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Honorarrecht/RVG - Wettbewerbsrecht Streitwert
OLG Celle - LG Hannover
23.4.2013
13 W 32/13
Zur Bemessung des Streitwerts einer wettbewerbsrechtlichen Streitigkeit in einem einstweiligen Verfügungsverfahren.
GKG § 53 Abs 1 Nr 1
ZPO § 3
Aktenzeichen: 13W32/13 Paragraphen: GKG§53 ZPO§3 Datum: 2013-04-23 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=32635 Honorarrecht/RVG - Streitwert Wettbewerbsrecht
OLG Naumburg - LG Magdeburg
18.6.2010
10 U 61/09 (Hs)
Der Streitgegenstand bestimmt sich auch in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten nach dem Klageantrag und dem zugrunde liegenden Lebenssachverhalt. Dieser setzt sich bei Wettbewerbsverstößen aus der beanstandeten Werbemaßnahme und den die Unlauterkeit begründenden Umständen zusammen.
Für die Annahme einer Beschwer ist es ausreichend, wenn das erstinstanzliche Gericht zumindest den Anschein erweckt, als habe es dem Begehren des Klägers nicht voll entsprochen.
Die zulässige Berufung erweist sich aber als unbegründet, wenn in Wirklichkeit das Erstgericht dem Klägerbegehren in vollem Umfang entsprochen hat. Die etwaige Unzulässigkeit einer Klageerweiterung führt nicht zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels insgesamt, anders als wenn mit der Berufung ausschließlich ein neuer, bisher noch nicht geltend gemachter Anspruch verfolgt wird.
Die Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche gegen eine Lotto-Toto Gesellschaft eines Bundeslandes durch einen Verband, dem ausschließlich private Gewerbetreibende im Glücksspielwesen angehören erweist sich jedenfalls dann als rechtsmissbräuchlich, wenn der Verband planmäßig den unlauteren Wettbewerb seiner eigenen Mitglieder
duldet und gegen die öffentlichen Anbieter nur mit dem Ziel der Beendigung des staatlichen Lizenzsystems im Glücksspielwesen vorgeht.
Aktenzeichen: 10U61/09 Paragraphen: Datum: 2010-06-18 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=28298 Wettbewerbsrecht Honorarrecht/RVG - Abmahnungsrecht Wettbewerbsrecht Geschäftsgebühr Nr.2300
BGH - OLG Hamm - LG Münster
19.5.2010
I ZR 140/08
a) Die Vorschrift des § 174 Satz 1 BGB ist auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht anwendbar, wenn die Abmahnung mit einem Angebot zum Abschluss eines Unterwerfungsvertrages verbunden ist.
b) Enthält eine Werbeanzeige die Ankündigung der Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses, der mit § 475 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht in Einklang steht, begründet dies die für einen Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 1 Satz 2 UWG erforderliche Erstbegehungsgefahr für einen Verstoß nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. §§ 437, 475 Abs. 1 Satz 1 BGB.
c) Der Rechtsanwalt erhält in einem durchschnittlichen Fall für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG VV nicht unterhalb einer 1,3-fachen Gebühr.
UWG § 4 Nr. 11, § 8 Abs. 1 Satz 2, § 12 Abs. 1 Satz 2
BGB § 174 Satz 1, § 475 Abs. 1 Satz 1
RVG VV Nr. 2300
Aktenzeichen: IZR140/08 Paragraphen: UWG§4 UWG§8 UWG§12 BGB§174 BGB§475 Datum: 2010-05-19 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=27871 Honorarrecht/RVG - Wettbewerbsrecht Streitwert
OLG Celle - LG Hannover
14.5.2010
13 W 38/10
Zur Streitwertfestsetzung von Verfügungsverfahren in auf Unterlassung gerichteten Wettbewerbssachen
ZPO § 3, § 4
GKG § 40
UWG § 12 Abs 4
Aktenzeichen: 13W38/10 Paragraphen: ZPO§3 ZPO§4 GKG§40 UWG§12 Datum: 2010-05-14 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=27823 Honorarrecht/RVG Wettbewerbsrecht - Streitwert Wettbewerbsrecht Kostenrecht
OLG Koblenz - LG Trier
13.06.2007
4 W 393/07
Bei einfachen bis durchschnittlichen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsstreitigkeiten in einstweiligen Verfügungsverfahren beträgt der Streitwert 10.000,-- €. Der Streitwert ergibt sich nicht aus einer schematischen Addition eines für jede Verletzungshandlung anzusetzenden
Mindestbetrages. Führt eine Gesamtbetrachtung zu der Einschätzung, dass insgeamt eine einfache bis durchschnittliche Streitigkeit vorliegt, besteht auch bei zahlreichen Verletzungshandlungen und einem infolge dessen umfangreichen Antrag kein Grund, von dem Regelwert abzuweichen (vgl. auch 4 W 390/07, 4 W 391/07 vom 13.06.2007).
Aktenzeichen: 4W393/07 Paragraphen: Datum: 2007-06-13 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=21377 Honorarrecht/RVG - Kostenerstattung Wettbewerbsrecht
BGH - LG Berlin - AG Berlin-Schöneberg
12.12.2006
VI ZR 175/05
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Erstattung von Anwaltskosten für eine Abmahnung außerhalb des Wettbewerbsrechts (hier: unerbetene Telefonwerbung) verlangt werden kann.
BGB § 249 Hd
Aktenzeichen: VIZR175/05 Paragraphen: BGB§249 Datum: 2006-12-12 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=19933 Honorarrecht/RVG Berufsrecht - Sonstiges Rechtsanwälte Wettbewerbsrecht
OLG Köln - LG Köln
18.11.2005
6 U 149/05
“Forderungseinzug durch Rechtsanwälte zum Pauschalpreis”
Das werbliche Angebot eines Rechtsanwalts, den Forderungseinzug bei Forderungen zwischen € 5.000,- und € 1,5 Millionen zu einem Pauschalpreis von € 75,- netto pro Auftrag durchzuführen – Leistungsspektrum: Mahnschreiben, telefonisches Nachfassen, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahme – verstößt gegen § 49 b BRAO und ist wettbewerbswidrig.
Wird eine Pauschalvergütung für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen angeboten, ist dies mit der Regelung in § 4 Abs. 2 S. 1 und 3 RVG nur vereinbar, wenn in jedem Einzelfall das angemessene Verhältnis des Pauschalbetrages zur Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko
des Anwalts gewahrt ist.
UWG §§ 3, 4 Nr. 11
BRAO § 49 b
RVG § 4 Abs. 2 Aktenzeichen: 6U149/05 Paragraphen: UWG§3 UWG§4 BRAO§49b RVG§4 Datum: 2005-11-18 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=16998
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