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Steuerrecht - Vergnügungssteuer
VG Lüneburg
4.3.2010
2 A 135/09
Auslesestreifen, Falschgeld, Prüftestgeld, Saldo 2, Steuermaßstab
Zur Erhebung von Vergnügungssteuer auf Prüftestgeld
Aktenzeichen: 2A135/09 Paragraphen: Datum: 2010-03-04 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14759 Steuerrecht - Hundesteuer
VG Gießen
3.3.2010
8 K 280/09
Hundesteuer und Halter eines "bissigen" Hundes
1. Bei der Regelung in einer Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer, wonach mehrere Personen Gesamtschuldner der Steuer sind, wenn sie gemeinschaftlich einen Hund halten, handelt es sich um eine widerlegbare Vermutung.
2. Das Merkmal "sich als bissig erwiesen haben" in einer Satzung über die Erhebung der Hundesteuer liegt vor, wenn eine gegenüber dem natürlichen Naturell eines Hundes gesteigerte Neigung zum Beißen besteht.
KAG HE § 7 Abs 2
Aktenzeichen: 8K280/09 Paragraphen: KAGHE§7 Datum: 2010-03-03 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14889 Steuerrecht - Zweitwohnungssteuer
VG Oldenburg
25.2.2010
2 A 866/08
BGB-Gesellschaft, Eigennutzung, Gesamtschuldner, Gesellschaftsvertrag, Verfügungsbefugnis (rechtliche), Zweitwohnung, Zweitwohnungsteuer
Heranziehung eines Gesellschafters einer BGB-Gesellschaft zur Zweitwohnungsteuer
1. Der Steuergläubiger darf, sofern er Willkür vermeidet, denjenigen als Gesamtschuldner einer Zweitwohnungsteuerforderung in Anspruch nehmen, der ihm dafür geeignet erscheint. Dabei ist er nicht verpflichtet, die Gründe seiner Ermessensentscheidung in seinem
Bescheid anzugeben.
2. Das aus der Eigentümerstellung resultierende Verfügungsrecht der BGB-Gesellschaft an einer Ferienwohnung schließt ein (Mit-)Verfügungsrecht der Gesellschafter grundsätzlich nicht aus.
3. Die Gesellschafter haben im Falle einer Eigentümerstellung einer BGB-Gesellschaft an einer Ferienwohnung jedenfalls dann eine rechtliche Verfügungsbefugnis, wenn ihnen ausdrücklich oder konkludent ein eigenes (wenn auch gegebenenfalls zeitlich eingeschränktes) Nutzungsrecht der Wohnung eingeräumt ist.
4. Ein solches Verfügungsrecht dürfte allerdings schon dann zu bejahen sein, wenn der betreffende Gesellschafter wegen bestehender gesellschaftsvertraglicher Vorgaben einen (mit-)bestimmenden Einfluss auf die Willensbildung der Gesellschaft hat und damit zugleich Einfluss auf die Nutzung der Ferienwohnung ausüben kann.
AO §§ 44 I, 121 II Alt 4, 122 VII
GG Art. 105 IIa
Aktenzeichen: 2A866/08 Paragraphen: AO§44 AO§121 AO§122 GGArt.105 Datum: 2010-02-25 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14761 Steuerrecht - Zweitwohnungssteuer
OVG Lüneburg - VG Oldenburg
27.1.2010
9 LA 318/08
Auslegung einer Zweitwohnungsteuersatzung anhand von Begriffen des Melderechts
1. Hat ein kommunaler Satzungsgeber den Begriff der Hauptwohnung in seiner Zweitwohnungsteuersatzung nicht näher bestimmt, ist dieser Begriff anhand des Melderechts und der hierzu entwickelten Grundsätze auszulegen, sofern sich nicht etwa aus der Entstehungsgeschichte der Norm ein abweichendes Verständnis ergibt. Gleiches gilt, wenn in der
Zweitwohnungsteuersatzung eine Abgrenzung zwischen dem Begriff der Hauptwohnung und dem der Zweitwohnung nicht vorgenommen worden ist.
2. Das Verfassungsrecht zwingt nicht dazu, einen nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, auch dann von der Zweitwohnungsteuerpflicht zu befreien, wenn es sich bei der aus beruflichen Gründen gehaltenen weiteren Wohnung mangels überwiegender Nutzung tatsächlich um eine Zweitwohnung handelt.
GG Art. 6 I
MRRG § 12 II
NKAG § 2 I 2
NMG § 8 II
Aktenzeichen: 9LA318/08 Paragraphen: GGArt.6 MRRG§12 NKAG§2 NMG§8 Datum: 2010-01-27 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14658 Steuerrecht - Zweitwohnungssteuer
OVG Lüneburg - VG Braunschweig
15.1.2010
9 LB 256/08
Zweitwohnungsteuer
1. § 2 Abs. 1 Satz 2 NKAG setzt voraus, dass für alle im Erhebungsgebiet vorkommenden und von der Zweitwohungsteuersatzung erfassten Steuerfälle eine Maßstabsregelung vorhanden ist, die höherrangigem Recht, insbesondere auch Verfassungsrecht, entspricht.
2. Eine die Erhebung der Zweitwohnungsteuer rechtfertigendes Verhalten für die persönliche Lebensführung ist bei vertraglichen Vereinbarungen gegeben, die zwar eine Selbstnutzung der Zweitwohnung durch den Eigentümer ausschließen, zugleich aber ein Anmieten der Wohnung durch den Eigentümer zu den für Fremdmieter geltenden Bedingungen zulassen.
BGB § 139
GG Art. 105 II a
NKAG § 2 I 2
Aktenzeichen: 9LB256/08 Paragraphen: BGB3139 GGArt.105 NKAG§2 Datum: 2010-01-15 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14659 Steuerrecht - Spielautomaten
Hessischer VGH - VG Gießen
13.1.2010
5 A 1794/09
Spielapparatesteuer
1. Der Maßstab der elektronisch gezählten Bruttokasse erfasst den mit der Spielapparatesteuer besteuerten Aufwand des Spielers weitgehend wirklichkeitsgerecht. Ungenauigkeiten, die sich bei einem einzeln betrachteten Spiel erheblich auswirken können, gleichen sich durch die Gesamtheit der Spiele innerhalb des Bemessungszeitraums weitgehend aus.
2. Spielgeräte, die als Gewinn wiederverwendbare Spielmarken - sogenannte Token - auswerfen, sind nicht nur gewerberechtlich, sondern auch steuerrechtlich als Gewinnspielgeräte anzusehen.
SpAppStS der Stadt Biedenkopf vom 24.02.2006
Aktenzeichen: 5A1794/09 Paragraphen: Datum: 2010-01-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14840 Steuerrecht - Grundsteuer Steuerbescheid
Hessischer VGH - VG Darmstadt
13.1.2010
5 A 2342/09
Grundsteuerbescheid
Etwaige Zweifel an der Bezeichnung des Inhaltsadressaten eines Abgabenbescheides können durch Auslegung beseitigt werden. Maßgeblich ist dafür der objektive Empfängerhorizont des Betroffenen (wie Rspr BVerwG und BFH).
AO § 37 Abs 2, § 157 Abs 1
Aktenzeichen: 5A2342/09 Paragraphen: AO§37 AO§157 Datum: 2010-01-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14841 Steuerrecht - Grundsteuer
BFH - FG Bremen
16.12.2009
II R 29/08
Grundsteuerpflicht bei Ausführung von Hoheitsaufgaben durch private Unternehmer
Grundbesitz der öffentlichen Hand ist nicht nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrStG von der Grundsteuer befreit, wenn er zur Durchführung hoheitlicher Aufgaben einem privaten Unternehmer überlassen wird.
GrStG § 3
Aktenzeichen: IIR29/08 Paragraphen: GrStG§3 Datum: 2009-12-16 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14915 Ordnungsrecht Steuerrecht - Glücksspiel/Verlosung Vergnügungssteuer
VG Osnabrück
17.11.2009
1 A 159/09
Bonuskarte, Kartensteuer, Umgehung, Vergnügungssteuer, Verzehrverbilligung
Vergnügungssteuer als Kartensteuer bei "Bonuskarten"-Systemen
Eine Chipkarte, für die der Besucher einer Diskothek beim Ausgang ein Entgelt zu entrichten hat, die während des Besuchs der Diskothek zur Speicherung des - wegen der Entgeltlichkeit verbilligten - Verzehrs dient, ist eine "Eintrittskarte" oder ein "sonstiger Ausweis" und deshalb vorrangiger Anknüpfungspunkt für die Erhebung der Vergnügungssteuer.
AO § 162
AO § 42
NKAG § 3
Aktenzeichen: 1A159/09 Paragraphen: AO§162 AO§42 NKAG§3 Datum: 2009-11-17 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14289 Steuerrecht - Spielautomaten
FG Hamburg
9.10.2009
2 K 142/09
Spielgerätesteuer: Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Hamburgischen Spielgerätesteuergesetz
Das Gericht ist auch an die Anordnung der weiteren Anwendbarkeit des mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbaren § 4 Abs. 1 Hmb SpStG gebunden. Für eine erneute Vorlage an das Bundesverfassungsgericht besteht kein Raum.
Aktenzeichen: 2K142/09 Paragraphen: GGArt.3 HmbSpStG§4 Datum: 2009-10-09 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=14686
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