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Rechtsmittelrecht - Verfassungsbeschwerde Wiedereinsetzung
BVerfG
10.10.2012
2 BvR 1095/12
Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei Wiedereinsetzungsmöglichkeit vor Fachgerichten - Statthaftigkeit der Wiedereinsetzung bei der Justiz zuzurechnendem Fehler - hier: Möglichkeit der Wiedereinsetzung bei von Geschäftsstellenbeamten
verursachter Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde und mangelnder Belehrung über Wiedereinsetzungsmöglichkeit
1. Kann ein Beschwerdeführer mit einem Rechtsmittel, für das ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist, fachgerichtlichen Rechtsschutz erlangen, so muss er zur Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde regelmäßig diesen Weg beschreiten (vgl BVerfG, 02.12.1987, 1 BvR 1291/85, BVerfGE 77, 275 <282>).
GG Art 2 Abs 1, Art 19 Abs 4, Art 20 Abs 3
BVerfGG § 90 Abs 2 S 1
StPO § 44 S 1
Aktenzeichen: 2BvR1095/12 Paragraphen: StPO§44 Datum: 2012-10-10 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=32408
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