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Internationales Recht - Prozeßrecht Subventionen
BGH - Thüringer OLG - LG Mühlhauen
13.9.2012
III ZB 3/12
Die Verhandlung eines Rechtsstreits, der die Rückforderung einer unter Verstoß gegen die Notifizierungs- und Wartepflicht (Art. 108 Abs. 3 Satz 1 und 2 AEUV, Art. 88 Abs. 3 Satz 1 und 3 EG) gewährten Beihilfe zum Gegenstand hat, darf grundsätzlich nicht ausgesetzt werden, bis eine bestandskräftige Entscheidung der Europäischen Kommission oder des
Gerichts der Europäischen Union über die materiellrechtliche Vereinbarkeit der Zuwendung mit dem Gemeinsamen Markt vorliegt.
ZPO § 148
AEUV Art 108 Abs 3 S 1, Art 108 Abs 3 S 2
EG Art 88 Abs 3 S 1, Art 88 Abs 3 S 3
Aktenzeichen: IIIZB3/12 Paragraphen: ZPO§148 Datum: 2012-09-13 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=31477 Internationales Recht Sonstige Rechtsgebiete - Subventionen
BGH - OLG Hamburg - LG Hamburg
12.10.2006
III ZR 299/05
Zur Anwendung des gemeinschaftsrechtlichen Effizienzgebots bei der Rückforderung einer unzulässigen Stahlbeihilfe, die aufgrund des Kreditauftrags einer Gebietskörperschaft an eine Bank in Form eines Darlehens gewährt wurde, wenn die Rückzahlungsforderung der Bank an eine Unternehmensgruppe verkauft wurde, die auch das begünstigte Unternehmen
erworben hat.
Montanunionvertrag Art. 4 lit. c
BGB § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. Aktenzeichen: IIIZR299/05 Paragraphen: BGB§812a Datum: 2006-10-12 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=19199 Internationales Recht Wirtschaftsrecht - Wirtschaftsrecht Subventionen/Beihilfen
EuGH
5.4.2006
T 351/02
Staatliche Beihilfen – Beschwerde eines Wettbewerbers – Richtlinie 92/81/EWG – Verbrauchsteuern auf Mineralöle – Mineralöle, die als Kraftstoff für die Luftfahrt verwendet werden – Befreiung von der Verbrauchsteuer – Schreiben der Kommission an einen Beschwerdeführer – Nichtigkeitsklage – Zulässigkeit – Anfechtbarer Rechtsakt – Verordnung
(EG) Nr. 659/1999 – Begriff der Beihilfe – Zurechenbarkeit zum Staat – Gleichbehandlung
Aktenzeichen: T351/02 Paragraphen: 659/1999/EG Datum: 2006-04-05 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=17224 Internationales Recht Bankrecht Wirtschaftsrecht - Sonstiges Subventionen/Beihilfe Zinsen Wirtschaftsrecht
BGH - OLG Hamm - LG Dortmund
20.1.2004
XI ZR 53/03
Die klagende Bank nimmt die einem internationalen Konzern angehörende beklagte Gesellschaft, die synthetische Teppichgarne produziert und vertreibt, auf Rückzahlung eines nach dem regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen (RWP) gewährten Zuschusses nebst Zinsen in Anspruch.
a) Art. 93 Abs. 3 Satz 3 EWG-Vertrag ist ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB.
b) Ein zurückzuzahlender Beihilfebetrag ist vom Zeitpunkt der Auszahlung an gemäß den marktüblichen Zinssätzen zu verzinsen.
EWG-Vertrag Art. 92, 93
BGB § 134 Aktenzeichen: XIZR53/03 Paragraphen: BGB§134 Art.92/EWG Art.93/EWG Datum: 2004-01-20 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=8800
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