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WEG-Recht - WEG-Versammlung Beschlüsse Anfechtungsrecht
BGH - LG Karlsruhe - AG Karlsruhe
8.7.2016
V ZR 261/15
Die Unterbrechung einer Wohnungseigentümerversammlung für ein Mandantengespräch zwischen den von einem Beschlussanfechtungsverfahren betroffenen Wohnungseigentümer und ihrem Prozessbevollmächtigten entspricht nur bei Vorliegen besonderer Umstände ordnungsmäßiger Durchführung der Versammlung.
WEG § 24
Aktenzeichen: VZR261/15 Paragraphen: WEG§24 Datum: 2016-07-08 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=36576 WEG-Recht - Beschlüsse Anfechtungsrecht
BGH - LG Karlsruhe
2.10.2015
V ZR 5/15
Wohnungseigentumssache: Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschlussanfechtungsklage nach Ablehnung eines Zahlungsanspruchs eines Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft
1. Wird ein von einem Wohnungseigentümer gegen den Verband gerichtetes Zahlungsbegehren durch Beschluss abgelehnt, besteht regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage.
2. Im Rahmen der Begründetheit einer solchen Klage ist lediglich zu prüfen, ob im Zeitpunkt der Beschlussfassung allein die freiwillige Erfüllung des Anspruchs ordnungsmäßiger Verwaltung entsprochen hätte; dies ist nur dann anzunehmen, wenn der Anspruch offenkundig und ohne jeden vernünftigen Zweifel begründet war.
WEG § 14 Nr 4, § 21, § 46
Aktenzeichen: VZR5/15 Paragraphen: WEG§14 WEG§21 WEG§46 Datum: 2015-10-02 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=35741 WEG-Recht - Jahresabrechnung Anfechtungsrecht Beschlüsse
BGH - LG Karlsruhe - AG Pforzhewim
9.7.2015
V ZB 198/14
Wendet sich ein Wohnungseigentümer mit der Beschlussanfechtungsklage erfolglos gegen den Ansatz einer Kostenposition in der Jahresabrechnung, bestimmt sich seine Beschwer nach dem Nennwert, mit dem diese Position in seiner Einzelabrechnung angesetzt ist. Etwas
anderes gilt nur, wenn der Berufungskläger seine Beanstandung von vornherein inhaltlich beschränkt.
ZPO § 511 Abs 2 Nr 1
WEG § 46 Abs 1
Aktenzeichen: VZB198/14 Paragraphen: ZPO§511 WEG§46 Datum: 2015-07-09 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=35651 WEG-Recht - Anfechtungsrecht Prozeßrecht
BGH - LG München I - AG München
12.12.2014
V ZR 53/14
Auch bei einer Beschlussanfechtungsklage darf die Auslegung des Klageantrags - wie allgemein im Prozessrecht - nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks haften, sondern hat den wirklichen Willen der Partei zu erforschen; nur wenn sich das Rechtsschutzziel des Klägers auch durch die gebotene Auslegung unter Einbeziehung der gesamten Klageschrift nicht eindeutig ermitteln lässt, gehen die verbleibenden Unklarheiten zu seinen Lasten.
WEG § 46
Aktenzeichen: VZR53/14 Paragraphen: WEG§46 Datum: 2014-12-12 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=34643 WEG-Recht - Anfechtungsrecht
AG Offenbach
3.12.2014
330 C 22/14
WEG Beschlussanfechtungsklage (§ 43 Nr. 4 WEG): Anfechtungsfrist, verzögerte Einzahlung Gerichtskostenvorschuss, 19 Tage
WEG § 43 Nr 4, § 46
ZPO § 167
Aktenzeichen: 330C22/14 Paragraphen: WEG§43 WEG§46 ZPO§167 Datum: 2014-12-03 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=34497 WEG-Recht - Anfechtungsrecht
BGH - LG Itzehoe - AG Eckernförde
14.12.2012
V ZR 102/12
Erhebt ein Wohnungseigentümer eine Beschlussanfechtungsklage, ohne die beklagte Partei zu nennen, ist durch Auslegung zu ermitteln, gegen wen sich die Klage richten soll. Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass er die übrigen Wohnungseigentümer verklagen will.
ZPO § 253 Abs 2 Nr 1
Aktenzeichen: VZR102/12 Paragraphen: ZPO§253 Datum: 2012-12-14 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=32278 WEG-Recht - Teilungserklärung Anfechtungsrecht
BGH - LG Berlin - AG Schöneberg
20.7.2012
V ZR 241/11
1. Hat derjenige, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, das Wohnungseigentum nach materiellem Recht nicht wirksam erworben, so ist er zu der Erhebung einer Anfechtungsklage nicht befugt; der wahre Berechtigte ist Träger der mit dem Wohnungseigentum verbundenen Rechte und Pflichten.
2. Kann die Zustimmung zu der Veräußerung von Wohnungseigentum nach der Teilungserklärung nur aus wichtigem Grund verweigert werden, wird ein die Zustimmung versagender Beschluss der Wohnungseigentümer im Regelfall auch dann bestandskräftig, wenn ein wichtiger Grund zu Unrecht angenommen worden ist.
WEG § 12 Abs 2 S 1, § 23 Abs 4 S 1, § 46 Abs 1 S 1
Aktenzeichen: VZR241/11 Paragraphen: WEG§12 WEG§23 WEG§46 Datum: 2012-07-20 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=31424 WEG-Recht - Beschlüsse Anfechtungsrecht
BGH - LG München I - AG Starnberg
2.3.2012
V ZR 89/11
Eine Beschlussanfechtungsklage ist nach § 46 Abs. 1 Satz 1 WEG ausnahmslos gegen sämtliche übrigen Wohnungseigentümer zu richten, und zwar auch dann, wenn der Beschluss einer Untergemeinschaft mit eigener Beschlusskompetenz angefochten wird. Dies gilt auch für eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Beschlusses, welche keinen
von der Anfechtungsklage zu unterscheidenden Streitgegenstand betrifft (Festhaltung BGH, 11. November 2011, V ZR 45/11, WuM 2012, 55 und BGH, 10. Februar 2012, V ZR 145/11, NJW-RR 2012, 780).
WEG § 46 Abs 1 S 1
Aktenzeichen: WEG§46 Paragraphen: Datum: 2012-03-02 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=31779 WEG-Recht - Anfechtungsrecht Prozeßrecht
BGH - LG Hamburg - AG Hamburg
10.2.2012
V ZR 145/11
Eine Anfechtungsklage nach § 46 Abs. 1 S. 1 WEG ist ausnahmslos gegen die übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft als notwendige Streitgenossen zu richten, und zwar auch dann, wenn der Beschluss einer Untergemeinschaft angefochten wird (Festhaltung
BGH, 11. November 2011, V ZR 45/11, NJW 2012, 1224). Für eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Beschlusses, welche keinen von der Anfechtungsklage zu unterscheidenden Streitgegenstand betrifft (Festhaltung BGH, 2. Oktober 2009, V ZR 235/08, NJW 2009, 3655), gilt nichts anderes.
WEG § 46 Abs 1 S 1
ZPO § 62 Abs 1
Aktenzeichen: VZR145/11 Paragraphen: WEG§46 ZPO§62 Datum: 2012-02-10 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=31996 WEG-Recht - Anfechtungsrecht Beschlüsse
BGH - OLG Karlsruhe - AG Radolfzell
28.10.2011
V ZR 39/11
Zulässigkeit der Beschlussanfechtungsklage bei Einreichung der Eigentümerliste erst in zweiter Instanz
Ist im Beschlussanfechtungsverfahren die Eigentümerliste mit den Namen und ladungsfähigen Anschriften der Beklagten nicht - wie es § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG fordert - bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz nachgereicht worden, muss die Klage in erster Instanz wegen dieses Versäumnisses als unzulässig abgewiesen werden. Dieser
Zulässigkeitsmangel kann aber, nicht anders als andere Zulässigkeitsmängel, im Berufungsrechtszug geheilt werden (Festhaltung BGH, 20. Mai 2011, V ZR 99/10, WuM 2011, 481).
Zum Schutze der Beklagten ist allerdings zu prüfen, ob die Verfahrensweise des Klägers Kostenfolgen nach § 97 Abs. 2 ZPO hat.
WEG § 44 Abs 1 S 2
ZPO § 97 Abs 2
Aktenzeichen: VZR39/11 Paragraphen: WEG§44 ZPO§97 Datum: 2011-10-28 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=30610
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