Angezeigte Ergebnisse pro Seite:
5 | 10 | 20 | 50
Suchergebnisse 1 bis 10 von 34
WEG-Recht - Bewirtschaftungskosten Umlagen
BGH - LG Berlin - AG Charlottenburg
18.12.2019
VIII ZR 62/19
Bei einer an den Hausmeister entrichteten Notdienstpauschale handelt es sich nicht um umlagefähige Betriebskosten, sondern um vom Vermieter zu tragende Verwaltungskosten.
BGB § 556 Abs 1 S 2
BetrKV § 1, § 2 Nr 14
BVO 2 § 27 Abs 1 Anl 3 Nr 14
Aktenzeichen: VIIIZR62/19 Paragraphen: Datum: 2019-12-18 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=39685 WEG-Recht - Bewirtschaftungskosten Jahresabrechnung
BGH - LG Saarbrücken - AG Saarbrücken
3.6.2016
V ZR 166/15
In der Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft müssen die Kosten des Betriebsstroms der zentralen Heizungsanlage nach Maßgabe der Heizkostenverordnung verteilt werden; wird der Betriebsstrom nicht über einen Zwischenzähler, sondern über den allgemeinen Stromzähler erfasst, muss geschätzt werden, welcher Anteil an dem Allgemeinstrom hierauf entfällt.
WEG § 28 Abs 3
HeizkostenV § 7 Abs 2 S 1
Aktenzeichen: VZR166/15 Paragraphen: WEG§28 HeizkostenV§7 Datum: 2016-06-03 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=36575 Mietrecht WEG-Recht - Nebenkostenabrechnung Jahresabrechnung Bewirtschaftungskosten
BGH - LG Köln - AG Köln
14.11.2012
VIII ZR 41/12
Zur Abrechnung der mit eigenen Arbeitskräften erbrachten Gartenpflege- und Hausmeisterdienste nach fiktiven Kosten eines Drittunternehmens.
BetrKV § 1 Abs 1 S 2
Aktenzeichen: VIIIZR41/12 Paragraphen: BetrKV§1 Datum: 2012-11-14 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=32385 WEG-Recht - Bewirtschaftungskosten
OLG München - LG Ansbach - AG Ansbach
6.9.2012
32 Wx 32/12
1. Verstöße gegen die Kostenverteilungsvorschriften der Heizkostenverordnung führen nur zu einer Ungültigerklärung des Genehmigungsbeschlusses über die Jahresabrechnung hinsichtlich der Einzelabrechnungen.
2. Kann nur ein geringer Teil der verbrauchten Heizwärme über Ausstattungen zur Verbrauchserfassung erfasst werden, so kommt eine Ausnahme von der Heizkostenverordnung nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b HeizkostenV in Betracht.
3. Die Messergebnisse nicht geeichter Zähler sind nicht gänzlich unverwertbar.
4. Ein Beschluss über die Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 3 WEG ist insoweit nichtig, als er Feststellungen zu den geleisteten Vorschüssen enthält.
WEG § 28 Abs 3
HeizkostenV § 2, § 3, § 7, § 8
Aktenzeichen: 32Wx32/12 Paragraphen: WEG§28 HeizkostenV§2 Datum: 2012-09-06 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=31951 WEG-Recht - Haftung Eigentümerwechsel Bewirtschaftungskosten
BGH - LG Stuttgart - AG Nürtingen
11.5.2012
V ZR 196/11
Haftung des Erwerbers und des Veräußerers einer Eigentumswohnung für Kosten und Lasten
1. Ein Erwerber von Wohnungseigentum, der den Erwerbsvertrag vor Entstehen der Wohnungseigentümergemeinschaft abschließt und zu dessen Gunsten eine Auflassungsvormerkung eingetragen wird, ist auch dann als werdender Wohnungseigentümer anzusehen, wenn er den Besitz an der Wohnung erst nach dem Entstehen der Wohnungseigentümergemeinschaft
erlangt (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 5. Juni 2008, V ZB 85/07, BGHZ 177, 53 ff.).
2. Der in dem Grundbuch als Eigentümer eingetragene Veräußerer haftet nicht gesamtschuldnerisch für die Lasten der Wohnung, wenn der Erwerber als werdender Wohnungseigentümer anzusehen ist.
WEG § 16 Abs 2
Aktenzeichen: VZR196/11 Paragraphen: WEG§16 Datum: 2012-05-11 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=31035 WEG-Recht - Bewirtschaftungskosten
AG Düsseldorf
21.3.2011
292a C 7251/10
Wohnungseigentum: Bestimmung des Verbrauchsanteils bei der Umlage der Heizungskosten des Gebäudes
1. Erfüllt ein Gebäude die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Satz 2 HeizKV, kann jeder Wohnungseigentümer verlangen, dass die Heizkosten für Abrechnungsperioden ab dem 1. Januar 2009 zu 70% nach erfasstem Verbrauch umgelegt werden. Ein mit Stimmenmehrheit der Wohnungseigentümer beschlossener davon abweichender Kostenverteilungsschlüssel entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.
2. § 7 Abs. 1 Satz 2 HeizKV ist auch auf eine Wärmeversorgung im Rahmen eines sog. Wärme-Contractings anzuwenden.
WEG § 16 Abs 2, § 21 Abs 4, § 23
HeizKV § 7 Abs 1 S 2, § 7 Abs 3
Aktenzeichen: 292aC7251/10 Paragraphen: WEG§16 WEG§21 WEG§23 HeizKV§7 Datum: 2011-03-21 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=29682 WEG-Recht - Bewirtschaftungskosten Haftung
BGH - Kammergericht - LG Berlin
18.6.2009
VII ZR 196/08
§ 10 Abs. 6 und § 10 Abs. 8 WEG stehen einer durch Landesgesetz angeordneten gesamtschuldnerischen persönlichen Haftung der Wohnungseigentümer in ihrer Eigenschaft als Miteigentümer des Grundstücks für die Entgelte für Abfallentsorgung und Straßenreinigung
nicht entgegen.
WEG § 10 Abs. 6 und 8
Aktenzeichen: VIIZR196/08 Paragraphen: WEG§10 Datum: 2009-06-18 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=26042 WEG-Recht - Bewirtschaftungskosten Verwaltung Sonstiges
OVG NRW - VG Köln
09.06.2005
9 A 1150/03
1. Zur Auslegung eines an eine Wohnungseigentümergemeinschaft adressierten Abrechnungsbescheides über Säumniszuschläge wegen nicht bzw. zu spät geleisteter Grundbesitzabgaben in Bezug auf Bestimmtheit sowie Schuldnerstellung und Höhe der jeweiligen Schuld bei teilweisem Wechsel der Wohnungseigentümer während des abgerechneten Zeitraums.
2. Der Abgabengläubiger darf die jeweiligen Wohnungseigentümer gesamtschuldnerisch zu Säumniszuschlägen für alle offen gebliebenen Abgabenforderungen heranziehen, wenn die einschlägigen Satzungen auf den Grundstückseigentümer abstellen. Die weitere Aufteilung zwischen den Wohnungseigentümern betrifft deren zivilrechtliches Innenverhältnis und obliegt dem jeweiligen Verwalter.
3. Die Festsetzung von Säumniszuschlägen widerspricht nicht deshalb gegen Treu und Glauben, weil der Abgabengläubiger eine zutreffende Berechnung der Abgabenschuld erst nachträglich mit Verzögerung vorgenommen hat.
4. Zur Verrechnung von Rückerstattungsbeträgen auf die Abgabenschuld.
5. Ein Erlass von Säumniszuschlägen wegen Unbilligkeit ist weder durch eine lange Bearbeitungszeit bis zum Ergehen zutreffender Abgabenfestsetzungen noch wegen zwischenzeitlicher Begleichung der Abgabenschuld gerechtfertigt.
6. Auch die inzwischen eingetretene Insolvenz eines Wohnungseigentümers, der im Innenverhältnis den größten Teil der Abgabenlast tragen muss, macht die Inanspruchnahme der übrigen gesamtschuldnerisch haftenden Wohnungseigentümer nicht unbillig.
AO § 119
AO § 218 Abs. 2
AO § 227
AO § 240
KAG NRW § 12 Abs. 1 Aktenzeichen: 9A1150/03 Paragraphen: AO§119 AO§218 AO§227 AO§240 KAGNRW§12 Datum: 2005-06-09 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=18479 WEG-Recht - Umlagen Bewirtschaftungskosten Verwalter Haftung Sonstiges
OLG Köln - LG Aachen - AG Heinsberg
04.03.2005
16 Wx 14/05
Haftung des einzelnen Wohnungseigentümers für rückständiges Verwalterhonorar
Der frühere Verwalter kann sein rückständiges Verwalterhonorar grundsätzlich gegenüber jedem einzelnen Wohnungseigentümer als Gesamtschuldner in voller Höhe geltend machen. Der in Anspruch genommene Eigentümer muss sich selbst darum kümmern, von den übrigen Eigentümern Ausgleichung im Rahmen des § 426 BGB zu erlangen. Dem Anspruch
des Verwalters kann der einzelne Eigentümer keinen darauf gestützten Schadensersatzanspruch aus eigenem Recht entgegenhalten, dass der Verwalter es während seiner Amtszeit versäumt habe, Wohngeldrückstände beizutreiben, aus denen das Verwalterhonorar hätte beglichen werden können.
BGB §§ 242, 675, 421, 427 Aktenzeichen: 16Wx14/05 Paragraphen: BGB§242 BGB§675 BGB§421 BGB§427 Datum: 2005-03-04 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=13915 WEG-Recht - Beschlüsse Bewirtschaftungskosten
OLG Frankfurt
01.03.2005
20 W 350/03
Beitragsschuld; Wohnungseigentümerbeschluss
Erst durch Beschlüsse der Wohnungseigentümer wird im Rahmen der allgemeinen Beitragspflicht eine Verbindlichkeit der einzelnen Wohnungseigentümer gegenüber der Gemeinschaft begründet. Darin ist seine konkrete Beitragsschuld festzulegen.
WEG § 10
WEG § 16 Aktenzeichen: 20W350/03 Paragraphen: WEG§10 WEG§16 Datum: 2005-03-01 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=14952
|