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Haftungsrecht Berufsrecht - Rechtsanwälte Rechtsanwaltshaftung Verjährung
BGH - OLG Düsseldorf - LG Möchengladbach
29.10.2020
IX ZR 10/20
1. Eine Erklärung des Streithelfers mit Nichtwissen ist unzulässig, wenn sie eine Tatsache betrifft, die entweder eine eigene Handlung der unterstützten Hauptpartei oder Gegenstand von deren Wahrnehmung gewesen ist.
2. Die in der Rechtsberaterhaftung für den Beginn der Verjährungsfrist erforderliche Kenntnis von den den Schadensersatzanspruch begründenden Umständen liegt vor, wenn der Mandant aus den ihm bekannten Umständen den Schluss auf einen gegen den Berater gerichteten Schadensersatzanspruch gezogen hat (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 6. Februar 2014 - IX ZR 245/12, BGHZ 200, 172).
ZPO § 67 S 1, § 138 Abs 4
BGB § 199 Abs 1
Aktenzeichen: IXZR10/20 Paragraphen: Datum: 2020-10-29 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40539 Haftungsrecht Berufsrecht - Rechtsanwälte Rechtsanwaltshaftung
BGH - LG Göttinmgen - AG Duderstadt
22.10.2020
V ZB 45/20
Ein Rechtsanwalt unterliegt in aller Regel einem - zur Wiedereinsetzung wegen schuldloser Fristversäumung führenden - unverschuldeten Rechtsirrtum, wenn er die Berufung in einer Wohnungseigentumssache aufgrund einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung nicht bei dem nach § 72 Abs. 2 GVG zuständigen Berufungsgericht, sondern bei dem für allgemeine
Zivilsachen zuständigen Berufungsgericht einlegt. Der unverschuldete Rechtsirrtum führt aber nicht dazu, dass die bei dem funktionell unzuständigen Gericht eingelegte Berufung die Berufungsfrist wahrt und der Rechtsstreit auf Antrag in entsprechender Anwendung des § 281 ZPO an das zuständige Gericht zu verweisen ist (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 9. März 2017 - V ZB 18/16, NJW 2017, 3002 Rn. 11 ff.; Beschluss vom 28. September 2017 - V ZB 109/16, NJW 2018, 164 Rn. 11 ff. und Urteil vom 21. Februar 2020 - V ZR 17/19, NJW 2020, 1525 Rn. 10 ff.).
GVG § 72 Abs 2
ZPO § 281
Aktenzeichen: VZB45/20 Paragraphen: Datum: 2020-10-22 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40549 Schadensrecht Haftungsrecht Rechtsmittelrecht - Rechtsanwälte Rechtsanwaltshaftung Wiedereinsetzung Fristen
BGH - OLG München - LG München II
20.10.2020
VIII ZA 15/20
1. Unterbleibt die rechtzeitige Vornahme einer fristwahrenden Handlung - hier die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde - wegen des wirtschaftlichen Unvermögens einer Partei, ist die Frist unverschuldet versäumt, sofern die Partei bis zu deren Ablauf um Bewilligung der Prozesskostenhilfe nachsucht oder der verspätete Eingang des Prozesskostenhilfeantrags unverschuldet ist und fristgemäß - hier innerhalb der Zweiwochenfrist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO - nachgeholt wird (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2002 - IX ZA 10/01, NJW 2002, 2180 unter 1; vom 6. Oktober 2005 - IX ZA 12/05, juris
Rn. 7; vom 21. Juli 2008 - II ZA 4/08, FamRZ 2008, 1924 Rn. 2; vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 160/09, WM 2009, 2328 Rn. 5; vom 13. September 2016 - XI ZA 13/15, juris Rn. 4 und vom 21. Februar 2019 - IX ZR 226/18, juris Rn. 4).
2. Es gehört zu den Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts, im Rahmen des ihm Zumutbaren dafür zu sorgen, dass seine Mitteilungen - vorliegend über den Erlass einer instanzabschließenden Entscheidung - den Mandanten einschließlich der nötigen Informationen zum weiteren Vorgehen zuverlässig und rechtzeitig erreichen (im Anschluss an BGH, Beschlüsse
vom 12. März 1969 - IV ZB 1061/68, VersR 1969, 635 unter 2; vom 23. Mai 2007 - IV ZB 48/05, NJW 2007, 2331 Rn. 7; vom 18. Juli 2017 - VI ZR 52/16, NJW-RR 2017, 1210 Rn. 12 und BVerwG, Urteil vom 24. November 1981 - 9 C 488/81, DVBl. 1982, 643, 645).
ZPO § 233, § 234 Abs 1 S 1
Aktenzeichen: VIIIZA15720 Paragraphen: Datum: 2020-10-20 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40568 Haftungsrecht Berufsrecht - Rechtsanwälte Rechtsanwaltshaftung
BGH - OLG Düsseldorf - LG Düsseldorf
1.10.2020
IX ZR 228/19
Die Einbeziehung (rechtlich) fremden Vermögens in den im Rahmen der Rechtsanwalts- und Steuerberaterhaftung vorzunehmenden Gesamtvermögensvergleich im Wege der konsolidierten Schadensbetrachtung setzt neben der Einbeziehung der Vermögensinteressen des Dritten in den Beratungsvertrag voraus, dass sich der Berater vereinbarungsgemäß
mit einem bei wirtschaftlich wertender Betrachtung einheitlichen Vermögen zu befassen hat (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 5. Februar 2015 - IX ZR 167/13, WM 2015, 790).
BGB § 249 Abs 1, § 280, § 675 Abs 1
Aktenzeichen: IXZR228/19 Paragraphen: Datum: 2020-10-01 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40544 Prozeßrecht Haftungsrecht Schadensrecht - Rechtsanwälte Rechtsanwaltshaftung Wiedereinsetzung Fristen
BGH - OLG Celle - LG Verden
15.9.2020
VI ZR 544/19
Wird ein Beschluss über die Gewährung von Prozesskostenhilfe dem Prozessbevollmächtigten des Antragstellers gemäß § 174 Abs. 1 ZPO gegen Empfangsbekenntnis zugestellt, so hat der Prozessbevollmächtigte bei Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses anhand der Handakte zu überprüfen, ob eine durch Bekanntgabe dieses Beschlusses in Lauf
gesetzte Frist für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ordnungsgemäß notiert ist. Unterlässt er dies, so liegt bereits hierin ein Verschulden im Sinne des § 233 Abs. 1 ZPO; unterbleibt infolge des Versäumnisses die rechtzeitige Stellung des Wiedereinsetzungsantrags, so scheidet eine Wiedereinsetzung in die versäumte Wiedereinsetzungsfrist aus (Fortführung Senatsbeschlüsse vom 2. Februar 2010 - VI ZB 58/09, NJW 2010, 1080 Rn. 6; vom 12. Januar 2010 - VI ZB 64/09, NJW-RR 2010, 417 Rn. 9; vom 5. November 2002 - VI ZR 399/01, NJW 2003, 435, 436, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 12. September 2019 - IX ZB 13/19, MDR 2019, 1397 Rn. 13 mwN).
ZPO § 174 Abs 1, § 233 Abs 1, § 234
Aktenzeichen: VIZR544/19 Paragraphen: Datum: 2020-09-15 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40474 Haftungsrecht Berufsrecht - Rechtsanwälte Rechtsanwaltshaftung
KG Berlin - LG Berlin
24.8.2020
8 U 139/19
1. Zu einem Anwaltsregress bei Abschluss eines Vergleichs betreffend die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
2. Bei Gewährung einer Mitarbeiterbeteiligung kann durch AGB geregelt werden, dass die Beteiligung bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses innerhalb eines Jahres gegen Rückzahlung des Erwerbspreises entzogen werden kann.
3. Die Anfechtbarkeit eines Vergleichs gemäß § 123 Abs. 1 BGB kann ausscheiden, wenn der Betroffene bei Abschluss des Vergleichs mit einer arglistigen Täuschung durch die Gegenseite gerechnet hat und der Vergleich eine weit gefasste Abgeltungsklausel enthält sowie eine substantielle Gegenleistung an den Betroffenen festlegt.
Aktenzeichen: 8U139/19 Paragraphen: Datum: 2020-08-24 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40498 Prozeßrecht Rechtsmittelrecht Haftungsrecht Berufsrecht - Rechtsanwälte Rechtsanwaltshaftung Wiedereinsetzung Fristen
BGH - Kammergericht - LG Berlin
21.7.2020
VI ZB 25/19
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kontrollpflicht des Rechtsanwalts über Eintragung in Fristenkalender zumindest anhand der Handakte; vorausschauende Anweisungen für den Fall einer unvorhergesehenen Erkrankung
1. Wird dem Rechtsanwalt die Sache im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung zur Bearbeitung vorgelegt, hat er die Einhaltung seiner Anweisungen zur Berechnung und Notierung laufender Rechtsmittelfristen einschließlich deren Eintragung in den Fristenkalender eigenverantwortlich zu prüfen, wobei er sich grundsätzlich auf die Prüfung der Vermerke in der Handakte beschränken darf.(Rn.8)
2. Ein Rechtsanwalt muss allgemeine vorausschauende Vorkehrungen dafür treffen, dass das zur Wahrung von Fristen Erforderliche auch dann unternommen wird, wenn er unvorhergesehen ausfällt; er muss seinem Personal die notwendigen allgemeinen Anweisungen für einen solchen Fall geben. Darüber hinaus muss der Rechtsanwalt, wenn er unvorhergesehen
krank wird, alles zur Fristwahrung unternehmen, was ihm in der konkreten Situation möglich und zumutbar ist.(Rn.11)
ZPO § 233
Aktenzeichen: VIZB25/19 Paragraphen: Datum: 2020-07-21 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40461 Haftungsrecht Berufsrecht - Rechtsanwälte Rechtsanwaltshaftung
BGH - OLG Schleswig - LG Kiel
16.7.2020
IX ZR 298/19
Schadensersatzanspruch gegen Rechtsanwalt nach Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens
Dem Mandanten steht nach einer durch ein vertragswidriges Verhalten des Rechtsanwalts veranlassten Kündigung ein Schadensersatzanspruch nur zu, wenn das vertragswidrige Verhalten des Rechtsanwalts einen wichtigen Kündigungsgrund bildet und die insoweit zu beachtende Kündigungsfrist von zwei Wochen gewahrt ist.(Rn.15)
BGB § 626, § 628 Abs 2
Aktenzeichen: IXZR298/19 Paragraphen: Datum: 2020-07-16 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40306 Haftungsrecht Berufsrecht - Rechtsanwälte Rechtsanwaltshaftung
BGH - Kammergericht - LG Berlin
9.7.2020
IX ZR 289/19
Zur Frage der Einbeziehung von Dritten in den Schutzbereich eines Rechtsberatungsvertrages.
BGB § 242, § 328, § 675
Aktenzeichen: IXZR289/19 Paragraphen: Datum: 2020-07-09 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40299 Haftungsrecht Berufsrecht - Rechtsanwälte Rechtsanwaltshaftung
BGH - OLG Frankfurt - LG FRankfurt
2.7.2020
VII ZB 46/19
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Grenzen der Überwachungspflicht der Bürokraft durch den Rechtsanwalt
Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, durch Stichproben eine allgemeine Anweisung zur Ausgangskontrolle der Schriftsätze zu überwachen, wenn glaubhaft gemacht ist, dass die mit dieser Aufgabe betraute Bürokraft während ihrer langjährigen Tätigkeit noch nie eine
Frist versäumt hatte und es sich um einen einmaligen Fehler handelte (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 22. Juni 1988 - VIII ZR 72/88, VersR 1988, 1141).(Rn.13)
ZPO § 85 Abs 2, § 233
Aktenzeichen: VIIZB46/19 Paragraphen: Datum: 2020-07-02 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40328
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