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WEG-Recht - Umlagen Haftung
BGH - LG Düsseldorf - AG Wuppertal
3.7.2020
V ZR 250/19
Die Nachhaftung des Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die zum Zeitpunkt seines Ausscheidens Wohnungseigentümerin ist, erstreckt sich auf Beitragspflichten, die auf nach seinem Ausscheiden von den Wohnungseigentümern gefassten Beschlüssen beruhen; auch insoweit handelt es sich um Altverbindlichkeiten i.S.v. § 160 Abs. 1 Satz 1 HGB.
WEG § 16 Abs 2, § 28 Abs 5
BGB § 736 Abs 2
HGB § 160 Abs 1 S 1
Aktenzeichen: VZR250/19 Paragraphen: Datum: 2020-07-03 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40316 WEG-Recht - Bewirtschaftungskosten Umlagen
BGH - LG Berlin - AG Charlottenburg
18.12.2019
VIII ZR 62/19
Bei einer an den Hausmeister entrichteten Notdienstpauschale handelt es sich nicht um umlagefähige Betriebskosten, sondern um vom Vermieter zu tragende Verwaltungskosten.
BGB § 556 Abs 1 S 2
BetrKV § 1, § 2 Nr 14
BVO 2 § 27 Abs 1 Anl 3 Nr 14
Aktenzeichen: VIIIZR62/19 Paragraphen: Datum: 2019-12-18 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=39685 WEG-Recht - Umlagen
BGH - LG Stuttgart - AG Stuttgart Bad Cannstadt
15.12.2017
V ZR 257/16
1. Der Erwerber von Wohnungs- oder Teileigentum haftet für eine nach dem Eigentumswechsel fällig werdende Sonderumlage, auch wenn deren Erhebung vor dem Eigentumswechsel beschlossen wurde (Fortführung von Senat, Beschluss vom 21. April 1988, V ZB 10/87, BGHZ 104, 197).
2. Die anteiligen Beiträge der Wohnungseigentümer zu einer Sonderumlage werden erst mit Abruf durch den Verwalter fällig. Sollen die Beiträge abweichend von § 28 Abs. 2 WEG sofort fällig werden, bedarf es einer ausdrücklichen Regelung in dem Beschluss über die Erhebung der Sonderumlage.
WEG § 16 Abs 2, § 28 Abs 2
Aktenzeichen: VZR257/16 Paragraphen: Datum: 2017-12-15 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=37707 WEG-Recht - Umlagen Sonstiges
AG Augsburg
17.4.2013
30 C 5735/12 WEG
Die Parteien streiten um Rückzahlungsansprüche wegen von der Klägerin ohne Rechtsgrund geleisteter Beiträge im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Aktenzeichen: 30C5735/12 Paragraphen: Datum: 2013-04-17 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=33151 WEG-Recht - Sanierung/Umbau Umlagen
LG Karlsruhe
28.6.2011
11 S 7/10
Verwalterwahl
Auch der Umstand, dass nicht der Anbieter mit dem niedrigsten Vergütungsverlangen gewählt worden ist, führt - wie auch bei der Erteilung von Aufträgen für Instandsetzungsarbeiten - nicht zur Ungültigerklärung des Beschlusses. Den Wohnungseigentümern ist vielmehr
ein gewisser Beurteilungsspielraum zuzubilligen, der hier, was die Vergütungsvorstellungen der gewählten Verwalterin angeht, nicht überschritten ist. Dabei dürfen die Wohnungseigentümer grundsätzlich auch Erkenntnisse über Bewerber berücksichtigen, die sie, wie hier, aus der Verwaltung von Nachbarhäusern oder gemeinsamen Parkplatzgrundstücken
o.ä. gewonnen haben. Insbesondere dann, wenn sich diese Erfahrungen als offensichtlich negativ erweisen, sind die Wohnungseigentümer nicht verpflichtet, den entsprechenden Verwalter zu bestellen, selbst wenn sein Angebot preislich gesehen günstiger ist als das der Mitbewerber. (Leitsatz der Redaktion)
Aktenzeichen: 11S7/10 Paragraphen: Datum: 2011-06-28 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=29890 WEG-Recht - Sanierung/Umbau Umlagen
LG Hamburg - AG Hamburg-Wandsbek
25.5.2011
318 S 21/11
Der BGH hat entschieden, dass die Belastung nur eines Teils der Wohnungseigentümer mit den Kosten der Instandsetzung des Daches einer Einzelhausanlage nicht möglich sei. Zwar mögen die Wohnungen der Dachgeschossbewohner dem instand zu setzenden Dach näher sein als die Eigentümer der übrigen Wohnungen. Es fehlt an einer gesteigerten Gebrauchsmöglichkeit und an einem konkreten Objektbezug. Am Dach des Gebäudes haben grundsätzlich alle Wohnungseigentümer den gleichen Gebrauchsanteil, so dass § 16 Abs. 4 WEG hier unanwendbar ist.
Dieser Rechtsprechung schließt sich die Kammer an. (Leitsatz der Redaktion)
WEG § 16 Abs 4
Aktenzeichen: 318S21/11 Paragraphen: WEG§16 Datum: 2011-05-25 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=29887 WEG-Recht - Umlagen
BGH - LG Koblenz - AG Koblenz
1.4.2011
V ZR 162/10
Bei der Änderung eines Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG steht den Wohnungseigentümern ein weiter Gestaltungsspielraum zu.
WEG § 16 Abs. 3
Aktenzeichen: VZR162/10 Paragraphen: WEG§16 Datum: 2011-04-01 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=28840 WEG-Recht - Umlagen
BGH - LG Koblenz - AG Montabaur
9.7.2010
V ZR 202/09
a) Auch ein durch Vereinbarung festgelegter Umlageschlüssel kann durch Mehrheitsbeschluss nach § 16 Abs. 3 WEG geändert werden.
b) Die Abänderung eines Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG muss transparent gestaltet werden; hierfür genügt es nicht, dass einer Abrechnung oder einem Wirtschaftsplan lediglich der neue Schlüssel zugrunde gelegt wird.
c) Eine rückwirkende Änderung des Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG entspricht in der Regel nicht den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung.
d) § 16 Abs. 4 WEG weist den Wohnungseigentümern nicht die Kompetenz zu, einen die Ansammlung von Instandhaltungsrücklagen betreffenden Verteilungsschlüssel zu ändern.
WEG § 16 Abs. 3 und 4
Aktenzeichen: VZR202/09 Paragraphen: WEG§16 Datum: 2010-07-09 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=27583 WEG-Recht - Umlagen
OLG München - LG München I - AG München
21.05.2007
34 Wx 148/06
Es widerspricht einer ordnungsgemäßen Abrechnung, eine Sonderumlage für konkrete Sanierungsmaßnahmen, die im gleichen Wirtschaftsjahr erhoben und zweckentsprechend verbraucht wurde, als „Zuweisung zur Instandhaltungsrücklage” in der Jahresabrechnung auszuweisen, auch wenn die Umlage kurzzeitig dem Rücklagenkonto gutgeschrieben wurde.
WEG § 28 Abs. 3
Aktenzeichen: 34Wx148/06 Paragraphen: WEG§28 Datum: 2007-05-21 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=21707 WEG-Recht - Umlagen Wohngeld
OLG Düsseldorf - LG Düsseldorf - AG Neuss
18.04.2007
I-3 Wx 53/07
1. Hält ein Beteiligter den gegen ihn gestellten Wohngeldanspruch im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde nur noch aus dem Gesichtspunkt der Aufrechnung für unbegründet, so stellt sich dies als entsprechende Beschränkung seines Rechtmittels dar.
2. Das Verbot, mit Wohngeldforderungen eine – streitige – Gegenforderung aufzurechnen, gilt auch, wenn die Gegenforderung nicht als Wohnungseigentümer erworben wurde (hier: Beschädigung des im Alleineigentum eines Wohnungseigentümers stehenden Nachbarhauses).
WEG § 16
BGB § 387
Aktenzeichen: I-3Wx53/07 Paragraphen: WEG§16 BGB§387 Datum: 2007-04-18 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=20946
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