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Berufsrecht - Rechtsanwälte Rechtsanwaltshaftung Partnerschaftsrecht
BGH - OLG Schleswig - LG Kiel
23.11.2009
II ZR 7/09
Treten einer Rechtsanwalts-Partnerschaftsgesellschaft Rechtsanwälte bei, die zuvor mit anderen Rechtsanwälten eine Sozietät in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts betrieben haben, haftet die Partnerschaftsgesellschaft nur aufgrund eines erklärten Schuldbeitritts, nicht jedoch entsprechend § 28 Abs. 1 HGB für die bisher die Sozietät verpflichtenden Versorgungsansprüche eines aus der Sozietät ausgeschiedenen Altpartners.
HGB § 28
Aktenzeichen: IIZR7/09 Paragraphen: HGB§28 Datum: 2009-11-23 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=27756 Berufsrecht - Rechtsanwälte Partnerschaftsrecht
BGH - OLG Koblenz - LG Koblenz
19.11.2009
IX ZR 12/09
Ist ein Partner mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst, so kann er auch für vor seinem Eintritt in die Partnerschaft begangene berufliche Fehler eines anderen mit dem Auftrag befassten Partners haften; selbst wenn er sie nicht mehr korrigieren kann.
PartGG § 8
Aktenzeichen: IXZR12/09 Paragraphen: PatGG§8 Datum: 2009-11-19 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=26559 Berufsrecht - Partnerschaftsrecht
OLG Celle - LG Hannover
25.4.2007
9 U 46/07
Die Bestimmungen eines Partnerschaftsvertrags für das Ausscheiden von Partnern haben einen angemessenen Ausgleich für den regelmäßig den entscheidenden Wert der Partnerschaft darstellenden Mandantenstamm („good will“) vorzusehen. Regelungen, die einerseits Abfindungsansprüche des Ausscheidenden ausschließen, andererseits den Mandantenstamm
den verbleibenden Partnern vorbehalten, gewährleisten diesen Ausgleich nicht.
Das kann im Einzelfall zur Unwirksamkeit der Mandantenschutzklausel führen, soweit sie nicht erforderlich ist, um die verbleibenden Partner vor einer illoyalen Verwertung der Erfolge der gemeinsamen Arbeit oder vor einem Missbrauch der Berufsfreiheit zu schützen.
GG Art 12
BGB § 138
BGB § 738
Aktenzeichen: 9U46/07 Paragraphen: GGArt.12 BGB3138 BGB§738 Datum: 2007-04-25 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=21137 Gesellschaftsrecht Berufsrecht - Partnerschaftsrecht Notare
OLG Stuttgart - LG Stuttgart - AG Stuttgart
09.02.2006
8 W 521/05
Eine aus Anwälten und Anwaltsnotaren bestehende Partnerschaftsgesellschaft, bei der die Anwaltsnotare auch mit ihrem Beruf als Notar in die Partnerschaft mit einbezogen sind, ist mit §§ 1 PartGG, 59a BRAO, 9 BNotO unvereinbar und kann nicht in das Partnerschaftsregister eingetragen werden.
PartGG §§ 1, 4
BRAO § 59
BNotO § 9 Aktenzeichen: 8W521/05 Paragraphen: PartGG§1 PatGG§4 BRAO§59 BNotO§9 Datum: 2006-02-09 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=17032
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