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Vertragsrecht - pvv
OLG Köln - LG Aachen
14.5.2013
24 U 145/12
1. Schadensersatzansprüche wegen positiver Vertragsverletzung, die angesichts der alten dreißigjährigen Verjährungsfrist am 01.01.2002 unverjährt bestanden, unterliegen der seit diesem Zeitpunkt geltenden kürzeren regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren.
2. Der Stichtag des 01.01.2002 ist für den Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist aber nicht allein maßgeblich. Vielmehr muss der Anspruch außerdem zu diesem Zeitpunkt bereits entstanden sein und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt oder nur aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht erlangt haben.
3. Zeigen sich 1999 Rissen an einem 1986 eingebauten Leimbinder, ist mit diesem Schadenseintritt der Schadensersatzanspruch des Bestellers insgesamt entstanden und zwar gemäß dem Grundsatz der Schadenseinheit hinsichtlich aller - auch künftiger - Schäden, die auf die behaupteten Pflichtverletzungen im Jahr 1986 rückführbar sind.
BGB a.F. §§ 195, 635, 638, 852
BGB §§ 195, 199 Abs. 1 Nr. 1, 2, §§ 214, 823
EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1
Aktenzeichen: 24U145/12 Paragraphen: BGB3195 BGB§635 BGB§638 BGB§852 Datum: 2013-05-14 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=34399 Vertragsrecht - pvv Erfüllung
OLG Brandenburg - LG Potsdam
09.02.2005
4 U 128/04
Eine Pflichtverletzung, die Ansprüche auf Schadensersatz nach den Grundsätzen der PVV auslöst, liegt insbesondere in einer ernsthaften endgültigen Erfüllungsverweigerung, die vor Fälligkeit der Leistung erfolgt. (Leitsatz der Redaktion)
BGB a.F. § 326
BGB a.F. § 327
BGB § 649 S. 2 Aktenzeichen: 4U128/04 Paragraphen: BGB§326 BGB§327 BGB§649 Datum: 2005-02-09 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=12754 Prozeßrecht Bankrecht Vertragsrecht - Urkundenprozeß Verjährung Anlageberatung Haftungsrecht pVV Verjährungsrecht
OLG Köln
09.04.2003
2 U 5/01
a) Die Vermutung des § 440 Abs. 2 ZPO greift nur dann ein, wenn die Urkunde keine äußeren Mängel im Sinne des § 419 ZPO aufweist. Ein äußerer Mangel liegt vor, wenn das äußere Erscheinungsbild der Urkunde eine Änderung derselben nach Unterzeichnung als möglich
erscheinen lassen.
b) Der zwischen einem Anlageinteressenten und einem Anlagevermittler zustande gekommene Auskunftsvertrag verpflichtet den Vermittler zu richtiger und vollständiger Information über die für den Interessenten entscheidungserheblichen Tatsachen.
c) Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung verjähren nach dem bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Schuldrecht gemäß § 195 BGB a.F. in dreißig Jahren. (Leitsatz der Redaktion)
ZPO §§ 419, 440
BGB § 195 Aktenzeichen: 2U5/01 Paragraphen: ZPO§419 ZPO§440 BGB§195 Datum: 2003-04-09 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=6965 Schadensrecht Vertragsrecht - Schadensersatz Leistungsstörungen pVV
28.1.2003
X ZR 151/00
Ist abzusehen, daß der Unternehmer einen vertraglich bestimmten Termin zur Erfüllung nicht einhalten wird, kann schon vor Eintritt der Fälligkeit ein Schadensersatzanspruch des Bestellers nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung entstehen, wenn eine
Vertragsverletzung des Unternehmers von solchem Gewicht vorliegt, daß eine Fortsetzung des Vertrags für den Besteller unzumutbar ist.
BGB § 631 a.F.; BGB § 276 a.F. Hb Aktenzeichen: XZR151/00 Paragraphen: BGB§631 BGB§276 Datum: 2003-01-28 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=5714 Vertragsrecht - pVV Leistungsstörungen
OLG Frankfurt
13.1.2003
1 U 35/02
Zu den Voraussetzungen eines Schadenersatzanspruchs aus pVV eines Kaufvertrages bzw. eines unselbstständigen Beratungsvertrages wegen einer Falschberatung durch einen Fachverkäufer, der die Stellung einer Vertrauensperson einnimmt (hier: Beratung über die Eigenschaften
eines Asbestverfestigers).
BGB §§ 459 ff. a.F., pVV Aktenzeichen: 1U35/02 Paragraphen: BGB§459 pVV Datum: 2003-01-13 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=5496 Vertragsrecht - Leistungsstörungen pVV
20.11.2002
VIII ZR 65/02
Der Widerspruch einer Vertragspartei gegen die berechtigte Kündigung des Vertrages durch die andere Vertragspartei ist als solcher keine positive Vertragsverletzung.
BGB § 276 a.F. H b Aktenzeichen: VIIIZR65/02 Paragraphen: BGB§276 Datum: 2002-11-20 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=5405 Schadensrecht Vertragsrecht Gesellschaftsrecht - pVV Vertreter-Vollmachtsrecht Haftungsrecht
13.6.2002
VII ZR 30/01
Zur Haftung eines Verhandlungsführers aus Verschulden bei Vertragsschluß, der bei den von ihm geführten Verhandlungen den Auftragnehmer nicht darauf hinweist, daß der als GmbH mit Sitz im Inland ausgegebene Auftraggeber eine Gesellschaft ungarischen Rechts
mit ausschließlichem Sitz in Ungarn ist, die nur zum Schein vorgeschoben ist.
§ 276 BGB Fa Aktenzeichen: VIIZR30/01 Paragraphen: BGB§276 Datum: 2002-06-13 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=3562 Vertragsrecht Baurecht - pVV Leistungsstörungen Bauvertragsrecht
OLG Celle
31.01.2002
14 U 114/01
Zur Haftung des Vertreters aus Verschulden bei Vertragsschluss, der bei Abschluss des Bauvertrags ein besonderes Vertrauen in Anspruch genommen hat.
§§ 276, 278, 633 BGB Aktenzeichen: 14U114/01 Paragraphen: BGB§276 BGB§278 BGB§633 Datum: 2002-01-31 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=3765 Vertragsrecht - Reiserecht Leistungsstörungen pvv
OLG Celle
26.04.2001
11 U 117/00
1. Es stellt eine positive Vertragsverletzung des Reiseveranstalters dar, wenn er dem Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bis zum Ende des Hauptprogramms verspricht, dann jedoch nur die Mehrkosten einer vorzeitige Rückreise versichert.
2. Das vermittelnde Reisebüro hat für die Weitergabe der Information des Veranstalters nicht einzustehen.
§§ 651 a ff, 275 BGB Aktenzeichen: 11U117/00 Paragraphen: BGB§651 BGB§275 Datum: 2001-04-26 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=3338
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