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WEG-Recht - Ordnungsgemäße Verwaltung Verkehrssicherungspflicht
BGH - LG Berlin - AG Schöneberg
13.12.2019
V ZR 43/19
Die Erfüllung der auf das Gemeinschaftseigentum bezogenen Verkehrssicherungspflichten gehört zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung; für diese ist der Verband im Innenverhältnis zu den Wohnungseigentümern nicht zuständig. Deshalb ist ein Dritter, auf den Verkehrssicherungspflichten übertragen werden, im Verhältnis zu den einzelnen Wohnungseigentümern nicht Erfüllungsgehilfe des Verbandes. Verletzt der Dritte schuldhaft die Verkehrssicherungspflicht, begründet dies keine Schadensersatzansprüche einzelner Wohnungseigentümer
gemäß § 280 Abs. 1 BGB gegen den Verband (Fortführung von Senat, Urteil vom 8. Juni 2018 - V ZR 125/17, BGHZ 219, 60 Rn. 15 ff., 38).
WEG § 10 Abs 6 S 3 Halbs 1
BGB § 278 Abs 1, § 280 Abs 1
Aktenzeichen: VZR43/19 Paragraphen: Datum: 2019-12-13 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=39932 WEG-Recht - Schadensrecht Verkehrssicherungspflicht
AG Hamburg-Wandsbek
4.9.2012
716b C 53/12
1. Wenn ein Wohnungseigentümer Individualansprüche geltend macht, bedarf es keiner Vorbefassung auf der Eigentümerversammlung.
2. Bei Ansprüchen aus einem Glatteisunfall auf öffentlichem Grund vor der WEG-Anlage liegt ein Fall des § 43 Nr. 5 WEG vor.
3. Auch der Verband ist Träger der Straßenreinigungspflicht.
WEG § 10 Abs 6, § 43 Nr 5
BGB § 278, § 823 Abs 1, § 831
Aktenzeichen: 716bC53/12 Paragraphen: WEG§10 WEG§43 BGB§278 BGB§823 BGB§831 Datum: 2012-09-04 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=33163 WEG-Recht - Verkehrssicherungspflicht Wohnungseigentümer WEG-Versammlung Beschlüsse
BGH - LG Karlsruhe - AG Freiburg
9.3.2012
V ZR 161/11
1. Ob Wohnungseigentümer für die Sanierung eines Altbaus einen mehrjährigen Sanierungsplan erstellen oder sich darauf beschränken, die unmittelbar erforderlichen Einzelmaßnahmen zu beschließen, steht grundsätzlich in ihrem Ermessen.
2. Eine Verpflichtung der einzelnen Wohnungseigentümer, die Räum- und Streupflicht im Wechsel zu erfüllen, kann nicht durch Mehrheitsbeschluss, sondern nur durch Vereinbarung begründet werden.
WEG § 21 Abs 5 Nr 1, § 21 Abs 5 Nr 5
Aktenzeichen: VZR161/11 Paragraphen: WEG§21 Datum: 2012-03-09 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=30692 WEG-Recht - Verkehrssicherungspflicht
Bayerischer VGH - VG Ansbach
11.05.2006
8 ZB 06.485
Folgenbeseitigungsanspruch, tatsächlich-öffentlicher Weg, Verkehrssicherungspflicht, Wohnungseigentümer, Verwalteraufgaben, zivilrechtlicher Vertrag
Wohnungseigentümer sind für ihr Grundstück auch verkehrssicherungspflichtig, soweit auf diesem ein tatsächlich-öffentlicher Weg verläuft.
VwGO § 121 Nr. 1
WEG § 27 Abs. 1 Nr. 2
BGB § 311 Abs. 1 Aktenzeichen: 8ZB06.485 Paragraphen: VwGO§121 WEG§27 BGB§311 Datum: 2006-05-11 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=17838 WEG-Recht - Schadensrecht Verkehrssicherungspflicht
OLG München - LG München I - AG München
24.10.2005
34 Wx 82/05
1. Schadensersatzansprüche eines Wohnungseigentümers wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten bzw. wegen Verletzung der korrespondierenden Pflicht zur ordnungsmäßigen Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums richten sich nicht gegen die Wohnungseigentümer als Einzelpersonen, sondern gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft
als Verband.
2. Zur Würdigung von Sachverständigengutachten durch den Tatrichter.
BGB §§ 31, 278, 823
WEG § 21 Abs. 1
FGG § 12 Aktenzeichen: 34Wx82/05 Paragraphen: BGB§31 BGB§278 BGB§823 WEG§21 FGG§12 Datum: 2005-10-24 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=16718
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