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Prozeßrecht Rechtsmittelrecht Vollstreckungsrecht - Zustellung
BGH - OLG Hamm - LG Paderborn
30.4.2020
IX ZB 12/19
Vollstreckbarerklärung eines Titels bei nicht angemessener Frist zur Kenntnisnahme des verfahrenseinleitenden Schriftstücks
Ein Beklagter, dem das verfahrenseinleitende Schriftstück nicht in einer Weise zugestellt worden ist, dass er sich verteidigen konnte, und der sich nicht auf das Verfahren eingelassen hat, hat nur dann eine Möglichkeit, im Urteilsstaat einen Rechtsbehelf gegen die Entscheidung
einzulegen, wenn ihm hierfür eine angemessene Frist zur Verfügung stand.
Eine Frist von drei Tagen genügt jedenfalls dann nicht, wenn der Beklagte keine Kenntnis von dem Verfahren und der ergangenen Entscheidung hat, diese Frist ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Kenntniserlangung zu laufen beginnt und der Beklagte zu diesem Zeitpunkt
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Urteilsstaat hat und den Rechtsbehelf daher aus dem Ausland einlegen müsste.(Rn.12)
EGV 44/2001 Art 34 Nr 2, Art 45
Aktenzeichen: IXZB12/19 Paragraphen: Datum: 2020-04-30 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40032 Prozeßrecht Vollstreckungsrecht - Zustellung Eidesstattliche Versicherung
BGH - LG Frankfurt - AG Frankfurt
30.11.2017
I ZB 5/17
Der Gerichtsvollzieher kann die öffentliche Zustellung der Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft bewilligen.
ZPO § 185, § 186 Abs 1 S 1, § 191, § 802f Abs 4 S 1 Halbs 1
Aktenzeichen: IZB5/17 Paragraphen: Datum: 2017-11-30 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=37682 Vollstreckungsrecht - Titel Klausel Zustellung
BGH - LG Detmold - AG Lemgo
13.10.2016
V ZB 174/15
1a. Das Zustellerfordernis gemäß § 750 Abs. 2 ZPO im Falle einer Rechtsnachfolge gilt nur für die Nachweisurkunden, auf welche sich das Klauselorgan ausweislich der Klausel gestützt hat und die ihm als Beweis der Rechtsnachfolge ausgereicht haben.
1b. Bei einer verschmelzungsbedingten Rechtsnachfolge hängt die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung nicht von der zusätzlichen Zustellung eines Auszugs aus dem Register ab, welcher den aktuellen Registerinhalt im Zeitpunkt der Klauselerteilung wiedergibt (Aufgabe von Senat, Beschluss vom 8. November 2012, V ZB 124/12, BGHZ 195, 292; Senat, Beschluss vom 21. November 2013, V ZB 109/13, NJW-RR 2014, 400 Rn. 5).
1c. Ob die Rechtsnachfolge durch die dem Klauselorgan vorgelegten bzw. vorliegenden Urkunden nur unzureichend nachgewiesen ist und deshalb die Nachfolgeklausel nicht hätte erteilt werden dürfen, ist im Klauselerteilungsverfahren und im Rahmen der dort zur Verfügung
stehenden Rechtsbehelfe zu prüfen.
2. Wird statt einer beglaubigten Abschrift die einfache Abschrift einer Nachweisurkunde im Sinne des § 750 Abs. 2 ZPO zugestellt, ist der darin liegende Zustellungsmangel nach § 189 ZPO geheilt, wenn diese Abschrift nach Inhalt und Fassung mit der Nachweisurkunde übereinstimmt.
ZPO § 189, § 727 Abs 1, § 750 Abs 2
Aktenzeichen: VZB174/15 Paragraphen: ZPO§189 ZPO§727 ZPO§750 Datum: 2016-10-13 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=36666 Prozeßrecht Vollstreckungsrecht - Zustellung Kostenrecht
OLG München - AG Memmingen
20.9.2016
11 W 1496/16
Die Kosten der von Amts wegen vorzunehmenden Zustellung einer Eintragungsanordnung in das - im Wesentlichen im öffentlichen Interesse geführte - Schuldnerverzeichnis gemäß § 882c Abs. 2 Satz 2 ZPO können nicht dem Vollstreckungsgläubiger auferlegt werden; dies gilt sowohl für "Gebühren" wie auch für "Auslagen", beispielsweise Portokosten.
ZPO § 882c Abs 2 S 2
GVollzKostG § 13
GKG § 1 Abs 1 S 1
Aktenzeichen: 11W1496/16 Paragraphen: ZPO§882c Datum: 2016-09-20 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=36641 Prozeßrecht Vollstreckungsrecht - Zustellung
OLG Karlsruhe - LG Karlsruhe
22.7.2016
11 W 66/16
Dem Gerichtsvollzieher steht bei der Zustellung der Ladung zur Abnahme der Vermögensauskunft nach pflichtgemäßem Ermessen die Wahl zu, ob er die Zustellung persönlich vornimmt oder durch die Post vornehmen lässt. Die gerichtliche Kontrolle ist auf das Vorliegen von Ermessensfehlern beschränkt. Dabei ist es nicht zu beanstanden, wenn der Gerichtsvollzieher bei seiner Abwägung auch auf generelle Erfahrungswerte wie beispielsweise die Zuverlässigkeit der Ausführung von Zustellungsaufträgen durch die Post zurückgreift.
Aktenzeichen: 11W66/16 Paragraphen: Datum: 2016-07-22 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=36294 Vollstreckungsrecht - Zustellung
OLG Frankfurt am Main - LG Frankfurt
11.2.2016
6 U 188/15
Missbräuchliche Berufung auf die Versäumung der Vollziehungsfrist (§ 929 II ZPO) nach Vollstreckungsvereitelung
Ergibt sich aus den Gesamtumständen, dass der Antragsgegner die zum Zwecke der Vollziehung einer Unterlassungsverfügung erforderliche Zustellung an ihn gezielt vereitelt hat, ist es ihm unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben verwehrt, sich auf die Versäumung
der Vollziehungsfrist zu berufen.
ZPO § 929 Abs. 2
Aktenzeichen: 6U188/15 Paragraphen: ZPO§929 Datum: 2016-02-11 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=36082 Vollstreckungsrecht - Zustellung Schuldnerverzeichnis
LG Braunschweig - AG Wolfenbüttel
11.11.2014
5 T 428/14
Zwangsvollstreckungverfahren: Ersatzzustellung einer Eintragungsanordnung in das Schuldnerverzeichnis durch Einlegung in den Briefkasten; Widerlegung der Beweiskraft der Zustellungsurkunde; Schuldnerverzeichniseintragung trotz Ratenzahlungsvereinbarung
1. Entfernt der Zustellungsempfänger nach einem Auszug seinen Namen nicht vom Wohnungsbriefkasten, so muss er sich eine dort erfolgte Ersatzzustellung durch Einlegung in den Briefkasten zumindest dann zurechnen lassen, wenn er den Briefkasten tatsächlich weiterhin genutzt hat.
2. Um die Beweiskraft der Zustellungsurkunde eines Gerichtsvollziehers zu entkräften, ist der vollständige Gegenbeweis erforderlich, d.h., jede Möglichkeit der Richtigkeit der in der Urkunde niedergelegten Tatsachen muss ausgeschlossen werden (Anschluss BGH, 10. November
2005, III ZR 104/05, NJW 2006, 150).
3. Eine nach Anordnung der Eintragung ins zentrale Schuldnerverzeichnis abgeschlossene Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Gläubiger steht einer Eintragung in das Schuldnerverzeichnis nicht entgegen.
ZPO § 180 S 1, § 775 Nr 4, § 882c Abs 1 Nr 1
Aktenzeichen: 5T428/14 Paragraphen: ZPO§180 ZPO§775 ZPO§882c Datum: 2014-11-11 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=35086 Vollstreckungsrecht Prozeßrecht - Zustellung Fax
AG Bremen-Blumenthal
21.08.2014
22 M 1959/14
Der Gläubiger kann eine durch ihn selbst erstellte Benachrichtigung über die Vorpfändung dem für die Zustellung beauftragten Gerichtsvollzieher als Telefax übermitteln.
ZPO §§ 192 Abs. 2; 845
Aktenzeichen: 22M1959/14 Paragraphen: ZPO§192 ZPO§845 Datum: 2014-08-21 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=35074 Vollstreckungsrecht - Zustellung Fristen
BGH - LG Saarbrücken - AG Saarlouis
15.1.2014
VIII ZR 100/13
1. Die unter Verstoß gegen § 170 Abs. 1 ZPO erfolgte Zustellung eines Vollstreckungsbescheids an eine aus dem zuzustellenden Titel nicht erkennbar prozessunfähige Partei setzt die Einspruchsfrist in Gang (Bestätigung von BGH, Urteil vom 25. März 1988, V ZR 1/87, BGHZ 104, 109 und BGH, Urteil vom 19. März 2008, VIII ZR 68/07, BGHZ 176, 74 Rn. 9).
2. Der prozessunfähigen Partei, die den Nichtigkeitsgrund der mangelhaften Vertretung geltend macht, kann nicht entgegengehalten werden, sie hätte den Verfahrensmangel durch ein Rechtsmittel geltend machen müssen. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob die Partei
von vornherein von einem Rechtsmittel abgesehen oder ob sie ein zunächst eingelegtes Rechtsmittel zurückgenommen hat (Fortführung von BGH, Urteil vom 5. Mai 1982, IVb ZR 707/80, BGHZ 84, 24, 27).
ZPO § 170 Abs 1, § 579 Abs 1 Nr 4, § 579 Abs 2
Aktenzeichen: VIIIZR100/13 Paragraphen: ZPO§170 ZPO§579 Datum: 2014-01-15 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=33821 Vollstreckungsrecht - Titel Klausel Zustellung
BGH - LG Frankenthal - AG Speyer
8.11.2012
V ZB 124/12
Ist aufgrund einer Eintragung im Genossenschaftsregister dem Rechtsnachfolger des in einem Vollstreckungstitel bezeichneten Gläubigers eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels erteilt worden, darf die Zwangsvollstreckung nur erfolgen, wenn dem Schuldner zusammen
mit dem Titel neben der Vollstreckungsklausel ein Auszug aus dem Register zugestellt wird, welcher den aktuellen Registerinhalt im Zeitpunkt der Klauselerteilung wiedergibt.
ZPO § 727 Abs 1, § 750 Abs 2
UmwG § 79, §§ 79ff
Aktenzeichen: VZB124/12 Paragraphen: ZPO§727 ZPO§750 UmwG§79 Datum: 2012-11-08 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=31778
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