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Mietrecht - Vermieterpfandrecht
BGH - OLG Düsseldorf - LG Duisburg
6.12.2017
XII ZR 95/16
1. Das Vermieterpfandrecht umfasst auch Fahrzeuge des Mieters, die auf dem gemieteten Grundstück regelmäßig abgestellt werden.
2. Das Pfandrecht erlischt, wenn das Fahrzeug für die Durchführung einer Fahrt von dem Mietgrundstück - auch nur vorübergehend - entfernt wird. Es entsteht neu, wenn das Fahrzeug später wieder auf dem Grundstück abgestellt wird.
BGB § 562, § 562a
InsO § 50, § 166 Abs 1, § 170 Abs 1
Aktenzeichen: XIIZR95/16 Paragraphen: Datum: 2017-12-06 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=37500 Mietrecht - Vermieterpfandrecht
BGH - Kammergericht - LG Berlin
3.3.2017
V ZR 268/15
Dem Vermieter kommt zur Verteidigung seines Vermieterpfandrechts gegenüber Dritten die für seinen Mieter nach § 1006 BGB streitende Eigentumsvermutung zugute.
BGB § 1006
Aktenzeichen: VZR268/15 Paragraphen: Datum: 2017-03-03 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=37090 Mietrecht - Vermieterpfandrecht
OLG Bremen - LG Bremen
18.7.2013
5 U 7/13
Das Vermieterpfandrecht erlischt an den Sachen des Mieters, wenn sie aus den von ihm angemieteten Räumlichkeiten in an Dritte vermietete Räumlichkeiten auf demselben Grundstück des Vermieters verbracht werden (im Anschluss an OLG Stuttgart, Urteil vom 10. April 2008, 13 U 139/07, MDR 2008, 679, juris, Tz. 11).
BGB § 562a
Aktenzeichen: 5U7/13 Paragraphen: BGB§562a Datum: 2013-07-18 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=33770 Mietrecht AGB-Recht - Mietvertragsrecht Mietverträge Mietzahlungen Vermieterpfandrecht
OLG Frankfurt - LG Frankfurt
3.2.2012
2 U 122/11
1. Der Vermieter von gewerblichen Räumen, in denen der Mieter ein Rechenzentrum betreibt, verletzt seine mietvertragliche Pflicht, dem Mieter die unbeeinträchtigte Nutzung der Mieträume zu überlassen, wenn er anlässlich eines bevorstehenden Umzugs des Mieters diesem und dessen Mitarbeitern den Zugang zu den Räumlichkeiten nicht ermöglicht und
den Abtransport der dort vom Mieter eingerichteten Server mit Hinweis auf sein wegen angeblich säumiger Mietzahlungen bestehendes Vermieterpfandrecht verhindert. Eine hierauf erfolgende außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses durch den Mieter ist
wirksam.
2. Die in einem Gewerberaummietvertrag enthaltene formularmäßige Vereinbarung, nach der der Mietzins jeweils vierteljährlich im voraus zu entrichten ist, stellt eine überraschende Klausel im Sinne des § 305c Abs . 1 BGB dar und wird nicht Bestandteil des Mietvertrages,
da sie nach den Umständen so ungewöhnlich ist, dass der Mieter nicht mit ihr zu rechnen braucht.
BGB § 305c Abs 1, § 535 Abs 1, § 543 Abs 1, § 543 Abs 2 Nr 1, § 562
Aktenzeichen: 2U122/11 Paragraphen: BGB§305c BGB§535 BGB§543 BGB§562 Datum: 2012-02-03 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=31892 Mietrecht - Vermieterpfandrecht Prozeßrecht
BGH - LG Heilbronn - AG Heilbronn
13.8.2009
I ZB 91/08
a) Mit der Erinnerung nach § 766 ZPO kann der Schuldner nur Verstöße gegen das Vollstreckungsrecht geltend machen, durch die er selbst beschwert ist; daran fehlt es, wenn der Schuldner seine Beeinträchtigung ausschließlich aus der Verletzung eines Rechts eines
Dritten ableitet.
b) Der Vermieter kann im Fall einer gegen den Mieter gerichteten Herausgabevollstreckung eines Dritten ein Vermieterpfandrecht an der Sache, die Gegenstand der Herausgabevollstreckung ist, nicht mit dem Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 766 ZPO geltend machen.
ZPO § 766
Aktenzeichen: IZB91/08 Paragraphen: ZPO§766 Datum: 2009-08-13 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=26233 Mietrecht - Vermieterpfandrecht
AG Neukölln
07.03.2008
30 M 8020/08
1. Der Gläubiger hat an allen in der herauszugebenden Wohnung befindlichen Gegenständen das Vermieterpfandrecht geltend gemacht. Damit hat der Gläubiger die Zwangsvollstreckung dahin beschränkt, dass die sich in der Wohnung befindlichen Gegenstände nicht zu entfernen sind. Dies ist nach der Rechtsprechung des BGH vorrangig gegenüber der in
§ 885 Abs. 2 und Abs. 3 ZPO vorgesehenen Vorgehensweise des Gerichtsvollziehers.
2. Ob bzw. inwieweit das Vermieterpfandrecht an den Gegenständen tatsächlich besteht, hat der Gerichtsvollzieher nicht zu prüfen. Es ist nicht Aufgabe des Gerichtsvollziehers, den Schuldner vor möglichen Schäden durch eine rechtswidrige Geltendmachung des Pfandrechts
durch den Vermieter zu schützen. Die Klärung einer solchen Streitfrage hat durch die Gerichte und nicht durch den Gerichtsvollzieher zu erfolgen. (Leitsatz der Redaktion)
ZPO § 885
Aktenzeichen: 30M8020/08 Paragraphen: ZPO§885 Datum: 2008-03-07 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=23769 Mietrecht - Vermieterpfandrecht
OLG Brandenburg - LG Potsdam
18.07.2007
3 W 20/07
1. Kann der über Art und Umfang der eingebrachten Sachen nicht informierte Vermieter diese in seinem Antrag nicht hinreichend bezeichnen, kann er den Mieter – auch im einstweiligen Verfügungsverfahren – im Wege der Stufenklage auf Auskunft in Anspruch nehmen (vgl. Wolf/Eckert/Ball, Handbuch der gewerblichen Miet-, Pachtund Leasingrechts, 9. Aufl., Rz. 682 m.w.N.; OLG Rostock, NZM 2005, 440 m.w.N.).
2. Eine einstweilige Verfügung auf Zurückschaffung von dem Vermieterpfandrecht unterliegenden Sachen auf das vermietete Grundstück sichert den Anspruch des Vermieters auf Herausgabe zum Zwecke der Zurückschaffung auf das Grundstück (§ 562b Abs. 2 S. 1 BGB) nicht nur einstweilen, sondern stellt eine im einstweiligen Rechtsschutz allenfalls ausnahmsweise zulässige Erfüllung dar (vgl. Schmidt-Futterer, Lammel, Mietrecht, 9. Aufl. 2007 BGB § 562b Rz. 32; Boemke, in: Berger, Einstweiliger Rechtsschutz im Zivilrecht, Kapitel 5, Rz. 118).
3. Nach Auszug des Mieters hat der Vermieter im Rahmen des einstweiligen Rechtschutzes allenfalls Anspruch auf Überlassung der zurückzuschaffenden Sachen an einen Sequester.
Aktenzeichen: 3W20/07 Paragraphen: Datum: 2007-07-18 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=21896 Insolvenzrecht Mietrecht - Vorläufiger Verwalter Vermieterpfandrecht
BGH - LG Mönchengladbach
14.12.2006
IX ZR 102/03
a) § 91 InsO ist im Falle der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung mit den Sicherungsmaßnahmen des § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 InsO nicht entsprechend auf die Zeit zwischen Eröffnungsantrag und Insolvenzeröffnung anwendbar.
b) Das gesetzliche Vermieterpfandrecht an eingebrachten pfändbaren Sachen des Mieters entsteht mit der Einbringung, auch soweit es erst künftig entstehende Forderungen aus dem Mietverhältnis sichert (Bestätigung von BGH, Urt. v. 20. März 1986 - IX ZR 42/85, WM 1986, 720, 721).
c) Das der Sicherung des Mietzinsanspruchs dienende Vermieterpfandrecht kann insolvenzrechtlich nicht in weiterem Umfang angefochten werden als die Mietzinszahlung selbst. Dem Vermieter steht deshalb in der Insolvenz des Mieters ein anfechtungsfreies Absonderungsrecht zu, soweit die von dem Pfandrecht erfassten Gegenstände bereits vor der Krise
eingebracht wurden.
InsO §§ 91 Abs. 1, § 130 Abs. 1, § 140 Abs. 1, Abs. 3
BGB § 562
Aktenzeichen: IXZR102/03 Paragraphen: InsO§91 InsO§130 InsO§140 BGB§562 Datum: 2006-12-14 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=19785 Mietrecht Vollstreckungsrecht - Vermieterpfandrecht Vollstreckungsmaßnahmen
BGH - LG Berlin - AG Berlin-Wedding
10.8.2006
I ZB 135/05
Zur Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf die Herausgabe der Wohnung bei Geltendmachung des Vermieterpfandrechts (Bestätigung von BGH, Beschl. v. 17.11.2005 - I ZB 45/05, NZM 2006, 149).
ZPO § 855 Aktenzeichen: 1ZB135/05 Paragraphen: ZPO§855 Datum: 2006-08-10 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=18869 Mietrecht - Gewerbemietrecht Vermieterpfandrecht
OLG Düsseldorf - LG Düsseldorf
14.06.2006
VI-U (Kart) 35/05
Zum Vorliegen und Umfang eines Vermieterpfandrechtes.
Aktenzeichen: VI-U(Kart)35/05 Paragraphen: Datum: 2006-06-14 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=18100
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