGB § 335
ALB § 13 Abs. 4 Aktenzeichen: 5U214/04 Paragraphen: ABB§17 VVG§12 BGB§335 ALB§13 Datum: 2004-09-22 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=13302 Insolvenzrecht Versicherungsrecht - Arbeitsrecht Lebensversicherungsrecht
LAG Rheinland-Pfalz - ArbG Koblenz
20.08.2004
8 Sa 499/04
Lebensversicherung, Widerruf des Bezugsrechts durch Insvolbenzverwalter, Hinterlegung
VVG § 166
VVG § 166 Abs. 1
BGB § 812 Aktenzeichen: 8Sa499/04 Paragraphen: VVG§166 BGB§812 Datum: 2004-08-20 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=13322 Versicherungsrecht Bankrecht - Lebensversicherungsrecht Sonstiges Sicherungsrecht
OLG Düsseldorf - LG Duisburg
23.07.2004
I-17 U 94/98
1. Die Aufspaltung des ursprünglichen – zur Sicherung an eine Bank abgetretenen - Versicherungsvertrages in zwei Verträge über 40.000 DM und 60.000 DM kann nicht dazu führen, dass der neu entstandene Teilvertrag über 40.000 DM nicht mehr an die Bank abgetreten ist.
Eine derartige Veränderung der abgetretenen Forderungen hätte der Zustimmung der Bank als der wahren Inhaberin der Forderungen aus dem ursprünglichen Lebensversicherungsvertrag bedurft. Daraus folgt, dass die Forderung aus dem neu entstandenen Teilvertrag nicht zum zweiten Mal wirksam abtreten werden konnte.
2. Daraus folgt, dass die G.-Versicherung mit ihrer Zahlung an die Beklagte als Scheingläubigerin gezahlt hat. Damit erwarb die G.-Versicherung gegen die Beklagte einen Anspruch auf Herausgabe des Erlangten unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung
(§ 812 BGB). In Fällen wie diesem findet der Bereicherungsausgleich nämlich zwischen dem leistenden Schuldner und dem Scheingläubiger statt. (Leitsatz der Redaktion)
BGB §§ 284, 286, 408 Abs. 1, 407 Abs. 1, 409 Abs. 1, 821
BGB § 288 a. F. Aktenzeichen: I-17U94/98 Paragraphen: BGB§284 BGB§286 BGB§408 BGB§407 BGB§409 BGB§821 BGB§288a Datum: 2004-07-23 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=10605 Versicherungsrecht AGB-Recht - Versicherungsvertragsrecht Lebensversicherungsrecht Haftungsausschluß Versicherungsverträge
LAG Köln - ArbG Köln
15.07.2004
10 Sa 184/04
Freitodklausel, Betriebliche Altersversorgung, Witwenrente
1. Zur Frage der Wirksamkeit und Auslegung einer sog. Freitodklausel (hier: "Bei Freitod des Anwärters wird kein Anspruch auf Witwenrente erworben") in einer mit dem Betriebsrat vereinbarten Versorgungsordnung.
2. Die Zulässigkeit von Freitodklauseln in der betrieblichen Altersversorgung ist, soweit ersichtlich, vom BAG noch nicht entschieden worden. Im Urteil vom 29.01.1991 - 3 AZR 85/90 - (AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung) hat das BAG die Frage offengelassen. Die instanzgerichtliche Rechtsprechung beurteilt sie unterschiedlich, worauf be-reits das Arbeitsgericht hingewiesen hat. Im Schrifttum werden Freitodklauseln zwar nicht generell als unzulässig, aber als "problematisch", "bedenklich" und als unbefriedigend empfunden, da der Freitod die Hinterbliebenen zusätzlich "bestrafe". (Leitsatz der Redaktion – Ziff 2)
VersO §§ 3, 9 b, 13
BetrVG § 75
VVG § 169 Satz 2
ArbGG § 69 Abs. 2 Aktenzeichen: 10Sa184/04 Paragraphen: VersO§3 versO§9b VersO§13 BetrVG§75 VVG§169 ArbGG§69 Datum: 2004-07-15 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=12903 Versicherungsrecht - Lebensversicherungsrecht Obliegenheitsrecht Leistungsstörungen
OLG Stuttgart - LG Stuttgart
01.07.2004
7 U 18/04
Nachfrageobliegenheit
Wenn ein Versicherungsnehmer bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages mit Berufunfähigkeitsschutz gegenüber dem Versicherungsagenten auf das Vorliegen einer Erbkrankheit (hier: Kleinwüchsigkeit) hinweist, ohne diese und ihre medizinischen Auswirkungen näher bezeichnen zu können, löst dies die Nachfrageobliegenheit der Versicherung aus.
VVG § 16
VVG § 17 Aktenzeichen: 7U18/04 Paragraphen: VVG§16 VVG§17 Datum: 2004-07-01 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=10975
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