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Vollstreckungsrecht Familienrecht - Vollstreckungsmaßnahmen Titel Unterhaltstitel Vollstreckungsrecht
OLG Naumburg - AG Magdeburg
25.09.2006
14 WF 158/06
Nach § 750 ZPO darf die Vollstreckung nur für die im Titel als Gläubiger genannte Person erfolgen.
Ist das Kind volljährig geworden, ist die Mutter – im Titel als Klägerin – nicht mehr befugt, die Vollstreckung durchzuführen.
Die Vollstreckungsklausel hätte nicht erteilt werden dürfen, deshalb ist der richtige Rechtsbehelf die Erinnerung nach § 766 ZPO.
Aktenzeichen: 14WF158/06 Paragraphen: ZPO§766 Datum: 2006-09-25 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=20903 Vollstreckungsrecht Familienrecht - Unterhalt Unterhaltstitel Prozeßrecht
BGH - LG Bückeburg - AG Bückeburg
21.12.2004
IXa ZB 273/03
Erfaßt die erweiterte Pfändung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche überjährige Rückstände, trägt der Schuldner die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß er sich seiner Zahlungspflicht nicht absichtlich entzogen hat.
ZPO § 850 d Abs. 1 Satz 4 Aktenzeichen: IXaZB273/03 Paragraphen: ZPO§850d Datum: 2004-12-21 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=12129 Vollstreckungsrecht Internationales Recht - Vollstreckungsrecht Unterhaltstitel Vollstreckungsvereinbarung
OLG Celle - AG Holzminden
21.04.2004
15 UF 6/04
Der Vollstreckbarerklärung eines kanadischen Unterhaltsurteils kann eine – nach deutschem Sachrecht zu beurteilende – Vollstreckungsvereinbarung zwischen dem Unterhaltsschuldner und dem durch den Generalbundesanwalt vertretenen unterhaltsberechtigten Kind entgegenstehen.
AUG § 10
ZPO § 722
ZPO § 723 Aktenzeichen: 15UF6/04 Paragraphen: AUG§10 ZPO§722 ZPO§723 Datum: 2004-04-21 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=9410 Familienrecht Bankrecht Vollstreckungsrecht - Unterhaltsrecht Prozeßrecht Kontopfändung Unterhalt Unterhaltstitel
BGH - LG Düsseldorf - AG Düsseldorf
31.10.2003
IXa ZB 200/03
Die Vorauspfändung von Kontoguthaben für künftig fällig werdende Unterhaltsansprüche ist zulässig.
ZPO § 751 Abs. 1 Aktenzeichen: IXaZB200/03 Paragraphen: ZPO§751 Datum: 2003-10-31 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=7962 Familienrecht Vollstreckungsrecht - Prozeßrecht Unterhaltsrecht Sonstiges Unterhalt Unterhaltstitel
BGH
9.5.2003
IXa ZB 73/03
Volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, sind trotz ihrer materiellen unterhaltsrechtlichen Gleichstellung mit minderjährigen unverheirateten Kindern mit ihren Ansprüchen nicht im
Rang von § 850d Abs. 2 Buchst. a ZPO zu berücksichtigen.
ZPO § 850d Abs. 2
BGB § 1603 Abs. 2, § 1609 Aktenzeichen: IXaZB73/03 Paragraphen: ZPO§850d BGB§1603 BGB§1609 Datum: 2003-05-09 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=6734
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