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Baurecht - Handwerk/Handwerksordnung
BVerwG - Bayerischer VGH - VG Augsburg
13.05.2015
8 C 12.14
Altgesellenregelung; Ausübungsberechtigung; Ausnahmebewilligung; illegaler Betrieb; Legalisierung; Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung; Wertungswiderspruch; zulassungspflichtiges Handwerk; leitende Stellung; Gewerbeuntersagung, Ein-Mann-Betrieb.
Kein Anspruch auf Ausübungsberechtigung nach unzulässiger selbständiger Handwerksausübung
1. Zeiträume der handwerksrechtlich unzulässigen selbständigen Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks ohne die erforderliche Eintragung in die Handwerksrolle können nicht für die Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO angerechnet werden.
2. Eine legale selbständige Handwerksausübung im Ein-Mann-Betrieb ist als Berufserfahrung in leitender Stellung für die Erteilung einer Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO zu berücksichtigen.
GG Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1
GewO § 35 Abs. 1
HwO § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 7 Abs. 1 und 1a, §§ 7b, 8 Abs. 1 und 2,
HwO § 16 Abs. 3 Satz 1, § 117 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2
VwGO § 137 Abs. 1
Aktenzeichen: 8C12.14 Paragraphen: HwO§1 HwO§7 Datum: 2015-05-13 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=35474 Baurecht - Handwerk/Handwerksordnung
BVerwG - OVG Rheinland-Pfalz - VG Neustadt/Weinstraße
9.4.2014
8 C 50.12
Feststellungsantrag; Rechtsschutzziel; Maler- und Lackiererhandwerk; Eintragungspflicht; Handwerksrolle; Tätigkeit, wesentliche; Kernbereich; Berufsfreiheit; Gefahrenabwehr; Leben und Gesundheit Dritter; Ausbildungsleistung; Gefahrgeneigtheit; verhältnismäßig;
Meisterzwang; Altgesellenregelung; Reisegewerbe; EU-Ausländer; grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung; Nahversorgungsfunktion.
1. Es stellt keine unverhältnismäßige Beschränkung der Grundrechte auf Berufsfreiheit dar, den selbstständigen handwerksmäßigen Betrieb eines Malers und Lackierers im stehenden Gewerbe von der Eintragung in die Handwerksrolle abhängig zu machen.
2. Es ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar, dass Gewerbetreibenden mit einer in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes erworbenen Qualifikation die Ausübung eines Handwerks in Deutschland unter teilweise anderen Voraussetzungen ermöglicht wird.
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3
VwGO § 43 Abs. 1, § 86 Abs. 1, § 88
BGB §§ 133, 157
HwO §§ 1, 3 Abs. 2, §§ 7b, 9
GewO § 55
EU/EWR HwV § 7
AEUV Art. 49
Aktenzeichen: 8C50.12 Paragraphen: Datum: 2014-04-09 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=34273 Baurecht - Handwerk/Handwerksordnung
BFH
20.3.2014
VI R 56/12
Aufwendungen für einen Hausanschluss als steuerbegünstigte Handwerkerleistung
1. Auch die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, beispielsweise öffentlichem Grund erbracht werden, kann als Handwerkerleistung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG begünstigt sein (entgegen BMF-Schreiben vom 10. Januar 2014 IV C 4-S 2296-b/07/0003:004, 2014/0023765, BStBl I 2014, 75).
2. Es muss sich dabei allerdings um Tätigkeiten handeln, die in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen. Hiervon ist insbesondere auszugehen, wenn der Haushalt des Steuerpflichtigen an das öffentliche Versorgungsnetz
angeschlossen wird.
Aktenzeichen: VIR56/12 Paragraphen: Datum: 2014-03-20 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=34411 Baurecht - Handwerk/Handwerksordnung
Hessisches LAG - ArbG Wiesbaden
22.1.2013
13 Sa 1108/12
1. Der Schadensersatzanspruch aus § 113 Satz 3 InsO ist auf die Höhe des
Verdienstausfalls begrenzt, der durch eine Verkürzung der sonst anwendbaren Kündigungsfrist im Insolvenzfall entsteht.
2. Andere Nachteile wegen der Kündigung in der Insolvenz sind nicht ersetzbar, insbesondere nicht der Nachteil durch den eventuell früher endenden Bezugszeitraum für Arbeitslosengeld I.
InsO § 113 S 3
Aktenzeichen: 13Sa1108/12 Paragraphen: InsO§113 Datum: 2013-01-22 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=32629 Baurecht - Handwerk/Handwerksordnung
BVerwG - OVG NRW - VG Gelsenkirchen
31.8.2011
8 C 9.10
Feststellungsantrag; Klageziel; Rechtsschutzziel; Handwerker; Eintragungspflicht; Handwerksrolle; Dachdecker; Handwerk; Tätigkeit; wesentliche; selbstständig; Betrieb; Gewer-bebetrieb; Kernbereich; Berufswahlfreiheit; Zulassungsschranken; subjektive; Rechtferti
gung; Altgesellenregelung; gefahrgeneigt; Qualifikation; Ausbildungsleistung; Meisterzwang; Geselle; Altgeselle; Befähigungsnachweise; verhältnismäßig; zumutbar; Reisegewerbe; Minderhandwerk; Gesetzgeber; national; Bindung; Vorgaben; Europarecht; Unions-recht; Niederlassungsfreiheit; Dienstleistungsfreiheit; Ungleichbehandlung; Ausnahmebewilligung; Betriebsverantwortlicher; Bestimmtheitsgrundsatz.;
1. Im Streit um die Eintragungspflicht eines Handwerksbetriebes ist es Sache des Klägers, das beabsichtigte Gewerbe zu konkretisieren. Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, gutachtlich diejenigen Einzeltätigkeiten zu ermitteln, mit denen ein Gewerbe noch eintragungsfrei betrieben werden könnte.
2. Den selbstständigen handwerksmäßigen Betrieb eines Dachdeckers im stehenden Gewerbe von der Eintragung in die Handwerksrolle und den Voraussetzungen hierfür abhän-gig zu machen, stellt keine unverhältnismäßige Beschränkung des Grundrechts der Berufs-
freiheit dar.
3. Die Voraussetzungen, von denen § 7b HwO die Erteilung einer Ausübungsberechtigung an Handwerker aus dem Inland abhängig macht, sind mit dem Gleichheitssatz auch inso-weit vereinbar, als sie von den Voraussetzungen abweichen, unter denen Handwerkern aus dem EU/EWR-Ausland nach § 9 HwO i.V.m. §§ 2 ff. EU/EWR-HwV eine gewerbliche Nie
derlassung oder das Erbringen grenzüberschreitender Dienstleistungen gestattet ist.
GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3
VwGO §§ 43, 86 Abs. 1, §§ 88, 117 Abs. 2 Nr. 5, § 138 Nr. 6
HwO §§ 1, 7b, 9 EU/EWR-HwV §§ 2, 3, 5, 7
Aktenzeichen: 8C9.10 Paragraphen: GGArt.3 Datum: 2011-08-31 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=29601 Baurecht - Handwerk/Handwerksordnung
OVG Lüneburg - VG Hannover
4.7.2011
8 LA 288/10
Ausübungsberechtigung, fachlich-technischer Bereich, Handwerk, Handwerksbetrieb, Handwerksrolle, leitende Stellung, Meisterzwang, qualifizierte Funktion
Zum (hier verneinten) Vorliegen einer Tätigkeit in leitender Stellung im Sinne des § 7b Abs. 1 Nr. 2 HwO.
Ein Tätigkeit in leitender Stellung im Sinne des § 7b Abs. 1 Nr. 2 HwO ist durch die Wahrnehmung einer qualifizierten Funktion im Handwerksbetrieb gekennzeichnet, die sich von den Tätigkeiten idealtypischer Durchschnittsgesellen und anderer betrieblicher Mitarbeiter qualitativ deutlich unterscheidet. Diese qualifizierte Funktion muss (auch) im fachlichtechnischen Bereich des Handwerksbetriebs ausgeübt worden sein.
HwO §§ 7b, 7b I Nr 2
VwGO § 124 II Nr 1
Aktenzeichen: 8LA288/10 Paragraphen: HwO§7b VwGO§124 Datum: 2011-07-04 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=29217 Baurecht - Handwerk/Handwerksordnung Sonstiges
BAG - LAG Köln
18.3.2009
5 AZR 355/08
Konzessionsträger - Scheingeschäft - Umgehungsgeschäft
Ein Vertrag, mit dem ein Handwerksmeister einem Handwerksbetrieb lediglich seinen Meistertitel zur Verfügung stellt, ohne dass er tatsächlich als technischer Betriebsleiter tätig wird, ist gem. § 134 BGB wegen Umgehung des § 7 HwO nichtig.
BGB § 134
HwO § 7
Aktenzeichen: 5AZR355/08 Paragraphen: BGB3134 HwO§7 Datum: 2009-03-18 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=25852 Baurecht - Handwerk/Handwerksordnung Sonstiges
BAG - Hessisches LAG
21.1.2009
10 AZR 325/08
Einschränkung der AVE des VTV
Ein Industriebetrieb unterscheidet sich von einem Handwerksbetrieb aufgrund seiner Betriebsgröße, der Anzahl seiner Beschäftigten sowie eines größeren Kapitalbedarfs infolge der Anlagenintensität. Die Industrie ist durch Produktionsanlagen und Produktionsstufen gekennzeichnet. Bei einem Handwerksbetrieb handelt es sich dagegen um einen kleineren, weniger technisierten Betrieb, in dem die Arbeiten überwiegend mit der Hand nach den Methoden des einschlägigen Handwerks und nicht auf Vorrat, sondern für einen bestimmten Kundenkreis ausgeführt werden. Zwar wird auch in Handwerksbetrieben modernste
Technik eingesetzt. Kennzeichnend für einen Handwerksbetrieb ist jedoch, dass der Einsatz von Maschinen die handwerklichen Tätigkeiten unterstützt, nicht ersetzt, und diese in der Regel von Arbeitnehmern mit einer einschlägigen Berufsausbildung ausgeführt werden.
b) Nach diesen Kriterien rechtfertigt das Vorbringen der Beklagten nicht den Schluss, dass sie im Klagezeitraum einen Industriebetrieb unterhalten hat. (Leitsatz der Redaktion)
Aktenzeichen: 10AZR325/08 Paragraphen: Datum: 2009-01-21 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=25411 Baurecht - Handwerk/Handwerksordnung
BVerfG
15.3.2007
1 BvR 2138/05
Keine Betretungs- und Besichtigungsrecht der Handwerkskammern auf Grundstücken und in Geschäftsräumen solcher Gewerbetreibender, von denen bereits feststeht, dass sie nicht in die Handwerksrolle eingetragen werden können.
Aktenzeichen: 1BvR2138/05 Paragraphen: Datum: 2007-03-15 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=20743 Baurecht - Handwerk/Handwerksordnung
OVG Lüneburg - VG Braunschweig
27.04.2006
8 LA 63/05
Alarmanlage, Elektrotechniker, Handwerk, Handwerk, wesentliche Tätigkeit, Handwerksbetrieb, Handwerksrolle, IHK-Merkblatt, Überwachungsanlage, VDE-Richtlinie
Handwerksrecht
Die Planung des Einsatzes von - auch vorgefertigten - Alarmanlagen, sowie das Aufstellen solcher Anlagen und ihre Wartung gehören zu den wesentlichen Tätigkeiten des zulassungspflichtigen Elektrotechnikerhandwerks und dürfen deshalb selbständig im stehenden
Gewerbe nur mit Eintragung in die Handwerksrolle ausgeführt werden.
HwO § 1 Aktenzeichen: 8LA63/05 Paragraphen: HwO§1 Datum: 2006-04-27 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=17688
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