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Mietrecht - Kündigungsrecht Nachmieter
BGH - LFG Duisburg - AG Mühlheim
7.10.2015
VIII ZR 247/14
Begehrt der Mieter, dem gemäß § 537 Abs. 1 BGB das Verwendungsrisiko der Mietsache zugewiesen ist, wegen besonderer Umstände des Einzelfalls mit Rücksicht auf Treu und Glauben die vorzeitige Entlassung aus einem längerfristigen Mietverhältnis gegen Stellung eines Nachmieters, obliegt es allein ihm, einen geeigneten Nachmieter zu suchen, den Vermieter über dessen Person aufzuklären und ihm sämtliche Informationen zu geben, die dieser benötigt, um sich ein hinreichendes Bild über die persönliche Zuverlässigkeit und wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit des Nachmieters machen zu können.
BGB § 242, § 537 Abs 1
Aktenzeichen: VIIIZR247/14 Paragraphen: BGB§242 BGB§537 Datum: 2015-10-07 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=35769 Mietrecht - Mietvertragsrecht Wohnungsübergabe Nachmieter
OLG Düsseldorf - LG Wuppertal
29.11.2004
I-24 U 157/04
1. Der Vermieter gerät, obwohl er die Schlüssel zurückerhalten hat, nicht in Annahmeverzug, wenn er die Rücknahme des Mietobjekts ablehnt, weil vom Mieter dort nicht nur einzelne Gegenstände zurückgelassen worden sind.
2. Unter diesen Umständen stellt es kein widersprüchliches Verhalten des Vermieters dar, wenn er dem Nachmieter die Schlüssel für die Renovierung überlässt.
BGB §§ 242, 546, 546a, 556, 557 a.F. Aktenzeichen: I-24U157/04 Paragraphen: BGB§242 BGB§546 BGB§546a BGB§556 BGB§557 Datum: 2004-11-29 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=12262 Mietrecht - Nachmieter
22.1.2003
VIII ZR 244/02
Zur Frage der Zumutbarkeit und Eignung eines Nachmieters, wenn sich der Vermieter unter der Bedingung, daß ein solcher Nachmieter gefunden wird, mit einer Entlassung des Mieters aus dem Mietvertrag einverstanden erklärt.
BGB § 535 Aktenzeichen: VIIIZR244/02 Paragraphen: BGB§535 Datum: 2003-01-22 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=5776
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