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Transportrecht/Frachtrecht - Bahn Sonstiges
BGH - OLG Nürnberg - LG Nürnberg
9.10.2013
I ZR 115/12
Das Tatbestandsmerkmal "in Ergänzung" in Art. 1 § 3 CIM erfordert nicht, dass die Bahn den Übernahme- oder den Ablieferungsort - etwa wegen Fehlens eines Gleisanschlusses - nicht auf der Schiene erreichen kann. Maßgeblich ist vielmehr, dass der Straßenbeförderung im Verhältnis zur Schienenbeförderung lediglich eine untergeordnete Bedeutung zukommt.
CIM Art 1 § 3
HGB § 407, §§ 407ff HGB, § 452 S 1 HGB
BGBEG Art 27 Abs 1
Aktenzeichen: IZR115/12 Paragraphen: CIMArt.1§3 HGB§407 HGB§452 Datum: 2013-10-09 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=33482
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