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Wiedervereinigungsrecht Erbrecht - Fristen Erbrecht
BGH - OLG Naumburg - LG Magdeburg
24.06.2005
V ZR 96/04
a) Die Ausschlußfrist des § 7 Abs. 8 Satz 2 VermG wird gewahrt, wenn der Verfügungsberechtigte dem Berechtigten das Schreiben, mit dem er seine Ansprüche geltend macht, innerhalb der Frist mittels Telekopie zuleitet.
b) Nach § 7 Abs. 2 VermG sind auch Werterhöhungen auszugleichen, die vor dem 8. Mai 1945 herbeigeführt worden sind. Das gilt auch in den Fällen des § 1 Abs. 6 VermG.
c) Der Anspruch auf Wertausgleich nach § 7 Abs. 2 VermG steht auch dem Erben des Verfügungsberechtigten zu, der die Werterhöhung selbst vorgenommen hat oder auf seine Kosten von Dritten hat vornehmen lassen.
VermG § 1 Abs. 6
VermG § 7 Abs. 2
VermG § 7 Abs. 8 Aktenzeichen: VZR96/04 Paragraphen: VermG§1 VermG§7 Datum: 2005-06-24 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=14519 Wiedervereinigungsrecht - Fristen Landwirtschaft
BGH - OLG Dresden - LG Zwickau
17.06.2005
V ZR 208/04
a) Im Sinne von Art. 233 § 2a Abs. 1 Satz 8 EGBGB läßt sich auf eine Verhandlung in einem Verfahren nach § 64 LwAnpG auch ein, wer in diesem Verfahren eine Bereinigung der,Rechtsverhältnisse an Grund und Boden außerhalb des behördlichen Verfahrens erstrebt (Fortführung von Senatsurt. v. 14. Dezember 2001, V ZR 212/01, VIZ 2002, 237, 239).
b) Wer im Verlaufe eines Verfahrens nach § 64 LwAnpG Eigentümer wird, genügt seiner Einlassungsobliegenheit regelmäßig, wenn sich sein Rechtsvorgänger in dem Verfahren auf eine Verhandlung eingelassen hat und er selbst an dem Verfahren weiterhin zielgerichtet mit- und ihm nicht entgegenwirkt.
c) Der Anspruch auf Entgelt nach Art. 233 § 2a Abs. 1 Satz 8 EGBGB verjährte vor dem 1. Januar 2002 in der regelmäßigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB a.F.
EGBGB Art. 233 § 2a Abs. 1 Satz 8 Aktenzeichen: VZR208/04 Paragraphen: EGBGBArt.233§2a Datum: 2005-06-17 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=14522
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