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Rechtsmittelrecht - Beschwerde Anwaltszwang
OLG Frankfurt - LG Frankfurt
7.1.2021
6 W 120/20
Anwaltszwang für Beschwerde gegen Verfügungsantrag zurückweisenden Beschluss des Landgerichts
Die Beschwerde gegen einen Beschluss, der einen - zulässigerweise vom Antragssteller persönlich beim Landgericht eingereichten - Verfügungsantrag zurückweist, unterliegt dem Anwaltszwang nach § 78 Abs. 1 ZPO (Festhaltung an OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.06.2010 - 6 W 91/10).
ZPO § 78
Aktenzeichen: 6W120/20 Paragraphen: Datum: 0000-00-00 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40748
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