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Gesellschaftsrecht - GmbH-Recht Auskunftsrecht Kostenrecht
OLG Celle - AG Hannover
22.1.2018
9 W 8/18
Einsichtsverlangen gemäß § 74 Abs. 3 GmbHG
Einsichtsverlangen in die Bücher und Schriften einer gelöschten GmbH gemäß § 74 Abs. 3 GmbHG stellen vermögensrechtliche Angelegenheiten im Sinne des § 61 Abs. 1 FamFG dar, wenn sie der Vorbereitung der Geltendmachung vermögensrechtlicher Ansprüche dienen. Auf solche Verfahren ist die Wertgrenze des § 61 Abs. 1 FamFG anwendbar.
GmbHG § 74 Abs 3
FamFG § 61 Abs 1
Aktenzeichen: 9W8/18 Paragraphen: Datum: 2018-01-22 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=37531 Gesellschaftsrecht - Kommanditgesellschaft Auskunftsrecht
BGH - OLG Oldenburg - AG Aurich
14.6.2016
II ZB 10/15
Das in § 166 Abs. 3 HGB geregelte außerordentliche Informationsrecht des Kommanditisten ist nicht auf Auskünfte beschränkt, die der Prüfung des Jahresabschlusses dienen oder zum Verständnis des Jahresabschlusses erforderlich sind. Vielmehr erweitert § 166 Abs. 3 HGB das Informationsrecht des Kommanditisten bei Vorliegen eines wichtigen
Grundes auch auf Auskünfte über die Geschäftsführung des Komplementärs allgemein und die damit im Zusammenhang stehenden Unterlagen der Gesellschaft.
HGB § 166 Abs 3
Aktenzeichen: IIZB10/15 Paragraphen: HGB§166 Datum: 2016-06-14 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=36421 Gesellschaftsrecht - BGB-Gesellschaft Auskunftsrecht
BGH - OLG Hamburg - LG Hamburg
11.1.2011
II ZR 187/09
Das Recht der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Auskunft über die Namen und Anschriften ihrer Mitgesellschafter zu verlangen, steht auch Anlegern zu, die sich als Treugeber über eine Treuhandkommanditistin an einer Publikumsgesellschaft in Form einer Kommanditgesellschaft beteiligt haben, wenn die Anleger aufgrund der im konkreten Fall getroffenen vertraglichen Vereinbarungen im Innenverhältnis eine Innengesellschaft bürgerlichen Rechts bilden (Fortführung von BGH, Beschluss vom 21. September 2009 - II ZR 264/08, ZIP 2010, 27 – auch www.RechtsCentrum.de).
BGB §§ 705, 716
HGB § 161
Aktenzeichen: IIZR187/09 Paragraphen: BGB§705 BGB§716 HGB§161 Datum: 2011-01-11 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=28389 Gesellschaftsrecht - Auskunftsrecht Sonstiges
BGH - OLG Rostock
22.4.2009
XII ZB 49/07
Zum Wert der Beschwer bei Verurteilung zur Auskunft über größere Gesellschaftsbeteiligungen für länger zurückliegende Zeiträume.
ZPO §§ 2, 3
Aktenzeichen: XIIZB49/07 Paragraphen: ZPO§2 ZPO§3 Datum: 2009-04-22 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=25740 Gesellschaftsrecht - Aktiengesellschaften Auskunftsrecht Sonstiges
OLG Frankfurt - LG Frankfurt
17.07.2007
5 U 229/05
Zur Frage, inwieweit geltend gemachte Informationsmängel und Auskunftspflichtverletzungen Nichtigkeitsund Anfechtungsgründe i.S.v. §§ 241 und 243 AktG darstellen können.
AktG §§ 131, 241, 243, 246
HGB § 319 Abs. 2
Aktenzeichen: 5U229/05 Paragraphen: AktG§131 AktG§241 AktG§243 AktG§246 HGB§319 Datum: 2007-07-17 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=21815 Gesellschaftsrecht - Handelsregister Auskunftsrecht
OLG Hamm - LG Paderborn
15.08.2006
15 W 47/06
1. Das jedermann zustehende Einsichtsrecht nach § 9 HGB erstreckt sich nicht nur auf das Handelsregister selbst, sondern auch auf die zum Handelsregister eingereichten Schriftstücke, ohne dass dafür ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden muss.
2. Zu den "zum Handelsregister eingereichten" Schriftstücken zählen zunächst die Anmeldungen selbst und die zu den Anmeldungen eingereichten Anlagen. Der Anwendungsbereich ist aber nicht auf solche Schriftstücke begrenzt, deren Einreichung durch besondere handelsrechtliche Vorschriften angeordnet ist. Erfasst sind vielmehr auch alle Belege und
Unterlagen der Eintragung, wie beispielsweise Erbscheine nach früheren Firmeninhabern. Nicht zum Handelsregister eingereicht und folglich nicht der unbeschränkten Einsichtnahme unterworfen sind hingegen Schriftstücke, die aufgrund der eigenen Tätigkeit des Registergerichtes
entstanden sind, etwa beigezogene Gutachten, Verfügungen und sonstige Entscheidungen, Schriftwechsel, Erinnerungen, Belegblätter, Kostenrechnungen oder gutachtliche Äußerungen der IHK. (Leitsatz der Redaktion)
HGB § 9 Aktenzeichen: 15W47/06 Paragraphen: HGB§9 Datum: 2006-08-15 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=18825 Gesellschaftsrecht - Aktiengesellschaften Auskunftsrecht
OLG Düsseldorf - LG Düsseldorf
11.08.2006
I-15 W 110/05
Verschmelzung von Aktiengesellschaften, Verletzung des Auskunftsrechts
Aktenzeichen: I-15W110/05 Paragraphen: Datum: 2006-08-11 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=18707 Gesellschaftsrecht - Kommanditgesellschaft Einlagen Auskunftsrecht
Thüringer OLG - LG Mühlhausen
26.4.2006
6 U 1014/05
Auskunftsannspruch; Einlagepflichterfülllung
1. Derjenige, der für einen Dritten, einen Kommanditanteil treuhänderisch hält, haftet der Gesellschaft gegenüber für die Erfüllung der Einlagepflicht, weil er alle Rechte und Pflichten des Kommanditisten hat.
2. Der zur Erbringung einer Einlage-Leistung verpflichtete Gesellschafter hat die Umstände der Erfüllung dieser Pflicht im einzelnen hinriechend genau und nachvollziehbar darzulegen. Hat ein Dritter für ihn die Leistung erbracht und sind dem Gesellschafter die Einzelheiten dieser Erfüllungsleistung nicht bekannt geworden, kann er sich insoweit auf das Zeugnis des leistenden Dritten (z.B. Treugebers) berufen.
3. Da eine Gesellschaft von einem Gesellschafter nicht Auskunft darüber verlangen kann, unter welchen Umständen eine Gesellschafterschuld erfüllt worden ist, steht insoweit ein Auskunftsanspruch auch nicht dem Insolvenzverwalter der Gesellschaft zu.
GmbHG § 19
HGB § 161
BGB § 242 Aktenzeichen: 6U1014/05 Paragraphen: GmbHG§19 HGB§161 BGB§242 Datum: 2006-04-26 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=17639 Gesellschaftsrecht - GmbH-Recht Geschäftsführer Auskunftsrecht
OLG München - LG München I
21.12.2005
31 Wx 80/05
1. Macht ein Gesellschafter, der im Zeitraum, auf welchen sich sein Auskunfts- und Einsichtsbegehren bezieht, einer der Geschäftsführer der Gesellschaft war, Informationsrechte nach § 51a Abs. 1 GmbHG geltend, bedarf deren Ausübung besonderer Begründung.
2. Schließen die Gesellschafter mit einem ausscheidenden Gesellschaftergeschäftsführer eine Vereinbarung, wonach dieser u.a. auf Auskunfts- und Einsichtsrechte verzichtet, so kommt ein solcher Verzicht dann nicht zum Tragen, wenn der Ausscheidende keine vertraglich
eingeräumte Möglichkeit hat, sich einen Überblick über die Berechnungsgrundlagen des ihm noch zustehenden Gewinnanteils zu verschaffen.
BGB § 242
GmbHG § 51a Abs. 1 u. 3 Aktenzeichen: 31Wx80/05 Paragraphen: BGB§242 GmbHG§51a Datum: 2005-12-21 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=16573 Gesellschaftsrecht - Kommanditgesellschaft Auskunftsrecht
OLG Hamm - LG Münster
22.08.2005
15 W 219/05
1. Nach § 166 Abs. 3 HGB kann das Gericht auf Antrag eines Kommanditisten die Mitteilung einer Bilanz und eines Jahresabschlusses oder sonstiger Aufklärungen sowie die Vorlegung der Bücher und Papiere anordnen, wenn wichtige Gründe vorliegen. Das Antragsrecht des Kommanditisten nach § 166 Abs. 3 HGB dient der Durchsetzung seines ihm zustehenden mitgliedschaftlichen Informationsrechts, das – wie der Zusammenhang mit Abs. 1 der Vorschrift - zeigt, nicht lediglich auf die Prüfung der Richtigkeit des Jahresabschlusses beschränkt ist, sondern sich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere einer Gefährdung der Interessen des Kommanditisten, auch auf die Geschäftsführung des Komplementärs allgemein und die damit im Zusammenhang stehenden Unterlagen der Gesellschaft erstreckt.
2. Ein Kommanditist ist nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch mit Rücksicht auf die Interessen der Gesellschaft gehalten, sein Informationsrecht zeitnah auszuüben. Nimmt er diese Obliegenheit nicht wahr, kann er nicht erwarten, dass die Gesellschaft auf nahezu unabsehbare Zeit Informationen für ihn abrufbar für den Fall bereit hält, dass zu einem späteren Zeitpunkt in seiner oder der Person seiner Rechtsnachfolger das Informationsinteresse für zeitlich weit zurück liegende Vorgänge erwacht. (Leitsatz der Redaktion)
HGB § 155 Aktenzeichen: 15W219/05 Paragraphen: HGB§155 Datum: 2005-08-22 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=16033
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