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Bankrecht Internationales Recht - Internationales Bankrecht Vertragsrecht Bankrecht Rechtswahl Prozeßrecht
OLG Brandenburg - LG Potsdam
26.10.2005
4 U 4/03
Darlehnsvertrag mit ausländischer Bank, Rechtswahl
Für eine konkludente Rechtswahl genügt es, dass sich ein entsprechender realer Wille der Parteien mit hinreichender Sicherheit aus den Bestimmungen des Vertrages oder den Umständen des Falles ergibt. Ein anerkanntes Indiz für eine konkludente Rechtswahl ist neben dem Vertragsort und der Sprache des Originalvertrages auch die Vereinbarung eines einheitlichen Gerichtsstandes. (Leitsatz der Redaktion) Aktenzeichen: 4U4/03 Paragraphen: Datum: 2005-10-26 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=15607
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