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Computerrecht Wettbewerbsrecht - e-mail WettbewerbsrechtInternet unzulässige Werbung
KG Berlin
11.1.2018
5 W 6/18
Ein Verbotsantrag "Werbeschreiben per E-Mail zu senden ..." (ohne Beschränkung auf die konkrete Verletzungsform) ist wegen fehlender Bestimmtheit unzulässig, wenn die Parteien gerade darüber streiten, ob die zugesandte E-Mail als "Werbeschreiben" zu qualifizieren ist.
ZPO § 253 Abs 2 Nr 2
Aktenzeichen: 5W6/18 Paragraphen: Datum: 2018-01-11 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=37510 Computerrecht - e-mail
BGH - LG Stuttgart - AG Stuttgart - Bad Cannstatt
15.12.2015
VI ZR 134/15
1. Ein von einer natürlichen Person unterhaltenes elektronisches Postfach ist Teil der Privatsphäre.
2. Automatisch generierte Bestätigungs-E-Mails, die sowohl eine Eingangsbestätigung in Bezug auf zuvor versandte Nachrichten als auch Werbung enthalten, stellen einen rechtswidrigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar, wenn dieser dem Erhalt von Werbung zuvor ausdrücklich widersprochen hat.
BGB § 823
Aktenzeichen: VIZR134/15 Paragraphen: BGB§823 Datum: 2015-12-15 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=35945 Computerrecht - e-mail Wettbewerbsrecht
BGH - LG Köln - AG Köln
12.9.2013
I ZR 208/12
Empfehlungs-E-Mail
Schafft ein Unternehmen auf seiner Website die Möglichkeit für Nutzer, Dritten unverlangt eine sogenannte Empfehlungs-E-Mail zu schicken, die auf den Internetauftritt des Unternehmens hinweist, ist dies nicht anders zu beurteilen als eine unverlangt versandte Werbe-E-Mail des Unternehmens selbst. Richtet sich die ohne Einwilligung des Adressaten versandte Empfehlungs-E-Mail an einen Rechtsanwalt, stellt dies einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.
BGB § 823 Abs 1, § 1004 Abs 1 S 2
UWG § 7 Abs 2 Nr 3
Aktenzeichen: IZR208/12 Paragraphen: BGB§823 BGB§1004 UWG§7 Datum: 2013-09-12 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=33485 Computerrecht - e-mail Spam
OLG München - LG München I
27.9.2012
29 U 1682/12
Bestätigungsaufforderung
Auch eine E-Mail, mit der zur Bestätigung einer Bestellung im Double-opt-in-Verfahren aufgefordert wird, fällt als Werbung unter das Verbot des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG.
BGB § 823 Abs 1
UWG § 7 Abs 2 Nr 3
Aktenzeichen: 29U1682/12 Paragraphen: BGB§823 UWG§7 Datum: 2012-09-27 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=32187 Computerrecht - e-mail Spam
Kammergericht - LG Berlin
3.7.2012
5 U 15/12
Störerhaftung des Admin-C
Zur Störerhaftung des Admin-C einer Domain (hier verneint für unerbetene E-Mail-Werbung unter dieser Domain).
BGB § 823, § 1004
Aktenzeichen: 5U15/12 Paragraphen: BGB§823 BGB§1004 Datum: 2012-07-03 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=32143 Computerrecht Honorerecht/RVG - e-mail Spam Streitwert
OLG Hamm - LG Dortmund
6.2.2012
4 W 4/12
1. Bei auf Unterlassung unerwünschter E-Mail- oder Fax-Werbung gerichteten Klagen von Gewerbetreibenden, die nicht in einem Wettbewerbsverhältnis stehen, ist ein Streitwert von 5.000 € bis 10.000 € gerechtfertigt, wobei die Beeinträchtigung durch E-Mail-Werbung
weniger beeinträchtigend ist als eine solche durch Fax-Werbung.
2. Insoweit ist zu berücksichtigen, dass unerwünschte E-Mail- oder Fax-Werbung eine unzumutbare Belästigung und erhebliche Beeinträchtigung des Empfängers darstellt. Sie bürdet diesem nicht nur Kosten auf, sondern führt durch eine zeitweilige Blockade des Faxanschlusses auch zu einer Behinderung des Geschäftsbetriebs.
ZPO § 3
Aktenzeichen: 4W4/12 Paragraphen: ZPO§3 Datum: 2012-02-06 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=32166 Computerrecht - Persönlichkeitsrechte e-mail Urheberrecht
LG Saarbrücken
16.12.2011
4 O 287/11
1. Der Schutz der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme gilt auch bei der Versendung von E-Mails, wenn die Vertraulichkeit des Inhalts bzw. der einer Verbreitung entgegenstehende Wille in der E-Mail zutage tritt.
2. Wird die E-Mail trotz eindeutigen Vertraulichkeitshinweises in einem Webblog veröffentlicht, kann dies eine Urheberrechtsverletzung darstellen und beeinträchtigt das Allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Absenders, wenn die Meinungsfreiheit des Empfängers und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht überwiegt.
GG Art 1, Art 2 Abs 1, Art 5 Abs 1
BGB § 823, § 1004 Abs 1
Aktenzeichen: 4O287/11 Paragraphen: BGB§823 BGB§1004 GGArt.1 GGArt.2 Datum: 2011-12-16 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=32139 Prozeßrecht Computerrecht - Klage Zustellung Klageschrift E-Mail e-mail
BFH - FG Hamburg
26.7.2011
VII R 30/10
Formunwirksamkeit einer Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte Signatur - Geringfügige Überschreitung der Frist zur Übermittlung der Revisionsbegründung - Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis wegen Absturz der EDV-Anlage - "Unverzügliche Information" nach § 52a Abs. 2 Satz 3 FGO
1. Eine Regelung des hamburgischen Rechts, dass elektronische Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach § 2 Nr. 3 SigG zu versehen sind, "sofern für Einreichungen die elektronische Form vorgeschrieben ist", dahin auszulegen, dass eine formwirksame Klageerhebung per E-Mail die qualifizierte elektronische Signatur erfordert, verletzt Bundesrecht nicht.
2. Ist für den Rechtsverkehr per E-Mail die die Schriftform ersetzende qualifizierte elektronische Signatur vorgeschrieben, so reicht es bei deren Fehlen nicht aus, dass sich aus der E-Mail oder begleitenden Umständen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Verkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben. Die Rechtsprechung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes zum Computerfax ist auf solche Fälle nicht entsprechend anzuwenden.
FGO § 52a, § 64, § 120
ERVV HA 2008 § 2, § 3
Aktenzeichen: VIIR30/10 Paragraphen: FGO§52a FGO§64 FGO§120 Datum: 2011-07-26 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=30270 Computerrecht Honorarrecht/RVG - e-mail Streitwert
AG Mülheim
17.5.2011
27 C 2550/10
Der Streitwert einer Klage eines Unternehmers auf Unterlassung der Zusendung unverlangter Werbe-E-Mails ("Spam") richtet sich nach dem klägerischen Unterlassungsinteresse, das maßgeblich an den zu schätzenden zukünftigen betriebswirtschaftlichen Kosten, die bei Fortsetzung zu erwarten wären, zu orientieren ist; die Streitwertfestsetzung kann nicht auf Gewohnheitsrecht oder eine beabsichtigte Sanktionswirkung gestützt werden.
Im Falle von einer Übersendung von ca. 1,5 unverlangten Werbe-E-Mails pro Woche, die auf den ersten Blick als Werbung erkennbar sind, ist ein Streitwert von nicht mehr als 500 € anzusetzen.
ZPO § 3
BGB § 823 Abs 1, § 1004 Abs 1
Aktenzeichen: 27C2550/10 Paragraphen: ZPO§3 BGB§823 BGB§1004 Datum: 2011-05-17 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=30326 Wettbewerbsrecht Computerrecht - Unzulässige Werbung e-mail
OLG Naumburg - LG Dessau-Roßlau
17.2.2011
1 U 91/10 (Hs)
1. Beauftragter im Sinne von § 8 Abs. 2 UWG ist, wer für das Unternehmen eines anderen aufgrund eines vertraglichen Verhältnisses entgeltlich oder unentgeltlich tätig wird ohne Mitarbeiter zu sein (hier bejaht für den beauftragten Verteiler von Werbemails).
2. Der Verfügungsgrund (Dringlichkeit) und die Wiederholungsgefahr entfallen dann nicht, wenn zwar der Verfügungsbeklagte eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben hat, diese aber hinter dem zurückbleibt, was der Verfügungskläger verlangt und
verlangen kann.
3. Der Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH haftet für Wettbewerbsverstöße der Kommanditgesellschaft als Störer. Es stellt daher keinen Rechtsmissbrauch dar, wenn der Geschäftsführer und die KG nebeneinander verklagt werden.
Aktenzeichen: 1U91/10 Paragraphen: UWG§8 Datum: 2011-02-17 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=29293
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