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Arztrecht Haftungsrecht - Arzthaftung Behandlungsfehler
OLG Dresden - LG Leipzig
15.12.2020
4 U 524/19
1. Schließt eine Geburtsklinik einen Kooperationsvertrag mit einem Neonatologen, haftet sie gleichwohl im Außenverhältnis für Behandlungsfehler bei der nachgeburtlichen Versorgung.
2. Hat der Patient erstinstanzlich sowohl Fehler im vorgeburtlichen Stadium als auch Behandlungsfehler nach der Geburt behauptet und beschränkt er sodann seine Berufung auf die neonatologische Behandlung, ist ihm anschließend eine erneute Erstreckung auf die innerhalb der Berufungsfrist nicht angegriffenen Feststellungen zum vorgeburtlichen Behandlungsgeschehen nicht mehr möglich.
3. Verhandelt eine Partei im Anschluss an die mündliche Anhörung eines Sachverständigen zum Ergebnis der Beweisaufnahme, ist ein nachträglich gestellter Befangenheitsantrag gegen den Sachverständigen unzulässig und kann zusammen mit dem Urteil verbeschieden werden.
BGB § 630a, §§ 630aff
ZPO § 43, § 406
Aktenzeichen: 4U524/19 Paragraphen: Datum: 2020-12-15 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40698 Arztrecht Haftungsrecht - Arzthaftung Prozeßrecht
OLG Dresden - LG Leipzig
1.12.2020
4 U 1767/20
Für konkrete Anhaltspunkte, die in einem Arzthaftungsverfahren Zweifel an einer erstinstanzlichen Beweiswürdigung wecken sollen, reicht es nicht aus, dass eine Partei der medizinisch begründeten Auffassung des Sachverständigen lediglich ihre eigene Meinung entgegenstellt (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 7. August 2020 - 4 U 1285/20).
ZPO § 529
Aktenzeichen: 4U1767/20 Paragraphen: Datum: 2020-12-01 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40702 Arztrecht Haftungsrecht - Arzthaftung Prozeßrecht
BGH - Kammergricht - LG Berlin
10.11.2020
VI ZR 285/19
Zur Auslegung einer Verjährungsverzichtserklärung.
BGB § 133, § 157
Aktenzeichen: VIZR285/19 Paragraphen: Datum: 2020-11-10 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40560 Arztrecht Haftungsrecht Prozeßrecht - Arzthaftung Prozeßrecht Rechtliches Gehör
BGH - OLG Celle - LG Lüneburg
13.10.2020
VI ZR 348/20
Zum Vorliegen eines Gehörsverstoßes in einem Arzthaftungsprozess.
GG Art 103 Abs 1
ZPO § 544 Abs 9
Aktenzeichen: VIZR348/20 Paragraphen: Datum: 2020-10-13 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40562 Arztrecht Haftungsrecht - Arzthaftung Aufklärungsrecht
BGH - OLG Karlsruhe - LG Freiburg
6.7.2020
VI ZB 27/19
Beweisfragen zu Inhalt und Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht kommen als Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens nach § 485 Abs. 2 ZPO in Betracht (Festhaltung Senatsbeschluss vom 19. Mai 2020 - VI ZB 51/19, juris).
ZPO § 485 Abs 2
Aktenzeichen: VIZB27/19 Paragraphen: Datum: 2020-07-06 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40318 Arztrecht Haftungsrecht - Arzthaftung Behandlungsfehler
BGH - OLG Stuttgart - LG Heilbronn
26.5.2020
VI ZR 213/19
1. Der für die Auswertung eines Befundes verantwortliche Arzt hat all die Auffälligkeiten zur Kenntnis und zum Anlass für die gebotenen Maßnahmen zu nehmen, die er aus berufsfachlicher Sicht seines Fachbereichs unter Berücksichtigung der in seinem Fachbereich vorausgesetzten Kenntnisse und Fähigkeiten sowie der Behandlungssituation feststellen muss (Senatsurteil vom 21. Dezember 2010 - VI ZR 284/09, BGHZ 188, 29 Rn. 11 f.). Diese Pflicht besteht erst recht dann, wenn, wie bei einem Mammographie-Screening, Zweck der
Untersuchung die Früherkennung einer Krebserkrankung ist und es sich um eine im Rahmen der Anamnese nachgefragte und angegebene Auffälligkeit (hier: Mamillenretraktion) handelt, die auf eben eine solche Krebserkrankung hindeuten kann.
2. Zum Grundsatz der horizontalen Arbeitsteilung.
3. Zur Abgrenzung eines Befunderhebungsfehlers von einem Fehler der therapeutischen Aufklärung ist danach zu differenzieren, ob der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit ärztlichen Fehlverhaltens in der unterbliebenen Befunderhebung als solcher oder in dem Unterlassen
von Warnhinweisen zum Zwecke der Sicherstellung des Behandlungserfolgs liegt. Wird etwa der Patient zutreffend über das Vorliegen eines kontrollbedürftigen Befundes und die medizinisch gebotenen Maßnahmen einer weiteren Kontrolle informiert und unterbleibt (lediglich) der Hinweis auf die Dringlichkeit der gebotenen Maßnahmen, so liegt der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit regelmäßig in dem Unterlassen von Warnhinweisen (Senatsurteil vom 11. April 2017 - VI ZR 576/15, NJW 2018, 621 Rn. 15). Fehlt es dagegen schon an dem Hinweis, dass ein kontrollbedürftiger Befund vorliegt und dass Maßnahmen zur weiteren
Abklärung medizinisch geboten sind, liegt der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit regelmäßig in der unterbliebenen Befunderhebung.
BGB § 280 Abs 2, § 823 Abs 1
Aktenzeichen: VIZR213/19 Paragraphen: Datum: 2020-05-26 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40175 Arztrecht Haftungsrecht - Arzthaftung Prozeßrecht
OLG Dresden - LG Leipzig
12.5.2020
4 U 1388/19
1. Im Berufungsverfahren ist es dem klagenden Patienten abzuverlangen, sich medizinisch fundiert, d.h. regelmäßig unter Bezug auf ein Privatgutachten, medizinische Leitlinien oder andere Stimmen aus der medizinischen Literatur mit den von ihm beanstandeten Feststellungen
eines erstinstanzlichen Gerichtsgutachtens, auf die sich das erstinstanzliche Gericht gestützt hat, auseinanderzusetzen.
2. Klärt der Arzt auch über eine ernsthafte Alternative zu der von ihm in Aussicht genommenen Behandlung auf, ist er nicht verpflichtet, zu diesem Gespräch einen Arzt derjenigen Fachrichtung hinzuziehen, in die diese Alternativbehandlung fällt.
BGB § 280, § 630a, § 630e, § 823 Abs 1
ZPO § 529
Aktenzeichen: 4U1388/19 Paragraphen: Datum: 2020-05-12 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40195 Arztrecht Haftungsrecht - Arzthaftung Behandlungsfehler Schmerzensgeld
OLG Dresden - LG Dresden
23.4.2020
4 U 347/20
Das Auftreten von Paravasaten bei der Verwendung eines Portsystems kann nicht in jedem Fall ausgeschlossen werden. Eine Beweislastumkehr nach den Grundsätzen über den vollbeherrschbaren Bereich kommt hier nicht in Betracht.
BGB § 630a, § 630i
Aktenzeichen: 4U347/20 Paragraphen: Datum: 2020-04-23 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40194 Arztrecht Haftungsrecht - Arzthaftung Behandlungsfehler
OLG Dresden - LG Leipzig
21.4.2020
4 U 1346/19
1. Der Vorwurf, der Arzt habe eine von einer Patientin in ihrer Brust angegebene Verdickung bei der Untersuchung übersehen und keine weitergehende Diagnostik angeordnet, betrifft nicht die Befunderhebung, sondern ist als Diagnoseirrtum zu beurteilen.
2. Die Beweislast für einen Verstoß gegen eine Pflicht zur therapeutischen Sicherungsaufklärung trägt der Patient.
BGB § 630a, § 630h
Aktenzeichen: 4U1346/19 Paragraphen: Datum: 2020-04-21 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40072 Arztrecht Haftungsrecht - Arzthaftung Aufklärungsrecht
OLG Dresden - LG Chemnitz
16.4.2020
4 U 2369/19
1. Vor einer orthopädischen Operation schuldet der Anästhesist keine Aufklärung über die allgemeinen Risiken eines dem Patienten bereits langjährig verschriebenen Herzmedikaments.
2. Ist es medizinisch nicht geboten, diese Medikation im Hinblick auf die anstehende Operation abzusetzen, ist die Aufklärung auch nicht auf ein solches Absetzen zu erstrecken.
BGB § 630a, § 630h
Aktenzeichen: 4U2369/19 Paragraphen: Datum: 2020-04-16 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=40122
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