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Insolvenzrecht - Masse Massearmut
OLG München - LG Landshut
24.7.2019
20 U 449/19
Auf die Behauptung der Masseunzulänglichkeit kommt es nicht an, da der Insolvenzverwalter selbst nach Anzeige der Masseunulänglichkeit zur Verwaltung und Verwertung der Masse verpflichtet ist, § 208 Abs. 3 InsO. Damit hat er weiterhin die den Gesellschaftsgläubigern gegen den Kommanditisten zustehenden Haftungsansprüche gem. § 171 Abs. 1 HGB, geltend zu machen, die nicht Teil der Insolvenzmasse sind und gemäß § 171 Abs. 2 HGB nur im Wege gesetzlicher Prozessstandschaft geltend gemacht werden.
Aktenzeichen: 20U449/19 Paragraphen: Datum: 2019-07-24 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=39252 Insolvenzrecht - Massearmut
OLG Stuttgart - LG Rottweil
9.5.2011
5 U 7/11
1. Hat der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit angezeigt, so können Neumassegläubiger trotz des Vollstreckungsverbots des § 210 InsO auf Leistung klagen.
2. Reicht die Masse nicht einmal zur Befriedigung aller Neumassegläubiger, so kommt auch eine analoge Anwendung von § 210 InsO jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn der Kläger einziger Gläubiger in seiner Rangklasse ist.
3. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage ist in diesem Fall nicht auf den Massebestand beschränkt. Beschränkungen der Vollstreckungsmöglichkeiten ist gegebenenfalls über Rechtsbehelfe im Vollstreckungsverfahren Rechnung zu tragen.
Aktenzeichen: 5U7/11 Paragraphen: Inso§210 Datum: 2011-05-09 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=29199 Insolvenzrecht - Masse Massearmut
BGH - LG Berlin - AG Berlin-Wedding
21.10.2010
IX ZR 220/09
Den Insolvenzverwalter trifft keine insolvenzspezifische Pflicht, Masseunzulänglichkeit zu dem Zweck rechtzeitig anzuzeigen, dass nachfolgende Wohngeldansprüche einer Wohnungseigentümergemeinschaft als Neumasseschuld bevorzugt zu befriedigen sind.
InsO § 60 Abs. 1, §§ 61, 208, § 209 Abs. 1
Aktenzeichen: IXZR220/09 Paragraphen: InsO§60 InsO§61 InsO§208 InsO§209 Datum: 2010-10-21 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=28090 Insolvenzrecht - Massearmut Prozeßrecht
BGH - OLG Köln - LG Köln
12.3.2008
XII ZB 4/08
Zur Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter bei Massearmut.
ZPO § 116 Abs. 1 Nr. 1, § 233 Hb
Aktenzeichen: XIIZB4/08 Paragraphen: ZPO§116 ZPO§233 Datum: 2008-03-12 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=23639
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