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Rechtsmittelrecht Wirtschaftsrecht Haftungsrecht - Berufung Form/Formerfordernis Transportrecht Transportwesen
OLG Bamberg - LG Schweinfurt
16.02.2005
3 U 125/04
1. Die Angabe eines falschen Urteilsdatums in der Berufung steht der Zulässigkeit der Rechtsmittel nicht entgegen, wenn aufgrund des angegebenen Aktenzeichen kein Zweifel besteht, gegen welche Entscheidung sich die Rechtsmittel richtet.
2. Der Frachtführer haftet bei Verlust der Ware grundsätzlich gemäß § 425 Abs. 1 HGB verschuldensunabhängig.
3. Er ist von der Haftung nur befreit, wenn der Schaden auch bei größtmöglicher Sorgfalt nicht hätte vermieden werden können. Wenn die Verlustursache unklar ist, ist der Frachtführer nicht entlastet, denn der Ein- und Ausgang der Güter ist. zu kontrollieren, wobei
Stichproben nicht genügen. (Leitsatz der Redaktion)
HGB § 425 Aktenzeichen: 3U125/04 Paragraphen: HGB§425 Datum: 2005-02-16 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=13158 Rechtsmittelrecht - Rechtsmittel Form/Formerfordernis
BayObLG
03.11.2004
3 Z BR 190/04
Die fehlende Unterschrift des Beschwerdeführers hindert die Annahme einer formwirksamen Rechtsmitteleinlegung zu Protokoll der Geschäftsstelle nicht, wenn in ihr die übrigen notwendigen Bestandteile einer Niederschrift enthalten sind und der Betroffene seine Unterschrift
nur deshalb verweigert hat, weil die Rechtspflegerin ein von ihm mitgebrachtes schriftliches Konvolut nicht zum Gegenstand der Niederschrift machen wollte.
FGG § 11
FGG § 21 Abs. 2
FGG § 29 Abs. 4 Aktenzeichen: 3ZBR190/04 Paragraphen: FGG§11 FGG§21 FGG§29 Datum: 2004-11-03 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=12459
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