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Gesellschaftsrecht - GmbH-Recht Handelsregister Gesellschafter
KG Berlin
10.9.2020
22 W 66/19
Ist die Eintragung der Abberufung eines Geschäftsführers in das Handelsregister auf der Grundlage einer Prüfung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG getroffen worden, kommt die Löschung dieser Eintragung nach § 395 FamFG nicht allein deshalb in Betracht, weil später die Nichtigkeit des zugrundeliegenden Beschlusses wegen einer fehlerhaften Einziehung
festgestellt wird.
GmbHG § 16 Abs 1 S 1, § 39, § 46 Nr 5
AktG § 241
FamFG § 395
Aktenzeichen: 22W66/19 Paragraphen: Datum: 2020-09-10 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40502 Gesellschaftsrecht - GmbH-Recht Gesellschafter
BGH - OLG Köln - LG Bonn
4.8.2020
II ZR 171/19
Ausschluss eines GmbH-Gesellschafters vor vollständig erbrachter Einlage und ohne Beschluss über Verwertung seines Geschäftsanteils
Der Gesellschafter einer GmbH kann, obwohl er seine bereits fällig gestellte Einlage noch nicht vollständig erbracht hat, aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, ohne dass zugleich mit dem Ausschluss ein Beschluss über die Verwertung seines Geschäftsanteils gefasst werden muss.(Rn.11)
GmbHG § 34
Aktenzeichen: IIZR171/19 Paragraphen: Datum: 2020-08-04 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40303 Gesellschaftsrecht - GmbH-Recht Gesellschafter
OLG Dresden - LG Leipzig
28.5.2020
8 U 2611/19
Zur Anfechtungsfrist für eine Anfechtungsklage gegen Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH.
AktG § 246 Abs 1
Aktenzeichen: 8U2611/19 Paragraphen: Datum: 2020-05-28 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40201 Gesellschaftsrecht Wirtschaftsrecht - Gesellschafter GmbH-recht Maklerrecht
OLG Hamm - LG Dortmund
18.5.2020
18 U 57/19
Trifft der Verwaltungsratsvorsitzende und Mitgesellschafter einer GmbH & Co. KG für einen Auftrag, der normalerweise durch externe Personen durchgeführt wird, eine gesonderte, über seinen als Verwaltungrat allgemeinen Vergütungsanspruch hinausgehende Provisionsabrede zulasten der Gesellschaft, ist dies aufgrund des Konflikts der divergierenden
Interessen der Gesellschaft einerseits und dem privaten Provisionsinteresse des handelnden Gesellschafters andereseits nicht mehr als gewöhnliches Geschäft einzustufen.
HGB § 116 Abs 1
Aktenzeichen: 18U57/19 Paragraphen: Datum: 2020-05-18 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40151 Gesellschaftsrecht - GmbH-Recht Handelsregister Gesellschafter
OLG Düsseldorf - AG Duisburg
15.5.2020
I-3 Wx 70/19
1. Die Einstellung einer lediglich um die infolge der Neufassung des § 40 GmbHG seit dem 26. Juni 2017 nach Wirksamwerden jeder Veränderung zu machenden Angaben ergänzte Gesellschafterliste in den Registerordner kommt nach Einreichung einer an die ursprüngliche Liste anknüpfenden, erfolgte Veränderungen (Kauf eines Geschäftsanteils) dokumentierenden,
den Erfordernissen des § 40 GmbHG entsprechenden Gesellschafterliste nicht (mehr) in Betracht.
2. Tritt nach Einlegung der Beschwerde gegen die Ablehnung des Gesuchs um Einstellung einer Gesellschafterliste in der Hauptsache Erledigung ein (Einstellung einer späteren Gesellschafterliste in das Register), so wird das Rechtsmittel dadurch unzulässig, wenn - wie hier - weder ein Fall des § 62 Abs. 1 FamFG vorliegt, noch die Gesellschaft als Beschwerdeführerin - nach erteiltem Hinweis auf die Erledigung - ihr Rechtsmittel auf den Kostenpunkt beschränkt hat.
GmbHG § 40 Abs 1 S 1, § 40 Abs 2 S 1
FamFG § 62 Abs 1
Aktenzeichen: 3Wx70/19 Paragraphen: Datum: 2020-05-15 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40139 Gesellschaftsrecht - GmbH-Recht Handelsregister Gesellschafter
KG Berlin
24.4.2020
22 W 16/18
Die Aufnahme einer Gesellschafterliste in den Registerordner, die denselben Gesellschafterbestand, wie die letzte im Registerordner aufgenommene Liste ausweist, kommt nicht in Betracht. Die durch die Nichtaufnahme einer Liste eingetretene und für eine Beschwerde notwendige Beschwer entfällt, wenn später eine jüngere Liste gleichen Inhalts in den Registerordner aufgenommen wird.
GmbHG § 16 Abs 1, § 40 Abs 1 S 1
FamFG § 59
Aktenzeichen: 22W16/18 Paragraphen: Datum: 2020-04-24 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40068 Gesellschaftsrecht - GmbH-Recht Handelsregister Gesellschafter
OLG Hamm - AG Dortmund
6.4.2020
27 W 26/20
Das Fehlen einer Veränderungsspalte steht der Aufnahme der eingereichten Gesellschafterliste in das Handelsregister nicht entgegen.
GmbHG § 40
GesLV § 2
Aktenzeichen: 27W26/20 Paragraphen: Datum: 2020-04-06 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=39966 Gesellschaftsrecht - GmbH-Recht Gesellschafter Gesellschaftsverträge
KG Berlin - LG Berlin
9.3.2020
2 U 80/19
Sieht die Satzung einer GmbH die Möglichkeit der Zwangseinziehung oder Zwangsabtretung eines Gesellschaftsanteils für den Fall seiner Pfändung vor, kann ein entsprechender Einziehungs- oder Abtretungsbeschluss gegen die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht verstoßen und anfechtbar sein, wenn die Gesellschaft die betreffenden Geschäftsanteile selbst
im Wege der Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO aufgrund eines nicht rechtskräftigen Titels wegen einer zwischen den Parteien umstrittenen Forderung gepfändet hat.
GmbHG § 16 Abs 3, § 34
ZPO § 720a
Aktenzeichen: 2U80/19 Paragraphen: Datum: 2020-03-09 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=39862 Gesellschaftsrecht - GmbH-Recht Gesellschafter Gesellschaftsverträge
KG Berlin - LG Berlin
9.3.2020
2 U 80/19
Sieht die Satzung einer GmbH die Möglichkeit der Zwangseinziehung oder Zwangsabtretung eines Gesellschaftsanteils für den Fall seiner Pfändung vor, kann ein entsprechender Einziehungs- oder Abtretungsbeschluss gegen die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht verstoßen und anfechtbar sein, wenn die Gesellschaft die betreffenden Geschäftsanteile selbst im Wege der Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO aufgrund eines nicht
rechtskräftigen Titels wegen einer zwischen den Parteien umstrittenen Forderung gepfändet hat.
GmbHG § 16 Abs 3, § 34
ZPO § 720a
Aktenzeichen: 2U50/19 Paragraphen: Datum: 2020-03-09 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=39904 Gesellschaftsrecht - GmbH-Recht Gesellschafter Insolvenz
BGH - OLG Stuttgart - LG Heilbronn
28.1.2020
II ZR 10/19
1. Die Abfindungsforderung eines vor der Insolvenz ausgeschiedenen Gesellschafters einer GmbH & Co. KG, deren Auszahlung gegen das Kapitalerhaltungsgebot der §§ 30, 31 GmbHG analog verstoßen würde, ist erst bei der Schlussverteilung nach § 199 InsO zu berücksichtigen.
2. § 30 Abs. 1 GmbHG steht einer Auszahlung der Abfindungsforderung auch dann entgegen, wenn die Abfindung zum Zeitpunkt des Ausscheidens und auch noch ein Jahr danach aus dem freien Vermögen der Gesellschaft hätte bedient werden können. § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO ist insoweit nicht entsprechend anwendbar.
GmbHG § 30 Abs 1, § 31 Abs 1, § 34 Abs 3
InsO § 38, § 39 Abs 1 Nr 5
Aktenzeichen: IIZR10/19 Paragraphen: Datum: 2020-01-28 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=39818
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