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Honorarrecht/RVG - Strafrecht Nr.6101
OLG Köln
14.3.2006
2 ARs 35/06
Die Terminsgebühr gemäß VV Nr. 6101 RVG entsteht im Auslieferungsverfahren nur bei einer Verhandlung vor dem Senat, nicht aber durch Teilnahme an der Anhörung des Verfolgten beim Amtsgericht. Dieser Umstand kann aber bei der Bemessung einer Pauschvergütung
berücksichtigt werden.
RVG § 51 Aktenzeichen: 2ARs35/06 Paragraphen: RVG§51 Datum: 2006-03-14 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=18318
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