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Transportrecht/Frachtrecht - Tarifvertragsrecht
BAG - LAG Niedersachsen - ArbG Oldenburg
24.6.2010
6 AZR 18/09
Härtefallregelung nach dem TV UmBw - Berechnung der Einkommenssicherung für Kraftfahrer Kraftfahrer, die im letzten Monat vor Abschluss der Ruhensregelung nach § 11 TV UmBw der Pauschalgruppe I des KraftfahrerTV Bund zugeordnet waren, werden von § 7 Abschn. B Abs. 2 TV UmBw jedoch nicht erfasst. Es ist tarifrechtlich zutreffend, wenn der Arbeitgeber
die Ausgleichszahlung und die außertarifliche Einmalzahlung anhand des Tabellenentgelts nach § 15 TVöD berechnet.
Aktenzeichen: 6AZR18/09 Paragraphen: Datum: 2010-06-24 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=27725
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