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Sonstige Rechtsgebiete - Zeugenschutz
OVG Lüneburg
22.6.2010
11 LA 292/09
Beendigung; Gefährdung; Gefährdungslage; Zeugenschutz
1. Die Beendigung des Zeugenschutzes kann auch dann nach § 1 Abs. 4 Satz 1 ZSHG (Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz) erfolgen, wenn der Zeugenschutz vor dem Inkrafttreten des ZSHG begründet worden ist.
2. Zur Einschätzung der Gefährdungslage.
ZSHG § 1
ZSHG § 1 IV
Aktenzeichen: 11LA292/09 Paragraphen: ZSHG§1 Datum: 2010-06-22 Link: pdf.php?db=strafrecht&nr=3672
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