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Versicherungsrecht Architekten-/Ingenieurrecht - Versicherungsvertragsrecht Versicherungsverträge Haftpflichtrecht Haftpflichtversicherung
BGH - Kammergericht - LG Berlin
30.5.2012
IV ZR 87/11
Inhaltskontrolle für eine Vertragsstrafeklausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen
Eine Klausel in einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten, die die Verletzung der Pflicht zu zutreffenden Angaben über die für die Beitragshöhe maßgeblichen Honorarumsätze durch eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Betrages der daraus folgenden Prämiendifferenz sanktioniert, benachteiligt den Versicherungsnehmer unangemessen und
ist deshalb unwirksam.
VVG § 1, §§ 1ff
BGB § 307 Abs 1 S 1
Aktenzeichen: IVZR87/11 Paragraphen: VVG§1 BGB§307 Datum: 2012-05-30 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=31120 Versicherungsrecht Architekten-/Ingenieurrecht - Berufshaftpflicht Haftpflichtversicherung
BGH - Kammergericht - LG Berlin
19.11.2008
IV ZR 277/05
In der Architektenhaftpflichtversicherung kommt es für die Frage, ob es sich bei den Kosten für die Beseitigung von Planungsmängeln um eine an die Stelle der Erfüllungsleistung tretende Ersatzleistung handelt, nicht darauf an, ob nach den fehlerhaften Plänen bereits gebaut worden ist und wie der Anspruch des Auftraggebers gegen den Architekten werkvertragsrechtlich einzuordnen ist.
AHaftpflichtVB (AHB) § 4 I Nr. 6 Abs. 3
Aktenzeichen: IVZR277/05 Paragraphen: AHaftpflichtVB (AHB) § 4 Datum: 2008-11-19 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=24817 Versicherungsrecht Architekten-/Ingenieurrecht - Berufshaftpflicht Haftpflichtversicherung
BGH - OLG Schleswig - LG Kiel
19.11.2008
IV ZR 293/05
Die Regulierungszusage des Haftpflichtversicherers gegenüber dem Geschädigten ist dahin zu verstehen, dass der Versicherer seinem Versicherungsnehmer gegenüber deckungspflichtig ist und in dessen Namen den Haftpflichtanspruch anerkennt; darin liegt ein beide Rechtsverhältnisse umfassendes, den Versicherer wie den Versicherungsnehmer verpflichtendes deklaratorisches (kausales) Anerkenntnis gegenüber dem Geschädigten.
AHaftpflichtVB (AHB) § 5 Nr. 7
Aktenzeichen: IVZR293/05 Paragraphen: AHaftpflichtVB (AHB) § 5 Nr. 7 Datum: 2008-11-19 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=24818 Versicherungsrecht Architekten-/Ingenieurrecht - Rechtsschutzversicherungsrecht Haftpflichtrecht Haftpflichtversicherung
BGH - OLG Saarbrücken - LG Saarbrücken
14.2.2007
IV ZR 54/04
Zum Inhalt der Rechtsschutzverpflichtung des Versicherers in der Architektenhaftpflichtversicherung.
AHaftpflichtVB (AHB) §§ 3, 5
Aktenzeichen: IVZR54/04 Paragraphen: AHaftpflichtVB§3 AHaftpflichtVB§5 Datum: 2007-02-14 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=20516 Versicherungsrecht Architekten-/Ingenieurrecht - Berufshaftpflicht Haftpflichtversicherung
Kammergericht
22.12.2006
6 U 164/06
1. Die in den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten, Bauingenieure und beratenden Ingenieuren (BBR) enthaltene Klausel
"IV. Mitversicherte Personen, Beauftragung freier Mitarbeiten sowie selbstständiger Büros; mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht […]
4. aus der Beauftragung selbstständiger Architektur-/Ingenieurbüros, sofern hierfür ein Betrag aus der an diese Büros gezahlten Honorarsumme entrichtet wird, die persönliche gesetzliche Haftpflicht dieser Büros und deren Inhaber-/Mitarbeiter ist nicht versichert"
führt dazu, dass Versicherungsschutz für Fehler von beauftragten selbstständigen Büros und deren Mitarbeiter nur dann besteht, wenn hierfür eine gesonderte Prämie gezahlt wird.
2. Die Klausel ist weder überraschend, noch benachteiligt sie den Versicherungsnehmer unangemessen.
BGB § 305c Abs. 1, § 307
Aktenzeichen: 6U164/06 Paragraphen: BGB§305c BGB§307 Datum: 2006-12-22 Link: pdf.php?db=zivilrecht&nr=22892
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