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Honorarrecht/RVG - Dokumentenpauschale
OLG Frankfurt - LG Frankfurt
30.6.2015
2 Ws 10/15
Rechtsanwaltsgebühr; Berechnung der Dokumentenpauschale im Ermittlungs- und sich daran anschließenden gerichtlichen Verfahren
Die Dokumentenpauschale Nr. 7000 Nr. 1 VV-RVG ist für das Ermittlungs- und das sich daran anschließende gerichtliche Strafverfahren jeweils gesondert zu berechnen.
RVG § 17 Nr 10a
RVG-VV Nr 7000 Nr 1
Aktenzeichen: 2Ws10/15 Paragraphen: RVG§17 Datum: 2015-06-30 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=35462 Honorarrecht/RVG - Dokumentenpauschale
OLG Hamburg - LG Hamburg
20.4.2010
4 W 87/10
Eine per Telefax erfolgte Übermittlung von Mehrfertigungen im Sinne von Nr. 9000 Ziff. 1 Hs. 2 KV GKG liegt nicht schon dann vor, wenn ein Schriftsatz (nebst Anlagen) einmal per Fax an das Gericht und sodann auch noch im Original übermittelt wird, sondern erst dann, wenn mehrere Telefaxe an das Gericht übermittelt und dort ausgedruckt werden. Eine Dokumentenpauschale für die einmalige Übersendung der Anlagen zur Berufungsbegründung per Telefax fällt daher unabhängig davon, ob die Übersendung der Anlagen erforderlich ist, nicht an.
Aktenzeichen: 4W87/10 Paragraphen: Datum: 2010-04-20 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=28149 Honorarrecht/RVG - Dokumentenpauschale
VGH Baden-Württemberg - VG Stuttgart
27.11.2007
4 S 1610/07
Dokumentenpauschale bei Übersendung der Mehrfertigungen per Telefax
Die Dokumentenpauschale nach Nr. 9000/1 des Kostenverzeichnisses - Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG - schuldet nach § 28 Abs. 1 Satz 2 GKG auch der Beteiligte, der die erforderlichen Mehrfertigungen lediglich per Telefax übersendet.
Aktenzeichen: 4S1610/07 Paragraphen: GKG§28 GKG§3 Datum: 2007-11-27 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=23172
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