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Umweltrecht - Immissionsschutz Landwirtschaft
OVG Lüneburg - VG Oldenburg
13.12.2007
12 ME 298/07
Betriebseinstellung, Entenhaltung, Hähnchenmast, Nutzungsänderung, Nutzungsuntersagung, Stilllegung
Untersagung der nicht genehmigten Fortführung eines Tierhaltungsbetriebes; hier Aufgabe der (baurechtlich genehmigten) Hähnchenmast und Aufnahme der Entenhaltung
BImSchG § 18 I Nr 2
BImSchG § 20 II
BImSchG § 67 II
Aktenzeichen: 12ME298/07 Paragraphen: BImSchG§18 BImSchG§20 BImSchG§67 Datum: 2007-12-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11756 Umweltrecht - Immissionsschutz
BVerwG - VGH Baden-Württemberg - VG Sigamringen
13.12.2007
7 C 41.07
Immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht; Betriebsumfang; Produktionsleistung; Stahlgießerei; Rohguss; guter Guss
Der Begriff "Produktionsleistung von Gussteilen" im Sinne von Nr. 3.7 des Anhangs zur 4. BImSchV stellt auf die Rohgussmenge und nicht auf die Menge des verkaufsfertigen Gusses (sog. guter Guss) ab.
BImSchG § 4 Abs. 1 Satz 1
4. BImSchV § 1 Abs. 1 Satz 4
4. BImSchV Anhang 3.7 Spalte 2
Aktenzeichen: 7C41.07 Paragraphen: BImSchG§4 4.BImSchV§1 Datum: 2007-12-13 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11895 Umweltrecht - Immissionsschutz Landwirtschaft
Hessischer VGH
12.11.2007
4 N 3204/05
Bebauungsplan; fehlende Abwägungsrelevanz; Geruchsimmissionen; Hobbytierhaltung; Konflikt zwischen landwirtschaftlicher Tierhaltung (Schweine und Rinder) und heranrückender Wohnbebauung; Landschaftsplan; Normenkontrolle; VDI-Richtlinie 3474
Heranrückende Wohnbebauung an landwirtschaftlichen Betrieb (Schweinemast und Rinderhaltung)
Zur Ermittlung und Bewertung von Geruchsimmissionen nach den VDI-Richtlinien 3471 bis 3474 (und den Modellen EMIAK und BAGEG).
BauGB a.F. § 1 Abs. 5 S. 2 Nr. 2
BauGB a.F. § 8 Abs. 2
BNatSchG § 16 Abs. 2 S. 2
HENatG § 11 Abs. 5
HENatG a.F. § 3 Abs. 4
Aktenzeichen: 4N3204/05 Paragraphen: BauGB§1 BauGB§8 BNatSchG§16 HENatG§11 HENatG§3 Datum: 2007-11-12 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12008 Umweltrecht - Immissionsschutz Sonstiges
BVerwG
Pressemitteilung
27.9.2007
7 C 36.07
Verkehrsbeschränkungen zur Abwehr von Feinstaubimmissionen müssen erneut geprüft werden
Die Landeshauptstadt München hat Verkehrsbeschränkungen zur Verringerung gesundheitsschädlicher Feinstaubpartikel-Immissionen mit unzutreffender Begründung abgelehnt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Der Kläger verlangt die Verurteilung der Landeshauptstadt insbesondere zu straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen, mit denen die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Feinstaubpartikel bei seiner Wohnung am Mittleren Ring erreicht wird. An einer Messstelle in der Nähe seiner Wohnung wurde der maßgebliche Grenzwert deutlich überschritten. Die Landeshauptstadt München lehnte solche Maßnahmen ab mit der Begründung, zunächst müsse der Freistaat Bayern einen Aktionsplan zur Luftreinhaltung aufstellen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hielt die Ablehnung für rechtmäßig.
Auf die Revision des Klägers hin hat das Bundesverwaltungsgericht dieses Urteil aufgehoben. Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 29. März 2007 (BVerwG 7 C 9.06 – Pressemitteilung Nr. 18/2007) festgestellt hat, war der Freistaat Bayern verpflichtet, einen Aktionsplan aufzustellen. Solange er seiner Pflicht nicht nachkommt, dürfen die örtlichen Behörden nicht Einzelmaßnahmen zur Abwehr gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch Feinstaubimmissionen unterlassen. Der Betroffene kann verlangen, dass die Behörden bei gesundheitsrelevanten Grenzwertüberschreitungen einschreiten. Sie müssen dann unter mehreren rechtlich möglichen – insbesondere verhältnismäßigen – Maßnahmen eine Auswahl treffen. Als verhältnismäßige Maßnahme kommt hier beispielsweise eine Umleitung des LKW-Durchgangsverkehrs in Betracht.
Da der Verwaltungsgerichtshof offen gelassen hat, ob an der Wohnung des Klägers die Gefahr einer unzulässigen Grenzwertüberschreitung besteht, musste der Rechtsstreit an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen werden.
BVerwG 7 C 36.07 – Urteil vom 27. September 2007
Aktenzeichen: 7C36.07 Paragraphen: Datum: 2007-09-27 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11295 Umweltrecht - Immissionsschutz Sonstiges
BVerwG - Bayerischer VGH - VG München
27.09.2007
7 C 36.07
Anspruch auf Verkehrsbeschränkung; Anspruch auf Minderung anlagenbezogener Schadstoffemissionen; Feinstaubpartikel; Luftreinhaltung; Aktionsplan; Immissionsgrenzwert; Gesundheitsschutz; Gefahrenabwehr; Vorsorge; Aufgabennorm; Straßenverkehrsbeschränkung
Ein Dritter, der von Überschreitungen des Immissionsgrenzwerts für Feinstaubpartikel PM10 betroffen ist, hat ein Recht auf Abwehr seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch planunabhängige Maßnahmen (im Anschluss an Beschluss vom 29. März 2007 - BVerwG 7 C 9.06 - NVwZ 2007, 695 zur Veröffentlichung in BVerwGE und Buchholz vorgesehen). Als planunabhängige straßenverkehrsrechtliche Maßnahme kann insbesondere ein Verbot des LKW-Durchgangsverkehrs im innerstädtischen Bereich in Betracht kommen.
BImSchG §§ 17 Abs. 1 Satz 2, 24 Satz 1, 40, 45 Abs. 1, 47 Abs. 1, 47 Abs. 2
22. BImSchV § 4 Abs. 1
StVO § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3
StVO § 45 Abs. 1b Nr. 5
StVO § 45 Abs. 9
Aktenzeichen: 7C36.07 Paragraphen: StVO§45 BImSchG§17 BImSchG§24 BImSchG§40 BImSchG§45 BImSchG§47 Datum: 2007-09-27 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11529 Umweltrecht - Immissionsschutz Landwirtschaft
OVG NRW - VG Minden
03.09.2007
8 A 2264/05
Nach den der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) und der VDI-Richtlinie 3940 zugrunde liegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen begegnet es keinen Bedenken, wenn die Immissionsschutzbehörde einem Anlagenbetreiber zur Überprüfung der Einhaltung eines Geruchsimmissionsgrenzwertes lediglich die Wahlmöglichkeit zwischen einer halbjährigen Überprüfung mit 52 Stichproben und einer ganzjährigen Überprüfung mit 104 Stichproben einräumt; ihm ist nicht darüber hinaus auch die Möglichkeit zuzugestehen, eine ganzjährige Überprüfung mit 52 Stichproben vornehmen zu können.
BImSchG § 12
BImSchG § 26
Aktenzeichen: 8A2264/05 Paragraphen: BImSchG§12 BImSchG§26 Datum: 2007-09-03 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11272 Bau- und Bodenrecht Umweltrecht - Sportanlagen Immissionsschutz
Bayerischer VGH
24.08.2007
22 B 05.2870
Anspruch eines Nachbarn auf immissionsschutzrechtliches Einschreiten gegen Freibadbetrieb; Unverhältnismäßigkeit; Begriff der Sportanlage
1. Ein Freibad erfüllt auch dann den Sportanlagenbegriff des § 1 Abs. 2 18. BImSchV (BImSchV 18), wenn nicht die wettkampforientierte Sportausübung im Vordergrund steht, sondern die Ausübung des Breitensports "Schwimmen" durch die Allgemeinheit; dies gilt jedenfalls dann, wenn das Freibad auch für die Durchführung von Wettkämpfen bzw. für Schul- oder Vereinssport geeignet ist und regelmäßig dafür genutzt wird; einzelne Elemente eines Erlebnis- oder Spaßbads ändern daran nichts, solange sie bei einer Gesamtbetrachtung den Charakter der Anlage nicht prägen.
2. Die Immissionsschutzbehörde darf ein Einschreiten gegen den Betreiber eines Freibads ablehnen, wenn die in Betracht kommenden Abwehrmaßnahmen im Verhältnis zu Art, Ausmaß und Dauer der Lärmeinwirkungen unverhältnismäßig wären (hier entschieden für gelegentliche Überschreitungen des Richtwerts für ein allgemeines Wohngebiet während der sonn- und feiertäglichen Ruhezeit von 13.00 Uhr - 15.00 Uhr).
BimSchG § 22 Abs 1 S 1 Nr 1
BimSchG § 24
BimSchG § 25 Abs 2
BImSchV 18 § 1
BImSchV 18 § 2 Abs 2 Nr 3 Aktenzeichen: 22B05.2870 Paragraphen: BimSchG§22 BImSchG§24 BImSchG§25 BImSchV18§1 BImSchB18§2 Datum: 2007-08-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12141 Umweltrecht - Immissionsschutz
Hessischer VGH
07.08.2007
2 A 690/06
Abfall; Emissionsgrenzwert; Immissionskenngrößen; Immissionsprognose; Luftschadstoff; Rauchgasreinigung; Verbrennung
Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die Mitverbrennung von Abfällen im Heizkraftwerk einer Papierherstellungsanlage
1) Bei den Emissionsgrenzwerten des § 5 Abs. 1 17. BImSchV handelt es sich nicht um nachbarschützende Vorschriften, sondern um auf der Grundlage von § 7 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG verordnete Konkretisierungen der Vorsorgepflicht des § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG im Hinblick auf Luftverunreinigungen.
2) Die Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 1 17. BImSchV, wonach sich die Emissionsgrenzwerte nach Absatz 1 auf einen Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas von 11 vom Hundert (Bezugssauerstoffgehalt) beziehen, steht der Genehmigung einer Mitverbrennungsanlage nicht entgegen, die nach dem Antrag des Anlagenbetreibers mit einem Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas von nur 8 vom Hundert betrieben werden soll.
BImSchG §§ 5, 6, 7, 16
17. BImSchV §§ 5, 16, 18
TA Luft Nr. 4.1 ff.
TA Luft Anhang 3
Aktenzeichen: 2A690/06 Paragraphen: BImSchV§5 BImSchV§6 BImSchV§7 BImSchV§16 TALuft Datum: 2007-08-07 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11746 Umweltrecht - Immissionsschutz Landwirtschaft
OVG Lüneburg - VG Braunschweig
03.08.2007
12 LA 60/07
Ermittlungsanordnung, Geruchsimmission, GIRL, Schweinemastanlage, VDI-Richtlinie 3471
Ermittlung von Geruchsimmissionen nach §§ 24, 26 BImSchG
Zu den Voraussetzungen für eine Ermittlungsanordnung nach §§ 24, 26 BImSchG.
BImSchG § 24
BImSchG § 26
BImSchG § 30
Aktenzeichen: 12LA60/07 Paragraphen: BImSchG§24 BImSchG§26 BImSchG§30 Datum: 2007-08-03 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11079 Umweltrecht - Immissionsschutz Sonstiges
OVG Lüneburg - VG Lüneburg
20.07.2007
12 ME 210/07
Beeinträchtigung, optische, Biogasanlage, Geruch, Hochwasser, Lärm, Nachbarschutz, Rücksichtnahmegebot, Überschwemmungsgebiet
Zu den Voraussetzungen eines Nachbarschutzes gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Biogasanlage
BimSchG § 4
NWG § 93
WHG § 31b
Aktenzeichen: 12ME210/07 Paragraphen: BImSchG§4 NWG§93 WHG§31b Datum: 2007-07-20 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11080
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