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Vertragsrecht - Dienstvertrag Annahmeverzug
OLG Koblenz - LG Mainz
01.12.2005
6 U 951/04
Kommt im Rahmen eines Dienstvertrages der Dienstberechtigte in Annahmeverzug, so besteht nach § 615 BGB ein Vergütungsanspruch für die Zeit bis zur tatsächlichen Beendigung des Dienstverhältnisses. Der Vergütungsanspruch beschränkt sich, falls keine Kündigung ausgesprochen wird, nicht auf den Zeitraum bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist.
BGB § 615 Aktenzeichen: 6U951/04 Paragraphen: BGB§615 Datum: 2005-12-01 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=16133
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