Angezeigte Ergebnisse pro Seite:
5 | 10 | 20 | 50
Suchergebnisse 1 bis 10 von 22
Vertragsrecht - Unfallversicherungsrecht
OLG Karlsruhe - LG Heidelberg
23.2.2018
12 U 111/17
Hinweispflicht des Versicherers gegenüber der versicherten Person in der Unfallversicherung
1. Die Hinweispflicht des Versicherers in der Unfallversicherung gemäß § 186 VVG besteht nur gegenüber dem Versicherungsnehmer und nicht auch gegenüber der versicherten Person. Bei einem rechtzeitig dem Versicherungsnehmer erteilten Hinweis kann sich der Versicherer auch gegenüber Ansprüchen der versicherten Person auf die in den Versicherungsbedingungen statuierten Ausschlussfristen (hier: zur ärztlichen Invaliditätsfeststellung) berufen.
2. Der dem Versicherer obliegende Nachweis, dass der unfallursächliche Sturz aus einem Fenster nur entweder auf Freiwilligkeit (suizidale Absicht) oder auf einer Geistes- oder Bewusstseinsstörung beruhen kann, ist nicht geführt, wenn ein vom Versicherten dargestellter plausibler Ablauf, bei dem der Sturz auf dem bloßen Verlust des Gleichgewichts ohne innere Ursache beruhen kann, nicht widerlegt ist.
Aktenzeichen: 12U111/17 Paragraphen: Datum: 2018-02-23 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=37633 Versicherungsrecht Vertragsrecht - Lebensversicherungsrecht Versichrungsvertragsrecht Haustürgeschäfte Verbraucherschutz
EuGH
1.3.2012
C-166/11
Anwendung der Richtlinie zum Verbraucherschutz bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen auf fondsgebundene Lebensversicherungen
Ein außerhalb eines Geschäftsraums geschlossener Vertrag, in dem eine Lebensversicherung gegen Zahlung einer monatlichen Prämie angeboten wird, die zu unterschiedlichen Teilen in festverzinsliche Anlagen, variabel verzinste Anlagen und Finanzanlageprodukte der vertragschließenden Gesellschaft investiert werden soll, fällt nach Art. 3 Abs. 2 Buchst. d der Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie.
EWGRL 577/85 Art 3 Abs 2 Buchst d
AEUV Art 267
Aktenzeichen: C-166/11 Paragraphen: Datum: 2012-03-01 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=30879 Vertragsrecht Versicherungsrecht - Sonstiges Krankenversicherungsrecht
LG Dortmund
08.03.2007
2 S 26/06
Medi-Card, Clinic-Card
Zur Rechtsnatur des Krankenhausausweisvertrages
Aktenzeichen: 2S26/06 Paragraphen: Datum: 2007-03-08 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=21118 Baurecht Vertragsrecht - Bauvertragsrecht Eigentumsvorbehalt Sicherungsrecht
BGH - Kammergericht - LG Berlin
11.5.2006
VII ZR 261/04
a) Der Schuldner ist nach Offenlegung einer aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalts erfolgten Teilabtretung der gegen ihn gerichteten Forderung an den Vorbehaltslieferanten grundsätzlich berechtigt, in entsprechender Anwendung des § 366 Abs. 1 BGB nachträglich zu bestimmen, dass seine an den bisherigen Gläubiger erbrachten Abschlagszahlungen
vorrangig auf die dem Vorbehaltslieferanten zustehende Teilforderung anzurechnen sind.
b) Entsprechend dem § 121 Abs. 1 BGB zugrunde liegenden Rechtsgedanken muss der Schuldner die Leistungsbestimmung unverzüglich vornehmen, nachdem er von der Teilabtretung Kenntnis erhalten hat.
BGB §§ 366 Abs. 1, 121 Abs. 1 Aktenzeichen: VIIZR261/04 Paragraphen: BGB§366 BGB§121 Datum: 2006-05-11 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=17945 Vertragsrecht - Sonstiges Sicherungsrecht
OLG Braunschweig - LG Braunscheig - AG Braunschweig
03.02.2005
2 W 264/04
Register für Pfandrechte an Luftfahrzeugen
1. Die Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks ist im Grundbuchrecht allgemein anerkannt. Dabei schließt zwar der Rechtshängigkeitsvermerk als solcher die Verfügung über ein streitbefangenes Grundstück nicht aus. Dem Rechtshängigkeitsvermerk kommt aber - ebenso wie der Eintragung eines Widerspruchs - auch für den Erwerber eines streitbefangenen Grundstückes Bedeutung zu, da das Urteil nur einem Erwerber entgegen gehalten werden kann, der die Rechtshängigkeit beim Erwerb kannte. Die Kenntnis der Rechtshängigkeit steht damit oft der Kenntnis der Nichtberechtigung des Veräußerers gleich, weil mit dem Prozessverlust gerechnet werden muss.
2. Trotz der abweichenden rechtlichen Gestaltung der Bestimmungen des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen gilt für die Möglichkeit der Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks im Register für Pfandrecht an Luftfahrzeugen nichts anderes. (Leitsatz der Redaktion)
LuftfzRG §§ 15, 16, 21, 95, 98 Abs. 1
BGB §§ 873, 892, 899, 925, 929, 932 ff.
ZPO §§ 325, 517
GBO § 29
AktO § 7 Abs. 1
SchiffsRegO §§ 75ff Aktenzeichen: 2W264/04 Paragraphen: LuftfzRG§15 LuftfzRG§16 LuftfzRG§21 LuftfzRG§95 LuftfzRG§98 BGB§873 BGB§892 BGB§899 BGB§925 BGB§929 BGB§932 GBO§29 AktO§7 Datum: 2005-02-03 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=13043 Vertragsrecht Baurecht - Abtretung Sicherungsrecht Sicherheitsleistung
BGH - OLG Brandenburg - LG Neuruppin
18.11.2004
IX ZR 299/00
a) Tritt ein zahlungsschwacher Bauhauptunternehmer einem Subunternehmer Forderungsteile gegen seinen Auftraggeber erfüllungshalber ab, zu deren Abtretung er bereits aufgrund einer voraufgegangenen Sicherungsvereinbarung verpflichtet war, so begründet eine solche Abtretung in der Regel kein ausreichend starkes Beweisanzeichen dafür, daß der Bauhauptunternehmer in Gläubigerbenachteiligungsabsicht gehandelt hat und dem Subunternehmer dies bekannt war.
b) Eine Vereinbarung, in der sich ein zahlungsschwacher Bauhauptunternehmer gegenüber einem Subunternehmer verpflichtet, in einer Höhe, in der dieser werkvertragsrechtlich Sicherheit verlangen kann, ihm einen Teil des Werklohnanspruchs gegen den Bauherrn abzutreten, bildet ebenfalls kein starkes Beweisanzeichen für eine Gläubigerbenachteiligungsabsicht.
DDR-GesO § 10 Abs. 1 Nr. 1
BGB § 364 Abs. 2
BGB § 648a Aktenzeichen: IXZR299/00 Paragraphen: DDR-GesO§10 BGB§364 BGB§648a Datum: 2004-11-18 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=13136 Bankrecht Vertragsrecht AGB-Recht - Sicherungsrecht Bankverträge Abtretung Sonstiges
OLG Köln - LG Köln
21.07.2004
13 U 205/03
Keine Gesamtnichtigkeit formularmäßiger Lohn-/Gehaltsabtretung trotz unwirksamer Verwertungsregelung
Eine den Schuldner unangemessen benachteiligende und deshalb unwirksame Verwertungsregelung führt nicht zur Gesamtnichtigkeit einer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Sicherungszwecken vereinbarten (stillen) Lohn- oder Gehaltsabtretung. Der infolge der unwirksamen Verwertungsregelung eingetretenen Lückenhaftigkeit der Abtretungsvereinbarung ist vielmehr im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine angemessene Verwertungsregelung Rechnung zu tragen.
AGBG § 6 III
BGB § 306 III Aktenzeichen: 13U205/03 Paragraphen: AGBG§6 BGB§306 Datum: 2004-07-21 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=10827 AGB-Recht Versicherungsrecht Vertragsrecht - Sonstige Verträge Unfallversicherungsrecht Hinweispflicht/Aufklärungspflicht
OLG Schleswig - LG Flensburg
03.06.2004
7 U 61/03
Verschulden bei Vertragsschluss, Luftbeförderung, Insassenunfallversicherung
Hinweispflicht auf fehlende Insassenunfallversicherung bei Abschluss eines Vertrages über einen "Privatflug"
1. Auch vor Abschluss einer Vereinbarung über einen "Pivatflug" ist der die Beförderung durchführende Vertragspartner verpflichtet, auf das Fehlen einer Insassenunfallversicherung hinzuweisen.
2. Eine vergleichbare Verpflichtung trifft den bloßen Vermittler eines geschäftlichen Kontakts noch nicht.
BGB § 280
BGB § 311
LuftVerkG § 50 I Aktenzeichen: 7U61/03 Paragraphen: BGB§280 BGB§311 LuftVerkG§50 Datum: 2004-06-03 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=11627 Vertragsrecht Bankrecht - Abtretung Sicherungsrecht Sonstiges
BGH - OLG Brandenburg - LG Frankfurt/Oder
23.3.2004
XI ZR 14/03
Der Schuldner einer abgetretenen Forderung kann sich gegenüber dem neuen Gläubiger auch auf eine Kündigung berufen, die er erst nach der Abtretung erklärt hat.
BGB § 404 Aktenzeichen: XIZR14/03 Paragraphen: BGB§404 Datum: 2004-03-23 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=9539 Vertragsrecht Bankrecht - KfZ-Verträge Kreditrecht Sicherungsrecht Darlehnsrecht
BGH - OLG Naumburg - LG Dessau
23.3.2004
XI ZR 114/03
Unterzeichnen Eheleute einen Kreditvertrag zur Finanzierung des Kaufs eines ihren finanziellen Verhältnissen entsprechenden Pkw, der zur Gestaltung und Bewältigung des täglichen Lebens benutzt werden soll, als "Kreditnehmer" und weisen die kreditgebende Bank gemeinsam zur Überweisung der Darlehensvaluta an den Fahrzeughändler an, so ist die Ehefrau als Mitdarlehensnehmerin und nicht als bloße Mithaftende anzusehen, auch wenn der Kaufvertrag über den Pkw vom Ehemann allein abgeschlossen worden ist.
BGB §§ 138 (Bb), 607 Aktenzeichen: XIZR114/03 Paragraphen: BGB§138 BGB§607 Datum: 2004-03-23 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=9541
|