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Sonstige Rechtsgebiete - Sportrecht
BFH (Pressemitteilung) - OLG Bremen - LG Bremen
24.4.2020
II ZR 417/18
Bundesgerichtshof zum Schadensersatzanspruch eines Fußballvereins nach Zwangsabstieg
Der u.a. für das Vereinsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über den Anspruch eines Fußballvereins auf Wiederzulassung zur Teilnahme am Spielbetrieb in der Regionalliga nach einem zu Unrecht angeordneten Zwangsabstieg entschieden.
Aktenzeichen: IIZR417/18 Paragraphen: Datum: 2020-04-24 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40030 Honorarrecht/RVG Sonstige Rechtsgebiete - Streitwert Sportrecht
OLG Frankfurt - LG Frankfurt
20.4.2020
6 W 37/20
Streitwert bei Verwendung von Fußballvereins-Logos
Das Anbieten von Sportwetten auf Fußball-Bundesligaspiele unter Verwendung der Klublogos der ersten und zweiten Bundesliga, des Bundesliga-Logos sowie des Bildnisses eines bekannten Fußballers rechfertigt einen Hauptsachestreitwert von 700.000,- €
GKG § 51 Abs 2
Aktenzeichen: 6W37/20 Paragraphen: Datum: 2020-04-20 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40074 Sonstige Rechtsgebiete - Sportrecht
OLG Frankfurt - LG Darmstadt
14.11.2019
22 U 50/17
1. Stoßen die Torfrau und eine Angreiferin beim Sprungwurf im Bereich des 6-Meter-Raums zusammen, kommt eine Schadenersatzverpflichtung für dabei erlittene Verletzungen der Angreiferin nur in Betracht, wenn gegen die Torfrau eine rote Karte mit Bericht entsprechend der Regelung 8.6 der Internationalen Handballregeln verhängt wird.
2. Wird lediglich eine Matchstrafe in Form einer roten Karte ohne Bericht verhängt, die sich nicht auf weitere Spielteilnahmen auswirkt und keine weiteren Sanktionen nach sich zieht, kommt eine zivilrechtliche Ersatzverpflichtung nicht in Betracht.
BGB § 823
Aktenzeichen: 22U50/17 Paragraphen: Datum: 2019-11-14 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=39622 Sonstige Rechtsgebiete - Sportrecht
OLG Hamburg - LG Hamburg
1.8.2019
3 U 176/17
1. Entzieht oder verweigert ein sozialmächtiger Boxverband einem Berufsboxer aus gesundheitlichen Gründen die Lizenz zur berufsmäßigen Ausübung seines Sportes, ist diese Maßnahme wie eine disziplinarische Maßnahme vollständig auf ihre Billigkeit gerichtlich nachprüfbar.
2. Knüpfen sowohl die Berechtigung zur Lizenzentziehung wie die Befugnis zur Verweigerung der Starterlaubnis nach der Verbandssatzung daran an, dass eine gesundheitliche Gefährdung des Sportlers zu befürchten ist, gilt der Maßstab - das Vorliegen medizinischer
Bedenken - für beide Lizenzbereiche gleichermaßen.
3. Die Erteilung der Starterlaubnis ist die für die Gesundheit des Sportlers und das Ansehen des Sports in der Öffentlichkeit gefahrgeneigtere Entscheidung. Mit der Starterlaubnis wird zum einen die Schwelle von der abstrakten zur konkreten Gefahr überschritten
und zum anderen dem Verband die Möglichkeit an die Hand gegeben, einen im Kern gesunden Sportlers - hier eines Berufsboxers - vor einer Gefährdung durch einen ungleichen Kampf zu bewahren. Daher ist die Versagung der Starterlaubnis das gegenüber dem allgemeinen Lizenzentzug mildere Mittel.
4. Der sich aus der Vereinssatzung ergebende Begriff der „medizinischen Bedenken“ meint solche Risiken, die über das im Boxsport ohnehin übliche Maß gesundheitlicher Gefahren hinausgehen und daher im wohlverstandenen Interesse des betroffenen Mitglieds
sowie des Vereins insgesamt nicht hinnehmbar sind. Je größer der drohende gesundheitliche Schaden ist, umso geringere Anforderungen sind hierbei an die Schadenswahrscheinlichkeit zu stellen. Es handelt sich hierbei um eine Prognoseentscheidung.
5. Im Rahmen der an dem Maßstab von Treu und Glauben (§ 242 BGB) orientierten Billigkeitsprüfung kommt es darauf an, ob die Verweigerung der Starterlaubnis die durch Art. 12 Abs. 1 GG gezogenen Grenzen der Berufsfreiheit wahrt. Für den Verband streitet sein gemäß Art. 9 Abs. 1 GG geschütztes Recht auf eine autonome, dem Vereinszweck
angemessene Gestaltung der vereinsinternen Regeln zur Lizenzierung von Berufsboxern.
6. Diese Grundsätze gelten auch für etwaige kartellrechtliche Ansprüche.
GG Art 12 Abs 1, Art 9 Abs 1
BGB § 242, § 280 Abs 1, § 823 Abs 1
Aktenzeichen: 3U176/17 Paragraphen: Datum: 2019-08-01 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=39364 Sonstige Rechtsgebiete - Sonstiges Sportrecht
OLG Frankfurt - LG Frankfurt
21.3.2018
4 U 207/17
Voraussetzungen einer unzulässigen staatlichen Beihilfe nach Art. 107, 108 AEUV (hier: angeblich unter dem Marktrecht liegender Erbbauzins für Sportgelände)
AEUV Art. 107, Art. 108
Aktenzeichen: 4U207/17 Paragraphen: Datum: 2018-03-21 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=37672 Sonstige Rechtsgebiete - Sportrecht
OLG Frankfurt - LG Frankfurt
21.12.2017
11 U 26/17 (Kart)
Rechtmäßigkeit einer Dopingsperre auf CAS beschränkbar
Aktenzeichen: 11U26/17 Paragraphen: Datum: 2017-12-21 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=37591 Sonstige Rechtsgebiete - Sportrecht
BFH - OLG Köln - LG Köln
Pressemitteilung
22.9.2016
VII ZR 14/16
Bundesgerichtshof bejaht Schadensersatzpflicht eines Zuschauers gegenüber dem Verein für das Zünden eines Knallkörpers im Fußballstadion
Der VII. Zivilsenat hat die Pflicht des Zuschauers eines Fußballspiels bejaht, dem veranstaltenden Verein die von diesem gezahlte Verbandsstrafe wegen des Zündens eines Knallköpers durch den Zuschauer als Schadensersatz zu erstatten.
Aktenzeichen: VIIZR14/16 Paragraphen: Datum: 2016-09-22 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=36453 Sonstige Rechtsgebiete - Sportrecht
BGH - OLG Köln - LG Köln
22.9.2016
VII ZR 14/16
Wirft ein Zuschauer eines Fußballspiels einen gezündeten Sprengkörper auf einen anderen Teil der Tribüne, kann er vertraglich auf Schadensersatz für eine dem Verein deswegen gemäß § 9a Nrn. 1 und 2 der Rechts- und Verfahrensordnung des Deutschen Fußball-Bundes e.V. auferlegte Geldstrafe haften.
BGB § 241 Abs 2, § 249 Abs 1, § 280 Abs 1
Aktenzeichen: VIIZR14/16 Paragraphen: BGB§241 BGB§249 BGB§280 Datum: 2016-09-22 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=36582 Sonstige Rechtsgebiete - Sportrecht
BGH - OLG Bremen - LG Bremen
Pressemitteilung
20.9.2016
II ZR 25/15
Bundesgerichtshof entscheidet über den vom Norddeutschen Fußballverband e.V. verhängten
Zwangsabstieg des SV Wilhelmshaven e.V. aus der Regionalliga Nord
Der u.a. für das Vereinsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute der Klage des SV Wilhelmshaven e.V. gegen den Norddeutschen Fußballverband e.V. wegen der Anordnung eines Zwangsabstiegs stattgegeben und dabei über die Grenzen der Disziplinarbefugnis eines Vereins entschieden.
Aktenzeichen: IIZR25/15 Paragraphen: Datum: 2016-09-20 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=36444 Sonstige Rechtsgebiete - Sportrecht
BGH - OLG Bremen - LG Bremen
20.9.2016
II ZR 25/15
Die Umsetzung einer von einem übergeordneten Dachverband vorgesehenen Disziplinarmaßnahme gegenüber dem Mitglied eines nachgeordneten Vereins, das selbst nicht Mitglied des Dachverbands ist, bedarf entweder einer Grundlage in der Satzung des nachgeordneten Vereins oder einer sonstigen Anerkennung dieser Möglichkeit durch dessen Mitglied.
BGB § 25
ZPO § 256
Aktenzeichen: IIZR25715 Paragraphen: BGB§25 ZPO§256 Datum: 2016-09-20 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=36550
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