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Gesellschaftsrecht - OHG Gesellschaftsverträge Sonstiges
OLG Celle - LG Verden
10.11.2010
9 U 65/10
Ein Recht zu einer sogenannten außerordentlichen Auflösungskündigung steht dem Gesellschafter einer oHG - sofern sich aus dem Gesellschaftsvertrag nicht etwas anderes ergibt - nach der Handelsrechtsreform von 1998 nicht mehr zu, da die Kündigung eines Gesellschafters nach § 131 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 HGB nicht mehr zur Auflösung der Gesellschaft (im Gegensatz zu § 131 Nr. 6 a. F. HGB), sondern zum Ausscheiden des kündigenden Gesellschafters führt. Daran ändert nichts, dass der Gesellschaftsvertrag unter Geltung der alten
Rechtslage geschlossen worden ist, sofern nicht ein Gesellschafter bis zum 31. Dezember 2001 die Anwendung des alten Rechts gegenüber der Gesellschaft schriftlich verlangt hat, vgl. Art. 41 EGHGB.
HGB § 131,§ 133
EGHGB Art 41
Aktenzeichen: 9U65/10 Paragraphen: HGB§131 HGB§133 Datum: 2010-11-10 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=28663 Gesellschaftsrecht - OHG
OVG Schleswig - VG Schleswig
23.04.2008
2 LB 37/07
Adressat; Falschbezeichnung; Feststellungsklage; Klagebefugnis; Leistungsbescheid; Prozessrecht<
1. Ein Leistungsbescheid, der an eine nicht mehr existente OHG gerichtet ist, begründet kein Rechtsverhältnis gegen den früheren Gesellschafter, der das Handelsgeschäft als Einzelkaufmann fortführt.
2. Für eine Anfechtungsklage fehlt es dem Einzelkaufmann an der Klagebefugnis; Rechtsschutz kann er durch eine Feststellungsklage erlangen.
3. Es bleibt offen, ob ein Schadensersatzanspruch aus einem öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis (Abwassereinrichtung) überhaupt per Leistungsbescheid durchgesetzt werden könnte.
BGB § 891
HGB § 124
HGB § 17
LVerwG SH § 112
VwGO § 42
VwGO § 43
VwGO § 61
Aktenzeichen: 2LB37/07 Paragraphen: BGB§891 HGB§124 HGB§17 VwGO§42 VwGO§43 VwGO§61 Datum: 2008-04-23 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=24425 Gesellschaftsrecht - OHG Haftungsrecht Handelsregister
BGH - OLG Oldenburg - LG Aurich
24.9.2007
II ZR 284/05
Wird das Ausscheiden des Gesellschafters einer OHG nicht in das Handelsregister eingetragen, beginnt - wie im BGB-Gesellschaftsrecht - der Lauf der fünfjährigen Enthaftungsfrist mit der positiven Kenntnis des Gesellschaftsgläubigers vom Ausscheiden des Gesellschafters; die Eintragung des Ausscheidens im Handelsregister ist für den Fristbeginn nicht konstitutiv.
HGB § 160 Abs. 1 n.F.
Aktenzeichen: IIZR284/05 Paragraphen: HGB§160 Datum: 2007-09-24 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=22463 Gesellschaftsrecht Mietrecht - OHG Gewerbemietrecht
OLG Brandenburg - LG Cottbus
10.07.2006
3 W 29/06
Prossessorischer Besitzschutz bei einer GbR/oHG
1. Eine GbR ist nach Geschäftsaufnahme als oHG kraft Geschäftsbeginns einzustufen, § 123 Abs. 2 HGB.
2. Eine oHG übt Besitz durch ihre Organe aus.
3. Übt eine oHG nur mittelbaren Besitz aus, kann sie bei verbotener Eigenmacht grundsätzlich nur Wiedereinräumung des Besitzes an den Besitzmittler beanspruchen, § 869 S. 2 Halbs. 1 BGB.
HGB § 123
BGB § 869 Aktenzeichen: 3W29/06 Paragraphen: HGB§123 BGB§869 Datum: 2006-07-10 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=18888 Gesellschaftsrecht Mietrecht - Mietzahlungen Gewerbemietrecht OHG Haftungsrecht Gesellschafter
Kammergericht - LG Berlin
15.09.2005
8 U 6/05
Scheidet ein Gesellschafter während eines bestehenden Mietvertrages aus einer offenen Handelsgesellschaft aus, haftet er nach Maßgabe des § 160 Abs. 1 HGB für die späteren Mietzinsforderungen. Darauf, dass diese erst später fällig werden, kommt es nicht an.
HGB § 160 Aktenzeichen: 8U6/05 Paragraphen: HGB§160 Datum: 2005-09-15 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=15399 Gesellschaftsrecht - Gesellschafter OHG BGB-Gesellschaft Gesellschaftsverträge Sonstiges
BGH - OLG Celle - LG Stade
14.02.2005
II ZR 365/02
Bestimmt der Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer OHG für den Fall, daß eine Einigung unter den Gesellschaftern über die Höhe des einem ausscheidenden Gesellschafter zustehenden Auseinandersetzungsguthabens nicht zustande kommt, die verbindliche Feststellung des Guthabens durch einen Sachverständigen, der von der zuständigen Industrie- und Handelskammer zu bestellen ist, so kann auch eine Benennung des Sachverständigen durch die IHK ausreichen, wenn damit der Zweck der gesellschaftsvertraglichen Regelung, eine neutrale Person für die Erstattung des Gutachtens zu gewinnen, erreicht wird.
BGB § 705
HGB § 105 Aktenzeichen: IIZR365/02 Paragraphen: BGB§705 HGB§105 Datum: 2005-02-14 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=13022 Gesellschaftsrecht - Personengesellschaften OHG
OLG Schleswig - LG Flensburg
27.05.2004
11 U 33/03
Zeitpunkt der Erstellung der Eröffnungsbilanz bei zu verschmelzender OHG
1. Zum Zeitpunkt für die Erstellung einer Eröffnungsbilanz bei einer OHG, die mit einer anderen Gesellschaft verschmolzen wird.
2. Zur Erwachsenheitssumme im Sinne des § 511 ZPO bei subjektiver Klagehäufung.
HGB § 241 Abs. 1 S. 1
UmwG § 2
BNotO § 19
ZPO § 511 Aktenzeichen: 11U33/03 Paragraphen: HGB§241 UmwG§2 BNotO§19 ZPO§511 Datum: 2004-05-27 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=12113 Gesellschaftsrecht - OHG Handelsregister
BGH - OLG Stuttgart - LG Heilbronn
26.4.2004
II ZR 120/02
Eine offene Handelsgesellschaft wird gemäß § 123 Abs. 2 HGB bereits vor der Eintragung in das Handelsregister dann wirksam, wenn die Gesellschafter einem Dritten gegenüber eine den vereinbarten Geschäftsbetrieb vorbereitende Handlung vornehmen, sofern der Gesellschaftszweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist und ausreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß das Unternehmen eine entsprechende Ausgestaltung und Einrichtung in Kürze erfahren wird.
HGB §§ 105, 123 Abs. 2 a.F. Aktenzeichen: IIZR120/02 Paragraphen: HGB§105 HGB§123 Datum: 2004-04-26 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=9728
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