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Architekten-/Ingenieurrecht - Vermessungsingenieure Haftung
BGH - Kammergericht - LG Berlin
29.11.2012
III ZR 21/12
Die Lageplanerstellung und die Gebäudeeinmessung durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure werden im Land Berlin nicht als öffentliche Aufgabe durchgeführt. Die Haftung für Vermessungsfehler gegenüber dem Auftraggeber bestimmt sich insoweit nach werkvertraglichen Grundsätzen und nicht nach Maßgabe des § 839 BGB.
BGB § 631, § 839
VermG BE § 1, § 2
Aktenzeichen: IIIZR21/12 Paragraphen: BGB§631 BGB§839 VermGBerlin§1 VermGBerlin§2 Datum: 2012-11-29 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=31762 Baurecht Architekten-/Ingenieurrecht - Baumängelrecht Haftungsrecht Vermessungsingenieure
OLG Brandenburg - LG Potsdam
30.3.2011
13 U 16/10
Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen fehlerhafter Vermessung und Dokumentation eines Elektrodükers auf Schadensersatz in Höhe der Kosten für dessen Neuherstellung in Anspruch, nachdem der von ihr hergestellte erste Düker im Zuge von gelegentlich von Folgegewerken durchzuführenden Rammarbeiten beschädigt worden war.
BGB § 633 Abs 2 S 2 Nr 1, § 633 Abs 2 S 2 Nr 2
Aktenzeichen: 13U16/10 Paragraphen: BGB§633 Datum: 2011-03-30 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=29262 Architekten-/Ingenieurrecht - Sonstiges Vermessungsingenieure
OVG Sachsen-Anhalt
28.07.2006
1 M 76/06
Fachaufsicht über Vermessungsingenieure
Die Aufsichtsbehörde über einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ist im Wege der Fachaufsicht berechtigt, von einem Landkreis die von dem Vermessungsingenieur im Vorfeld einer Auftragsvergabe erstellte Kostenschätzung anzufordern.
ÖbVIG SA § 18 Aktenzeichen: 1M76/06 Paragraphen: ÖbVIGSA§18 Datum: 2006-07-28 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=18581
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