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Erbrecht - Testament Erbschein
KG Berlin
29.10.2020
1 W 1463/20
Der Senat hält daran fest, dass eine in einem öffentlichen Ehegattentestament enthaltene Scheidungsklausel, wonach u.a. bereits der Antrag auf Scheidung oder Aufhebung der Ehe die Unwirksamkeit des Testaments zur Folge haben sollen, für sich keine Zweifel an dem
behaupteten Erbrecht zu begründen vermag, die das Verlangen des Grundbuchamts nach Vorlage eines Erbscheins rechtfertigen könnten (Fortführung von Senat, Beschluss vom 13. November 2012 – 1 W 382/12 – FamRZ 2013, 1073; entgegen OLG München, ZEV 2016,401; OLG Naumburg, FamRZ 2019, 1656).
BGB § 2077, § 2268
GBO § 35
Aktenzeichen: 1W1463/20 Paragraphen: Datum: 2020-10-29 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40615 Grundstücksrecht Erbrecht - Grundbuchrecht Testament Testamentvollstreckung
KG Berlin
15.9.2020
1 W 1340/20
1. Ist als Eigentümerin im Grundbuch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingetragen und einer ihrer dort gebuchten Gesellschafter verstorben, kann ein Testamentsvollstrecker für den oder die Erben die Berichtigung des Grundbuchs bewilligen, weil die Buchposition des Gesellschafters allein nach erbrechtlichen Regelungen auf den oder die Erben übergeht (Fortführung von Senat, Beschluss vom 8. Juli 2020 – 1 W 35/20 – NZG 2020, 1033; Beschluss vom 29. März 2016 – 1 W 907/15 – ZEV 2016, 338).
2. Die Vorlage eines Testamentsvollstreckerzeugnisses genügt zum Nachweis der Zustimmungsbefugnis des Testamentsvollstreckers an Stelle des oder der (noch) nicht im Grundbuch eingetragenen Erben des verstorbenen Gesellschafters zur Löschung eines Grundpfandrechts hingegen regelmäßig nicht. Das Zeugnis erbringt insofern nicht den Nachweis, dass die Erklärung gegen den Erben wirksam ist.
BGB § 709, § 714, § 727, § 731, § 753
Aktenzeichen: 1W1340/20 Paragraphen: Datum: 2020-09-15 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40495 Erbrecht - Testament
BGH - LG Verden - AG Verden
24.7.2019
XII ZB 560/18
Ein Behindertentestament ist nicht allein deshalb sittenwidrig, weil in der letztwilligen Verfügung konkrete Verwaltungsanweisungen an den Testamentsvollstrecker fehlen, aus denen sich ergibt, in welchem Umfang und zu welchen Zwecken der Betroffene Vorteile aus dem Nachlass erhalten soll.
BGB § 138 Abs 1, § 1836c, § 1908i Abs 1 S 1, § 2205, § 2209
Aktenzeichen: XIIZB560/18 Paragraphen: Datum: 2020-07-24 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=39517 Erbrecht - Testament Testamentvollstreckung
OLG München
16.7.2020
34 Wx 463/19
1. Der Nachweis über die Beendigung der Testamentsvollstreckung kann in der Form des § 29 GBO nicht nur durch Vorlage eines Erbscheins, der die Testamentsvollstreckung nicht mehr verlautbart, sondern auch eines Testamentsvollstreckerzeugnisses, das mit einem Vermerk des Nachlassgerichts über die Beendigung der Testamentsvollstreckung
versehen ist, geführt werden.
2. Die Beendigung der Testamentsvollstreckung ist für das Grundbuchamt nicht durch Bezugnahme auf Nachlassakten eines anderen Amtsgerichts offenkundig.
GBO § 22, § 29, § 52
BGB § 2217
Aktenzeichen: 34Wx463/19 Paragraphen: Datum: 2020-07-16 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40382 Erbrecht - Testament Testamentvollstreckung
OLG München - AG Rosenheim
9.7.2020
31 Wx 455/19
Ein Miterbe, dessen Anteil der Testamentsvollstreckung unterliegt, kann sowohl einen Antrag auf Entlassung eines Testamentsvollstreckers betreffend seinen eigenen der Testamentsvollstreckung unterworfenen Erbanteil als auch betreffend einen Erbanteil eines weiteren
Miterben stellen, der ebenfalls von der Testamentsvollstreckung umfasst ist (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats: OLG München Bes. v. 22. September 2005 – 31 Wx 46/05).
BGB § 2227
Aktenzeichen: 31Wx455/19 Paragraphen: Datum: 2020-07-09 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40380 Erbrecht - Erbvertrag Testament
OLG Düsseldorf - AG Kempten
2.6.2020
I-3 Wx 79/20
1. Haben die Erblasserin und ihr vorverstorbener Ehemann in einem notariellen Erbvertrag einander wechselseitig zu Alleinerben eingesetzt, den aus erster Ehe stammenden Sohn des vorverstorbenen Ehemannes zum Alleinerben des Zuletztversterbenden bestimmt und festgehalten, dass sämtliche Bestimmungen des Erbvertrages bindend sein sollen, im Falle
des Überlebens der Ehefrau die Bindungswirkung jedoch entfalle, wenn der Sohn oder einer seiner Nachkommen von ihr den Pflichtteil verlange, so stellt sich letztere Regelung als Bedingung für einen zugunsten der Erblasserin bestehenden Änderungsvorbehalt dar (hier: mit der Folge, dass sich die testamentarische Einsetzung ihrer Nichte zur Alleinerbin
in Ermangelung eines nachgewiesenen Pflichtteilsverlangens als unwirksam erweist).
2. Die Einholung eines schriftvergleichenden Gutachtens zu der Frage der Echtheit der Unterschrift des Erblassers auf einer relevanten Erklärung kommt unter Beachtung des Grundsatzes zur Beweiserhebung nach pflichtgemäßem Ermessen nur in Betracht, wenn das Gericht - wie hier nicht der Fall - selbst Auffälligkeiten in Bezug auf die Echtheit einer
Unterschrift (z.B. Abweichungen von Vergleichsunterschriften) feststellt.
BGB § 2289 Abs 1 S 2
FamFG § 29 Abs 1 S 1
Aktenzeichen: 3Wx79/20 Paragraphen: Datum: 2020-06-02 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40203 Erbrecht - Testament
OLG München - AG Dillingen
5.5.2020
31 Wx 246/19
31 Wx 247/19
31 Wx 248/19
31 Wx 249/19
31 Wx 269/19
1. Ohne das Hinzutreten besonderer Umstände besteht bei einer formgerecht errichteten Verfügung von Todes wegen keine Veranlassung, den Testierwillen des Erblassers zur Zeit der Errichtung anzuzweifeln.
2. Errichtet der Erblasser am selben Tag zwei inhaltlich identische Schriftstücke, die Verfügungen von Todes wegen enthalten, liegt die Prüfung nahe, ob der Erblasser zwei Originale oder aber ein Original und eine (handschriftliche) Abschrift errichten wollte.
3. Die Feststellungslast für das Vorliegen des Testierwillens trägt grundsätzlich derjenige, der aus einer Verfügung von Todes wegen Rechte herleiten will.
Aktenzeichen: 31Wx246/19 Paragraphen: Datum: 2020-05-05 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40153 Erbrecht - Testament
OLG München - AG Memmingen
11.3.2020
31 Wx 10/20
Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments, in dem die Ehegatten keine ausdrückliche Regelung der Erbfolge für den Fall des Todes des Erstversterbenden getroffen haben (Fortführung OLG München, Bes. v. 12. November 2019 - 31 Wx 183/19, ZEV 2020, 20).
BGB § 133, § 2084, § 2105 Abs 1, § 2265, § 2269
Aktenzeichen: 31Wx10/20 Paragraphen: Datum: 2020-03-11 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=39876 Erbrecht - Testament
OLG München - AG Augsburg
12.11.2019
31 Wx 183/19
1. Bedenken die Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament die gemeinsamen Kinder als Schlusserben und fehlt eine Erbeinsetzung des überlebenden Ehegatten für den ersten Erbfall, bildet die Verwendung der Begriffe „nach unserem Tod“ und „wir“ keine hinreichende Andeutung für einen entsprechenden Willen der Ehegatten für eine Erbeinsetzung
des überlebenden Ehegatten (Anschluss an BGHZ 80, 242; OLG München FG Prax 2013, 72).
2. Das Nachlassgericht kann einen entsprechenden Willen der Ehegatten bei der Errichtung der Verfügung unterstellen, ohne diesen zuvor im Wege der Beweisaufnahme zu ermitteln, wenn es für den unterstellten Willen im Testament keine hinreichende Andeutung zu erkennen vermag (Anschluss an BGH NJW 2019, 2317 (2319).
BGB § 2084, § 133
Aktenzeichen: 31Wx183/19 Paragraphen: Datum: 2019-11-12 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=39542 Erbrecht - Testament
OLG München - AG Rosenheim
31.10.2019
31 Wx 398/17
1. Der Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen in einem Ehegattentestament durch Vernichtung der Urkunde setzt voraus, dass beide Ehegatten mit Testier- und Widerrufswillen an der Vernichtung der Urkunde mitgewirkt haben.
2. An den diesbezüglichen Nachweis sind hohe Anforderungen zu stellen. Er setzt insbesondere voraus, dass die Möglichkeit, dass ein Ehegatte die Urkunde ohne Kenntnis und Mitwirkung des anderen vernichtet hat, ausgeschlossen werden kann.
BGB § 2255, § 2247, § 2265
Aktenzeichen: 31Wx398/17 Paragraphen: Datum: 2019-10-31 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=39597
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