Angezeigte Ergebnisse pro Seite:
5 | 10 | 20 | 50
Suchergebnisse 1 bis 10 von 50
Prozeßrecht Vertragsrecht - Abtretung Klagearten Klagebefugnis
BGH - OLG Köln - LG Köln
11.10.2018
I ZR 114/17
1. Verfolgt der Zessionar mit der Leistungsklage die Beitreibung einer abgetretenen Forderung und erhebt der Schuldner eine isolierte Drittwiderklage gegen den Zedenten, ist eine doppelte Inanspruchnahme des Schuldners durch den Zessionar und den Zedenten ausgeschlossen,
wenn der Leistungsklage des Zessionars stattgegeben und die im Wege der
isolierten Drittwiderklage erhobene negative Feststellungsklage abgewiesen wird. Der Zedent ist infolge des im selben Prozess zugunsten des Zessionars ergangenen Leistungsurteils gehindert, den Schuldner ein zweites Mal auf Leistung in Anspruch zu nehmen.
2. Bei der isolierten Drittwiderklage geht der Streit der Beteiligten regelmäßig nur darum, ob der Zedent abtretbare Ansprüche gehabt hat. Dagegen hängt der Erfolg oder das Scheitern der isolierten Drittwiderklage nicht von der Wirksamkeit der Abtretung ab.
3. Da der Klage des Zessionars und der Drittwiderklage gegen den Zedenten inhaltlich identische Ansprüche zugrunde liegen, folgt der Erfolg oder das Scheitern der Drittwiderklage grundsätzlich der Entscheidung über die Klageforderung.
4. Ist es für die Entscheidung über die auf eigene und abgetretene Ansprüche gestützte Klage nicht erforderlich zu klären, ob der Kläger oder der Zedent Anspruchsinhaber ist, muss diese Frage auch nicht im Rahmen der Entscheidung über die Begründetheit der Drittwiderklage gegen den Zedenten entschieden werden.
ZPO § 33
Aktenzeichen: IZR114/17 Paragraphen: Datum: 2018-10-11 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=38689 AGB-Recht Vertragsrecht - Sonstige Verträge Abtretung
BGH - LG Coburg - AG Coburg
17.7.2018
VI ZR 275/17
Abtretung und Zahlungsanweisung
Nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB kann sich eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners auch daraus ergeben, dass eine Bestimmung nicht klar und verständlich ist. Der Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verpflichtet, Rechte und Pflichten seiner Vertragspartner möglichst klar und durchschaubar darzustellen. Er muss folglich einerseits die tatbestandlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen so genau beschreiben, dass für ihn keine ungerechtfertigten Beurteilungsspielräume entstehen. Andererseits soll der Vertragspartner ohne fremde Hilfe möglichst klar und einfach seine Rechte feststellen können, damit er nicht von deren
Durchsetzung abgehalten wird. (Leitsatz der Redaktion)
BGB § 305c, § 307 Abs 1 S 2
Aktenzeichen: VIZR275/17 Paragraphen: Datum: 2018-07-17 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=38137 Vertragsrecht - Abtretung
BGH - OLG Düsseldorf - LG Düsseldorf
19.12.2013
IX ZR 127/11
1. Tritt ein Schuldner eine Forderung an den Gläubiger ab und soll sich der Gläubiger nach dem Willen der Parteien aus der abgetretenen Forderung befriedigen, handelt es sich im Allgemeinen um eine Leistung erfüllungshalber.
2. Erlangt der Gläubiger aus einer erfüllungshalber abgetretenen Forderung Befriedigung, handelt es sich um eine inkongruente Deckung, wenn die Abtretung ihrerseits anfechtbar ist.
BGB § 364 Abs 2
InsO § 131 Abs 1
Aktenzeichen: IXZR127/11 Paragraphen: BGB§364 InsO§131 Datum: 2013-12-19 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=33745 Vertragsrecht Bankrecht - Abtretung Sonstiges
BGH - OLG München - LG Landshut
30.10.2012
XI ZR 324/11
1. Ob eine Forderung zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetreten wird, hängt davon ab, ob das wirtschaftliche Ergebnis der Einziehung dem Abtretenden zukommen soll.
2. Zur Frage, ob eine Forderungseinziehung als eigenständiges Geschäft oder als Nebenleistung im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit anzusehen ist.
RDG § 2 Abs 2, § 5 Abs 1
Aktenzeichen: XIZR324/11 Paragraphen: RDG§2 RDG§5 Datum: 2012-10-30 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=31688 Vertragsrecht Versicherungsrecht - Abtretung
BGH - LG Arnsberg - AG Arnsberg
11.9.2012
VI ZR 297/11
Zur Wirksamkeit der Abtretung eines Schadensersatzanspruchs auf Erstattung der Mietwagenkosten an den Autovermieter, wenn die Abtretung vor und die Rechtsdienstleistung nach Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes erfolgt.
RDG § 5 Abs 1
Aktenzeichen: VIZR297/11 Paragraphen: RDG§5 Datum: 2012-09-11 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=31496 Sonstige Rechtsgebiete Vertragsrecht - Telekommunikation Abtretung
AG Bremen
20.10.2011
9 C 430/11
Die Abtretung der aus einem Telekommunikationsvertrag resultierenden Ansprüche ist zumindest dann wegen Verstoßes gegen das Fernmeldegeheimnis unwirksam, wenn dem Zessionar auch die entsprechenden Leistungsdaten übermittelt werden; § 97 I 3 TKG begründet
lediglich für den Forderungseinzug einen Erlaubnistatbestand.
TKG § 97 Abs 1 S 3
BGB § 134, § 398
Aktenzeichen: 9C430/11 Paragraphen: TKG§97 BGB§134 BGB§398 Datum: 2011-10-20 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=32114 Computerrecht Sonstige Rechtsgebiete Vertragsrecht - Internet Vertrag Sonstiges Telekommunikation Abtretung
AG Tempelhof
6.10.2011
18 C 128/11
Die Abtretung einer Forderung aus einem Telekommunikationsvertrag (hier: Internet-by-Call) an ein Inkassounternehmen verletzt das in § 206 StGB geschützte Fernmeldegeheimnis.
Die Verletzung des Fernmeldegeheimnisses stellt ein gesetzliches Verbot im Sinne des § 134 BGB dar und führt zur Nichtigkeit der Abtretung.
BGB § 134, § 402
StGB § 206
TKG vom 03.05.2012 § 88, § 97
Aktenzeichen: 18C128/11 Paragraphen: BGB§134 BGB§402 StGB§206 Datum: 2011-10-06 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=32121 Bankrecht Vertragsrecht - Darlehnsrecht Abtretung
BGH - OLG Frankfurt - LG Frankfurt
19.4.2011
XI ZR 256/10
Die Abtretung von Darlehensforderungen an eine Nichtbank ist nicht wegen Verstoßes gegen § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG gemäß § 134 BGB nichtig (Fortführung von BGHZ 171, 180).
BGB § 134
KWG § 32 Abs. 1 Satz 1
Aktenzeichen: XIZR256/10 Paragraphen: BGB§134 KWG§32 Datum: 2011-04-19 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=29024 Vertragsrecht - Abtretung Verjährungsrecht
BGH - OLG Stuttgart - LG Stuttgart
9.12.2010
III ZR 56/10
Wird eine rechtshängige Forderung abgetreten und macht der Zessionar den Anspruch noch während des Vorprozesses erneut rechtshängig, hemmt auch die neue Klage die Verjährung.
BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1
ZPO § 265
Aktenzeichen: IIIZR56/10 Paragraphen: BGB§204 ZPO§265 Datum: 2010-12-09 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=28164 Vertragsrecht - Abtretung
BGH - Thüringer OLG - LG Erfurt
13.11.2008
VII ZR 188/07
Ist eine trotz Abtretungsverbot erfolgte Abtretung nach § 354 a Satz 1 HGB wirksam, kann der Schuldner in Kenntnis der Abtretung mit dem Zedenten keinen Vergleich schließen, nach dem die Forderung ganz oder teilweise nicht mehr geltend gemacht werden kann.
HGB § 354 a a.F.
Aktenzeichen: VIIZR188/07 Paragraphen: HGB§354 Datum: 2008-11-13 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=24880
|