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Rechtsmittelrecht - Berufung
BGH - LG Stade - AG Buxtehude
26.11.2020
V ZB 151/19
1a. Macht die Partei von einem Rechtsmittel (hier: Berufung) mehrmals Gebrauch, bevor über dasselbe in anderer Form schon früher eingelegte Rechtsmittel rechtskräftig entschieden ist, hat das Berufungsgericht über das Rechtsmittel einheitlich zu entscheiden. Das gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel bei unterschiedlichen Gerichten eingelegt worden
ist; das einheitliche Rechtsmittel darf nur dann als unzulässig verworfen werden, wenn keine der Einlegungen zulässig ist.
1b. Erlangt das Rechtsmittelgericht Kenntnis von einer weiteren Rechtsmitteleinlegung in derselben Sache bei einem anderen Gericht, müssen infolgedessen die zeitgleich anhängigen Rechtsmittelverfahren koordiniert werden, indem die angerufenen Gerichte zunächst ihre Zuständigkeit prüfen. Hält sich eines der Gerichte für unzuständig, hat es die Sache an das andere abzugeben. Sieht sich das Gericht, an das abgegeben wird, als zuständig an, hat es in der Sache über das einheitliche Rechtsmittel zu entscheiden. Im Falle eines (positiven oder negativen) Kompetenzkonflikts muss eine Zuständigkeitsbestimmung gemäß
§ 36 Abs. 1 Nr. 5 oder Nr. 6 ZPO herbeigeführt werden.
2. Ob Schadensersatzansprüche wegen eines Substanzschadens an dem gemeinschaftlichen Eigentum, an dem ein Sondernutzungsrecht eingeräumt ist (hier: Entfernung von Pflanzen im Bereich der Sondernutzungsfläche), dem Sondernutzungsberechtigten oder den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zustehen, richtet sich in erster Linie nach dem Zuweisungsgehalt des Sondernutzungsrechts; maßgeblich sind insoweit die Vorgaben der Gemeinschaftsordnung.
ZPO § 36 Abs 1 Nr 5, § 36 Abs 1 Nr 6, § 511
WEG § 13 Abs 2
Aktenzeichen: VZB151/19 Paragraphen: Datum: 2020-11-26 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40645 Rechtsmittelrecht - Berufung
BGH - LG Würzburg - AG Würzburg
24.11.2020
VI ZB 57/20
Zur teilweisen (Un-)Zulässigkeit einer Berufung.
ZPO § 520 Abs 3 S 2 Nr 2
Aktenzeichen: VIZB57/20 Paragraphen: Datum: 2020-11-24 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40651 Rechtsmittelrecht - Nichtzulassungsbeschwerde
BGH - Thüringer OLG - LG Mühlhausen
29.10.2020
V ZR 273/19
Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ist das Angebot des Beschwerdeführers auf Vernehmung eines Zeugen zur Glaubhaftmachung der Beschwer gemäß § 26 Nr. 8 EGZPO aF (jetzt § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) nicht geeignet.
ZPOEG vom 26.03.2007 § 26 Nr 8
ZPO § 294, § 544 Abs 2 Nr 1
Aktenzeichen: VZR273/19 Paragraphen: Datum: 2020-10-29 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40648 Rechtsmittelrecht - Berufung Begründung
BGH - OLG Oldenburg - LG Osnabrück
27.10.2020
VI ZB 6/20
Zu den inhaltlichen Anforderungen an die Berufungsbegründung (hier: Abweisung einer Klage wegen Inverkehrbringens eines Kraftfahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung).
ZPO § 520 Abs 3 S 2 Nr 2, § 520 Abs 3 S 2 Nr 3
Aktenzeichen: VIZB6/20 Paragraphen: Datum: 2020-10-27 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40554 Rechtsmittelrecht - Berufung Begründung
BGH - OLG Braunschweig - LG BRaunschweig
27.10.2020
VI ZB 81/19
Zu den inhaltlichen Anforderungen an die Berufungsbegründung (hier: Abweisung einer Klage wegen Inverkehrbringens eines Kraftfahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung).
ZPO § 520 Abs 3 S 2 Nr 2
Aktenzeichen: VIZB81/19 Paragraphen: Datum: 2020-10-27 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40556 Schadensrecht Haftungsrecht Rechtsmittelrecht - Rechtsanwälte Rechtsanwaltshaftung Wiedereinsetzung Fristen
BGH - OLG München - LG München II
20.10.2020
VIII ZA 15/20
1. Unterbleibt die rechtzeitige Vornahme einer fristwahrenden Handlung - hier die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde - wegen des wirtschaftlichen Unvermögens einer Partei, ist die Frist unverschuldet versäumt, sofern die Partei bis zu deren Ablauf um Bewilligung der Prozesskostenhilfe nachsucht oder der verspätete Eingang des Prozesskostenhilfeantrags unverschuldet ist und fristgemäß - hier innerhalb der Zweiwochenfrist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO - nachgeholt wird (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2002 - IX ZA 10/01, NJW 2002, 2180 unter 1; vom 6. Oktober 2005 - IX ZA 12/05, juris
Rn. 7; vom 21. Juli 2008 - II ZA 4/08, FamRZ 2008, 1924 Rn. 2; vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 160/09, WM 2009, 2328 Rn. 5; vom 13. September 2016 - XI ZA 13/15, juris Rn. 4 und vom 21. Februar 2019 - IX ZR 226/18, juris Rn. 4).
2. Es gehört zu den Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts, im Rahmen des ihm Zumutbaren dafür zu sorgen, dass seine Mitteilungen - vorliegend über den Erlass einer instanzabschließenden Entscheidung - den Mandanten einschließlich der nötigen Informationen zum weiteren Vorgehen zuverlässig und rechtzeitig erreichen (im Anschluss an BGH, Beschlüsse
vom 12. März 1969 - IV ZB 1061/68, VersR 1969, 635 unter 2; vom 23. Mai 2007 - IV ZB 48/05, NJW 2007, 2331 Rn. 7; vom 18. Juli 2017 - VI ZR 52/16, NJW-RR 2017, 1210 Rn. 12 und BVerwG, Urteil vom 24. November 1981 - 9 C 488/81, DVBl. 1982, 643, 645).
ZPO § 233, § 234 Abs 1 S 1
Aktenzeichen: VIIIZA15720 Paragraphen: Datum: 2020-10-20 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40568 Prozeßrecht Rechtsmittelrecht - Geheimhaltung Beschwerde Rechtsmittel
BGH - OLG Frankfurt - LG Darmstadt
14.10.2020
IV ZB 8/20
1. Gegen einen die Anordnung der Geheimhaltung nach § 174 Abs. 3 GVG ablehnenden Beschluss ist kein Rechtsmittel eröffnet.
2. Das gilt auch, wenn erst das Beschwerdegericht die in erster Instanz getroffene Anordnung aufhebt, selbst wenn es die Rechtsbeschwerde zugelassen hat.
GVG § 174 Abs 3
Aktenzeichen: IVZB8/20 Paragraphen: Datum: 2020-10-14 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40433 Rechtsmittelrecht - Beschwerde Sonstiges
BGH - Kammergericht - LG Berlin
13.10.2020
VIII ZR 25/19
1. Da sich bei Verbandsprozessen nach §§ 1, 4 UKlaG der Streitwert und die Beschwer der Parteien regelmäßig nach dem Interesse der Allgemeinheit an der Beseitigung der beanstandeten AGB-Bestimmung richtet, kommt weder der wirtschaftlichen Bedeutung eines
Klauselwerks oder der betroffenen Klauseln ein maßgebliches Gewicht zu noch dem Zugang zum Revisionsgericht (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 26. September 2012 - IV ZR 208/11, NJW 2013, 875 Rn. 20; vom 24. März 2020 - XI ZR 516/18, NJW-RR 2020, 1055 Rn. 5).
2. Eine von dem Regelbeschwerdewert (2.500 € pro beanstandeter Klausel) abweichende Bemessung der Beschwer folgt daher nicht schon daraus, dass ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird, der - wäre die Nichtzulassungsbeschwerde zulässig - zu der Zulassung der Revision führen könnte.
ZPO § 3
UKlaG § 1, § 4
Aktenzeichen: VIIIZR25/19 Paragraphen: Datum: 2020-10-13 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40569 Rechtsmittelrecht - Beschwerde Sonstiges
BGH Senat für Landwirtschaftssachen - OLG FRakfurt - AG Gelnhausen
7.10.2020
BLw 1/19
1. Das Ausgangsgericht (hier: Landwirtschaftsgericht) darf einer Beschwerde gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 FamFG nur abhelfen, wenn diese statthaft und auch im Übrigen zulässig ist. Deshalb muss es vor der Abhilfe auch die Zulässigkeit der Beschwerde prüfen.
2. Das Landwirtschaftsgericht ist jedenfalls nach Ablauf der Beschwerdefrist nicht befugt, die von ihm getroffene Kostenentscheidung von Amts wegen oder aufgrund der Gegenvorstellung eines Beteiligten abzuändern.
3. Legt die untere Genehmigungsbehörde ein unzulässiges Rechtsmittel ein, hat sie in entsprechender Anwendung von § 45 Satz 2 LwVG die einem anderen Beteiligten aufgrund dieses Rechtsmittels entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
FamFG § 68 Abs 1 S 1
LwVfG § 32 Abs 1, § 44 Abs 1, § 44 Abs 2, § 45 S 2
Aktenzeichen: BLw1/19 Paragraphen: Datum: 2020-10-07 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40524 Prozeßrecht Rechtsmittelrecht - Verfahren Verfahrensfehler Sonstiges
BGH - OLG Naumburg - LG Halle
23.9.2020
XII ZR 54/19
1. Bei einer verfahrensfehlerhaften Prozesstrennung erfolgt eine Berechnung der Rechtsmittelbeschwer aus dem einheitlichen Wert des Verfahrens vor der Trennung nur, wenn die durch die unzulässige Prozesstrennung geschaffenen Einzelverfahren gemeinsam in die Rechtsmittelinstanz gelangt sind und der Rechtsmittelführer aus ihnen eine zusammenhängende Beschwer geltend macht (im Anschluss an BGH Beschluss vom 4. April 2019 - V ZB 108/18, MDR 2019, 757).
2. Dies gilt für den Wert der Beschwer im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auch dann, wenn die unzulässige Verfahrenstrennung in der ersten Instanz erfolgte und das Berufungsgericht über ein Rechtsmittel gegen die erstinstanzliche Entscheidung in einem der durch Abtrennung entstandenen Einzelverfahren in der Sache entschieden hat.
ZPO § 145, § 544 Abs 2 Nr 1
ZPOEG § 26 Nr 8
Aktenzeichen: XIIZR54/19 Paragraphen: Datum: 2020-09-23 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40609
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