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Kostenrecht - Sonstiges Handelsregister
Kammergericht - LG Berlin
26.1.2006
9 W 12/05
Die Gebühr nach § 47 KostO fällt für die erste Geschäftsführerbestellung auch dann an, wenn der entsprechende Gesellschafterbeschluss mit dem Gründungsvertrag der GmbH in einer Urkunde verbunden wird und die Bestellung der Geschäftsführer nicht ausdrücklich als Beschluss gekennzeichnet ist. (Ergänzung zu JurBüro 1983, 1551)
KostO § 47 Aktenzeichen: 9W12/05 Paragraphen: KostO§47 Datum: 2006-01-26 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=16622
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