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Honorarrecht/RVG Prozeßrecht Vollstreckungsrecht - Schiedsverfahren Schiedsspruch
OLG München
30.8.2019
34 SchH 16/17
Bei Verfahren über die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs findet eine Ermäßigung der Gebühren nicht statt, wenn die Parteien einen gerichtlichen Vergleich schließen.
GKG Nr 1627
Aktenzeichen: 34SchH16/17 Paragraphen: Datum: 2019-08-30 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=39339 Prozeßrecht Vollstreckungsrecht - Schiedsverfahren Schiedsspruch
BGH - OLG Köln
6.7.2017
I ZB 11/16
Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs: Unvereinbarkeit der Vollstreckung mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts; Verpflichtung gegenüber zwei Gläubigern zu einer nur einmal erbringbaren Leistung
1. Für die Beurteilung der Frage, ob die Vollstreckung eines Schiedsspruchs zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist (§ 1059 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b ZPO), kommt es auf den Zeitpunkt der Entscheidung
des Oberlandesgerichts über die Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs an.(Rn.12)
2. Verpflichtet sich ein Schuldner gegenüber zwei Gläubigern zu einer Leistung, die er nur einmal erbringen kann, führt dies nicht ohne Weiteres zu einem Ausschluss des Anspruchs auf Leistung aus beiden Verträgen oder auch nur aus einem der Verträge wegen Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 1 BGB).(Rn.13)
ZPO § 1059 Abs 2 Nr 2 Buchst b
BGB § 275 Abs 1
Aktenzeichen: IZB11/16 Paragraphen: ZPO§1059 BGB§275 Datum: 2017-07-06 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=37347 Prozeßrecht Vollstreckungsrecht - Schiedsverfahren Schiedsspruch
OLG Frankfurt
18.12.2014
26 Sch 3/13
Wirksamkeit einer Schiedsklausel in einem bilateralen völkerrechtlichen Investitionsschutzabkommen
Die in einem bilateralen völkerrechtlichen Investitionsschutzabkommen zwischen Mitgliedsstaaten der EU enthaltene Schiedsklausel für Streitigkeiten zwischen einem Investor und einem Mitgliedsstaat ist mit dem durch Art. 267; 344 AEUV gewährleisteten Rechtsschutzsystem der EU vereinbar.
AEUV Art 267, Art 344
ZPO § 1059
Aktenzeichen: 26Sch3/13 Paragraphen: ZPO§1059 Datum: 2014-12-18 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=34679 Prozeßrecht Vollstreckungsrecht - Schiedsverfahren Schiedsspruch
BGH - OLG Celle
28.1.2014
III ZB 40/13
1. Die Anerkennung oder Vollstreckung eines Schiedsspruchs verstößt nur dann gegen die öffentliche Ordnung (ordre public), wenn sie zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts "offensichtlich" unvereinbar ist.
2. Der ordre public erfasst elementare Grundlagen der Rechtsordnung beziehungsweise eklatante Verstöße gegen die materielle Gerechtigkeit, wobei nicht jeder Widerspruch selbst zu zwingenden Vorschriften des deutschen Rechts genügt.
ZPO § 1059 Abs 2 Nr 2 Buchst b
Aktenzeichen: IIIZB40/13 Paragraphen: ZPO§1059 Datum: 2014-01-28 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=33851 Prozeßrecht Vollstreckungsrecht - Schiedsverfahren Schiedsspruch
BGH - Kammergericht
30.9.2010
III ZB 57/10
a) Zur Zulässigkeit der Aufrechnung im Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs.
b) Zur Zuständigkeit der Oberlandesgerichte für eine Vollstreckungsabwehrklage.
ZPO § 1025 Abs. 4, § 1062 Abs. 1 Nr. 4 Fall 2, § 767 Abs. 2
Aktenzeichen: IIIZB57/10 Paragraphen: ZPO§1025 ZPO§1062 ZPO§767 Datum: 2010-09-30 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=27874 Vollstreckungsrecht Internationales Recht - Schiedsspruch Schiedsverfahren
BGH - OLG Frankfurt
30.9.2010
III ZB 69/09
Nach Maßgabe des Meistbegünstigungsgrundsatzes in Art. VII Abs. 1 des UN-Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (UNÜ) ist ein ausländischer Schiedsspruch (auch) dann für vollstreckbar zu erklären, wenn er der für innerstaatliche Schiedssprüche geltenden Formvorschrift des § 1031 ZPO genügt.
ZPO § 1061 Abs. 1 Satz 1
UNÜ Art. VII Abs. 1
Aktenzeichen: IIIZB69/09 Paragraphen: ZPO§1061 Datum: 2010-09-30 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=27875 Prozeßrecht Vollstreckungsrecht - Schiedsverfahren Schiedsspruch
OLG Naumburg
8.6.2010
10 Sch 2/10
Das Vollstreckbarkeitserklärungsverfahren nach § 1060 ZPO ist kein Vollstreckungsverfahren, sondern ein besonderes Erkenntnisverfahren, das in erster Linie die rechtskräftige Feststellung der Unanfechtbarkeit des Schiedsspruches bezweckt und ihn damit gerade gegen die Geltendmachung von Aufhebungsgründen sichert.
Aktenzeichen: 10Sch2/10 Paragraphen: ZPO§1060 Datum: 2010-06-08 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=28291 Prozeßrecht Vollstreckungsrecht - Schiedsverfahren Schiedsspruch
BGH - Kammergericht
13.2.2008
III ZB 33/07
Die in einem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs von dem Oberlandesgericht als Gericht erster Instanz getroffene Kostenentscheidung entsprechend § 93 ZPO ist nicht mit der Rechtsbeschwerde anfechtbar.
ZPO §§ 93, 99, 567, § 1062 Abs. 1 Nr. 4 Fall 2, § 1065
Aktenzeichen: IIIZB33/07 Paragraphen: ZPO§93 ZPO§99 ZPO§567 ZPO§1062 ZPO§1065 Datum: 2008-02-13 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=23084 Prozeßrecht Vollstreckungsrecht - Schiedsverfahren Schiedsspruch
OLG München
25.09.2006
34 Sch 12/06
1. Zur Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs, der zur Räumung und Herausgabe eines landwirtschaftlichen Pachtobjekts verpflichtet (OLG München v. 22.6.2005 – 34 Sch 010/05, OLGReport München 2005, 722).
2. Ohne Parteivereinbarung ist das Schiedsgericht für die Kostenentscheidung in einem zivilen Streitverfahren nicht an die Kostenfolge der §§ 91 ff. ZPO gebunden. Maßstab für die Kostenverteilung ist das pflichtgemäße Ermessen unter Berücksichtigung der Umstände
des Einzelfalles, insb., aber nicht nur, des Verfahrensausgangs.
ZPO §§ 1057 Abs. 1, 1059 Abs. 2, 1060 Aktenzeichen: 34Sch12/06 Paragraphen: ZPO§1057 ZPO§1059 ZPO§1060 Datum: 2006-09-25 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=18967 Prozeßrecht Vollstreckungsrecht - Schiedsverfahren Schiedsspruch
BGH - Kammergericht
30.3.2006
III ZB 78/05
Für die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs kann auch dann ein rechtlich anzuerkennendes Interesse bestehen, wenn der Schiedsspruch nicht vollstreckbar ist.
ZPO § 1060 Aktenzeichen: IIIZB78/05 Paragraphen: ZPO§1060 Datum: 2006-03-30 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=17447
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