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Gesellschaftsrecht - Firmenname
OLG Hamm - LG Siegen
18.2.2020
4 U 66/19
1. Zur Identität des Unternehmers im Sinne des § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG gehört neben seinem Namen auch seine Rechtsform.
2. Der Senat kann offenlassen, ob Gesellschaften bürgerlichen Rechts gesellschaftsrechtlich dazu verpflichtet sind, in ihren Namen einen Rechtsformzusatz mitaufzunehmen. Sollte es Gesellschaften bürgerlichen Rechts gesellschaftsrechtlich erlaubt sein, einen Namen ohne Rechtsformzusatz zu führen, und führt eine Gesellschaft einen solchen Namen ohne Rechtsformzusatz, ist sie jedenfalls lauterkeitsrechtlich dazu verpflichtet, in den Fällen des § 5a Abs. 3 UWG - also im Falle einer "Aufforderung zum Kauf" - zusätzlich zu ihrem Namen auch in geeigneter Form auf ihre Rechtsform hinzuweisen.
UWG § 5a Abs 3 Nr 2
BGB § 705
Aktenzeichen: 4U66/19 Paragraphen: Datum: 2020-02-18 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=39872 Gesellschaftsrecht - GmbH-Recht Firmenname
KG Berlin
17.9.2018
22 W 57/18
Eine GmbH kann die Bezeichnung “Partners” nicht in der Firma verwenden. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Bezeichnung als Hinweis auf einen Zusammenschluss mehrer Personen verstanden werden kann. Im Zweifel ist die Verwendung untersagt.
PartGG § 11 Abs 1 S 1
HGB § 17
Aktenzeichen: 22W57/18 Paragraphen: Datum: 2018-09-17 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=38089 Gesellschaftsrecht - Firmenname
OLG Hamm - AG Steinfurt
19.7.2013
27 W 57/13
Keine Irreführung nach § 18 Abs. 2 HGB bei einem Ortszusatz "Osnabrück" in der Handelsfirma einer GmbH & Co. KG.
HGB § 18 Abs. 2
Aktenzeichen: 27W57/13 Paragraphen: HGB§18 Datum: 2013-07-19 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=33080 Gesellschaftsrecht - Firmenname
Thüringer OLG - AG Jena
29.8.2011
6 W 162/11
Firma einer GmbH: Verwendung des Begriffs "Fahrzeugwerk" als Zusatz zur Ortsangabe in attributiver Form
Der informierte Durchschnittsverbraucher erwartet, dass es sich bei einem "Fahrzeugwerk" um ein großes Unternehmen handelt, das andere Fahrzeugunternehmen wirtschaftlich deutlich überragt. Als Zusatz zur Ortsangabe in attributiver Form erwartet der informierte Durchschnittsverbraucher, dass das "Fahrzeugwerk" eine führende Stellung gerade in dieser Region in Anspruch nimmt.
HGB § 18 Abs. 2
Aktenzeichen: 6W162/11 Paragraphen: HGB§18 Datum: 2011-08-29 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=29848 Wirtschaftsrecht Gesellschaftsrecht - Handelsrecht Firmenname
BGH - OLG Hamburg - LG Hamburg
16.9.2009
VIII ZR 321/08
Zur Frage der Fortführung eines Handelsunternehmens unter der bisherigen Firma.
HGB § 25
Aktenzeichen: VIIIZR321/08 Paragraphen: HGB§25 Datum: 2009-09-16 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=26273 Gesellschaftsrecht Baurecht - Firmenname Sonstiges
Kammergericht - LG Berlin
08.09.2009
1 W 403/08
Zur Zulässigkeit des Firmenbestandteils "Bau" bei einem Unternehmensgegenstand "Durchführung von Akustik- und Trockenbauarbeiten".
HGB § 18 Abs 2
Aktenzeichen: 1W403/08 Paragraphen: HGB§18 Datum: 2009-09-08 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=26180 Gesellschaftsrecht - Firmenname
Kammergericht - LG Berlin
08.09.2009
1 W 403/08
1. Gemäß § 18 Abs. 2 S. 1 HGB darf die Firma keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über wirtschaftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen.
2. Firmenbestandteil "Bau" bei Unternehmensgegenstand "Durchführung von Akustik- und Trockenbauarbeiten"
HGB § 18 Abs. 2
Aktenzeichen: 1W403/08 Paragraphen: HGB§18 Datum: 2009-09-00 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=26483 Gesellschaftsrecht - Firmenname
OLG Hamm - LG Essen - AG Essen
11.12.2007
15 W 85/07
Die einer Firma nach § 17 Abs. 1 HGB zukommende Namensfunktion erfordert nicht die Aussprechbarkeit einer Buchstabenkombination. Die Firma muss nur artikulierbar sein.
HGB §§ 17, 18
Aktenzeichen: 15W85/07 Paragraphen: HGB§17 HGB§18 Datum: 2007-12-11 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=24015 Gesellschaftsrecht - Firmenname
OLG Celle - LG Hildesheim - AG Hildesheim
6.7.2006
9 W 61/06
Der Firma einer Gesellschaft muss nach § 17 Abs. 1 HGB - neben einer hinreichenden Unterscheidungskraft - eine Namensfunktion zukommen. Diese Funktion fehlt bei nicht aussprechbaren Buchstabenkombinationen, die lediglich aus den Anfangsbuchstaben einzelner Worte bestehen, sofern es sich nicht um Worte der deutschen Sprache, nicht einmal um „Phantasieworte“, handelt.
HGB § 17 Aktenzeichen: 9W61/06 Paragraphen: HGB§17 Datum: 2006-07-06 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=18364 Wettbewerbsrecht Gesellschaftsrecht - Unterlassungsanspruch Firmenname
BGH - OLG Düsseldorf - LG Kleve
14.6.2006
I ZR 249/03
Stadt Geldern
Verwendet ein privater Auskunftsdienst den Namen einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft in Anzeigen und entsteht dadurch der falsche Eindruck, der Namensträger habe dem Benutzer ein Recht zur Verwendung erteilt, wird das Namensrecht der öffentlich-rechtlichen
Körperschaft verletzt. Handelt es sich um eine grobe Namensverletzung, die unschwer zu erkennen ist, weil ein Hoheitsträger üblicherweise über seinen Geschäftsbereich selbst Auskunft erteilt und nicht einen privaten Auskunftsdienst einschaltet, kann auch der Herausgeber eines Verzeichnisses von Telekommunikationsteilnehmern auf Unterlassung in
Anspruch genommen werden.
BGB §§ 12, 1004 Aktenzeichen: IZR249/03 Paragraphen: BGB312 BGB§1004 Datum: 2006-06-14 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=18483
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