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Wiedervereinigungsrecht - Sonstiges
BVerwG - VG Potsdam
28.11.2007
8 C 12.06
Globalanmeldung der JCC; Anforderung an eine fristwahrende Anmeldung; Bezeichnung des Vermögenswertes; Bezugnahme auf Akten und Unterlagen; Bezugnahme auf Akten der OFD Berlin; Erfordernis des Hinführens zu bestimmten Vermögensgegenständen; Bezugnahme auf gegenständliche und örtlich eingegrenzte Vorgänge; Abgleichen mit den Angaben in einem Adressbuch; Anforderungen an eine Konkretisierung des angemeldeten Vermögensgegenstandes
Die Globalanmeldung 3 der JCC, die u.a. auf bei der OFD Berlin verwahrte Wiedergutmachungsakten Bezug nimmt, genügt nur dann den Anforderungen an die Konkretisierung des zurückbegehrten Vermögenswertes, wenn Gegenstand der Akten ein Entziehungsoder Schädigungstatbestand hinsichtlich eines Vermögenswertes eines jüdischen Eigentümers ist (Bestätigung und Fortführung der bisherigen Senatsrechtsprechung ).
VermG § 1 Abs. 6
VermG § 2 Abs. 1 Satz 3
VermG § 30 Abs. 1 Satz 1
VermG § 30a Abs. 1 Satz 1
Aktenzeichen: 8C12.06 Paragraphen: VermG§1 VermG§2 VermG§30 VermG§30a Datum: 2070-11-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11996 Wiedervereinigungsrecht - Grundstücksrecht
BVerwG - VG Magdeburg
27.2.2020
8 C 13.19
Antragserfordernis für die Feststellung selbständigen Gebäudeeigentums
1. Eine Feststellung nach Art. 233 § 2b Abs. 3 Satz 1 EGBGB setzt einen Antrag des materiell Berechtigten voraus.
2. Ein durch einen vollmachtlosen Vertreter gestellter Antrag wird durch die Genehmigung des Berechtigten wirksam. Die Genehmigung wirkt auf den Zeitpunkt der Antragstellung zurück.
EGBGB Art. 231 § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, Art. 233 § 2b Abs. 3 Satz 1 und 2
VZOG § 1 Abs. 6
LPGG § 27 Satz 1
BGB §§ 180, 184
Aktenzeichen: 8C13.19 Paragraphen: Datum: 2020-02-27 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22906 Wiedervereinigungsrecht - Erbrecht Grundstücksrecht
BVerwG - VG Dresden
12.2.2020
8 C 6.19
Die Erbenstellung im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 AusglLeistG ist zivilrechtlich zu bestimmen.
Der Begriff des Erben nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AusglLeistG bestimmt sich allein nach § 1922 Abs. 1 BGB.
AusglLeistG § 1 Abs. 1 Satz 1
BGB § 1953 Abs. 1
DDR-RAG § 25 Abs. 2
EGBGB Art. 235 § 1 Abs. 1, Art. 24 Abs. 1, Art. 25, Art. 28 a.F.
VermG § 2 Abs. 1
VwVfG § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2
ZGB-DDR § 403 Abs. 2
Aktenzeichen: 8C6.19 Paragraphen: Datum: 2020-02-12 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=23063 Wiedervereinigungsrecht - Sonstiges
BVerwG - VG Berlin
26.9.2019
8 C 12.18
Reichweite des Entschädigungsausschlusses bei Wiedergutmachung
§ 1 Abs. 2 Satz 2 NS-VEntschG schließt eine Entschädigung aus, wenn dem Geschädigten oder dessen Rechtsnachfolgern rückerstattungsrechtliche Leistungen erbracht wurden, um einen denselben Geschädigten betreffenden Verlust desselben Vermögenswertes wiedergutzumachen.
NS-VEntschG § 1 Abs. 2 Satz 2, § 3
EntschG § 1 Abs. 4
VermG § 1 Abs. 6, § 7a Abs. 2, § 30a Abs. 1
VwVfG § 48 Abs. 1 Satz 1
Aktenzeichen: 8C12.18 Paragraphen: Datum: 2019-09-26 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22741 Wiedervereinigungsrecht - Rehabilitierung
BVerwG - VG Potsdam
24.7.2019
8 C 1.19
Rehabilitierung wegen Gesundheitsschäden durch Grenzsicherungsmaßnahmen der DDR
Die zur Verhinderung eines bestimmten Grenzübertritts ausgelösten Grenzsicherungsmaßnahmen der DDR waren hoheitliche Maßnahmen im Einzelfall, die sich individuell und konkret gegen den Betroffenen richteten. Sie unterliegen deshalb nach § 1 Abs. 5 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 VwRehaG bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung.
VwGO § 74 Abs. 1 und 2, § 137 Abs. 1 und 2, § 144 Abs. 3 und 4
VwRehaG § 1 Abs. 1, 2 und 5, § 2 Abs. 2, § 13 Abs. 3
VwVfG § 41 Abs. 2
Aktenzeichen: 8C1.19 Paragraphen: Datum: 2019-07-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22565 Wiedervereinigungsrecht - Entschädigungsrecht
BVerwG - VG Berlin
27.2.2019
8 C 2.18
Aktienbeteiligung; Anwendungsbereich; Beitrittsgebiet; Entschädigung; Nationalsozialismus; Rückerstattungsrecht; Sitz; Unternehmen; Verfolgung; Verlegung; Veräußerung; West-Berlin; analoge Anwendung; räumlich; zeitlich;
Restitutionsansprüche bei Verbringen des Schädigungsobjekts in die Westzonen
1. Der räumliche Anwendungsbereich von § 1 Abs. 6 VermG ist nicht eröffnet, wenn ein im Schädigungszeitpunkt im Beitrittsgebiet belegener Vermögenswert noch vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes in den Geltungsbereich des alliierten Rückerstattungsrechts verbracht
wurde und in dessen Anwendungsbereich fiel (Fortführung von BVerwG, Urteil vom 25. November 2009 - 8 C 12.08 - BVerwGE 135, 272).
2. Waren in einem solchen Fall die rückerstattungsrechtlichen Fristen zur Anmeldung von Wiedergutmachungsansprüchen bei Verbringen des Vermögenswertes in den Geltungsbereich des Rückerstattungsrechts noch nicht abgelaufen, scheidet eine entsprechende Anwendung von § 1 Abs. 6 VermG aus (Fortführung von BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 2004
- 7 C 20.04 - BVerwGE 122, 286).
GG Art. 3 Abs. 1
VermG § 1 Abs. 6, § 3 Abs. 5, § 35 Abs. 2 und 3
NS-VEntschG § 1 Abs. 1 und 2 Satz 2
Aktenzeichen: 8C2.18 Paragraphen: Datum: 2019-02-27 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22042 Wiedervereinigungsrecht - Sonstiges Wohnungswirtschaft
BVerwG - VG Berlin
27.6.2018
10 C 4.17
Abgeltung; Anteilsverkauf; Einzelveräußerung; Privatisierung; Teilung; Unmöglichkeit; Verfügung; Veräußerung; Wohnungseigentum; Zuordnungsvorbehalt; asset deal; kommunaler Restitutionsanspruch; share deal;
Zuordnungsvorbehalte bei "asset deals" nicht zulässig
Im Anwendungsbereich des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 VZOG sind Zuordnungsvorbehalte nicht zulässig.
EV Art. 21 Abs. 3, Art. 22 Abs. 1 Satz 7
VZOG §§ 1c, 10, 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, §§ 12, 13 Abs. 2
ZErgG § 6
VermG §§ 3c, 4
BGB § 157
WEG § 8
Aktenzeichen: 10C4.17 Paragraphen: Datum: 2018-06-27 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21307 Wiedervereinigungsrecht - Entschädigungsrecht Sonstiges
BVerwG - VG Gera
9.5.2018
8 C 11.17
Abtretung; Anteilsveräußerung; Anteilsübertragung; Antrag, vermögensrechtlicher; Antragserstreckung; Antragsfalle; Ausgleichsleistungen; Ausgleichsleistungsanspruch; Ausschlussfrist;
Bestimmtheitsgrundsatz; Gesellschafter; Gesellschafterwechsel; Individualisierung; Kapitalgesellschaft; Nachsichtgewährung; Personengesellschaft; Treuepflicht; Verwaltungsvereinfachung; Verwaltungsökonomie; Wirkung; vermögensrechtlicher Antrag;
Antragswirkung eines vermögensrechtlichen Antrages im ausgleichsleistungsrechtlichen Verfahren
1. Ein vermögensrechtlicher Antrag wird nach § 6 Abs. 1 Satz 2 AusglLeistG als Antrag auf Ausgleichsleistungen für die Personen gewertet, die den vermögensrechtlichen Antrag gestellt haben oder zu deren Gunsten er wirkte (vgl. etwa § 6 Abs. 6 Satz 2 VermG).
2. § 6 Abs. 1 Satz 2 AusglLeistG ist auch auf vermögensrechtliche Anträge einer Kapitalgesellschaft anzuwenden.
AusglLeistG §§ 1, 6 Abs. 1 Satz 2 und 3
BGB § 709 Abs. 2
GG Art. 3 Abs. 1
HGB § 114 Abs. 2, § 115 Abs. 2, §§ 125, 164 Satz 1
VermG § 1 Abs. 8, § 2a, § 6 Abs. 6, §§ 30, 30a
Aktenzeichen: 8C11.17 Paragraphen: Datum: 2018-05-09 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21051 Wiedervereinigungsrecht - Entschädigungsrecht Sonstiges
BVerwG - VG Berlin
18.4.2018
8 C 3.17
Anmeldefrist, benennen; Anmeldung; Anteilsschädigung; Anwendungsbereich, räumlicher; Ausschlussfrist; Bruchteilsrestitution; Bruchteilsrestitutions-Berechtigung; Bruchteilsrestitutions-
Entschädigungsberechtigung; Entschädigung; Erwerb, gutgläubiger; Globalanmeldung; Hinführen; Inhaberaktien; Inhaberpapiere; Nachbenennung; Präzisierung; Rückerstattung; Schädigung; Unternehmensschädigung; Vermögensgegenstand; Vermögenswert;
Vermögenswert, bestimmter; Verwaltungsaufwand; Wiedergutmachung; Willkürverbot; individualisierbar; konkretisiert; verfolgungsbedingt;
Keine Feststellung einer "objektlosen" Bruchteilsrestitutions-Berechtigung
1. Die wirksame Anmeldung eines Bruchteilsrestitutions-Entschädigungsanspruchs gemäß § 1 Abs. 1a Satz 1 NS-VEntschG setzt voraus, dass die Vermögensgegenstände, für die anteilige Entschädigung verlangt wird, innerhalb der Anmeldefrist abschließend konkretisiert
und damit identifiziert (bestimmt) und nicht nur individualisierbar (bestimmbar) umschrieben werden.
2. § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG i.V.m. § 1 Abs. 6 und § 30 Abs. 1 Satz 4 VermG sieht keine "objektlose" Feststellung einer Bruchteilsrestitutionsberechtigung vor, die sich in der Feststellung
einer anteiligen Berechtigung wegen einer bestimmten Unternehmens- oder Anteilsschädigung erschöpft, ohne die Vermögensgegenstände im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG, an denen die anteilige Berechtigung bestehen soll, konkret zu bezeichnen.
3. Ein Anspruch auf Bruchteilsrestitution wegen der Entziehung in Westdeutschland oder West-Berlin belegener Anteile an einem Unternehmensträger setzt nach § 3 Abs. 1 Satz 4 Teils. 2 VermG voraus, dass die Anteilsentziehung selbst nach einem nach dem 8. Mai 1945
erlassenen Gesetz wiedergutgemacht wurde. Es reicht daher nicht aus, wenn lediglich eine Wiedergutmachung für die Entziehung des Erlöses eines Anteilsverkaufs gewährt wurde.
GG Art. 3 Abs. 1
NS-VEntschG § 1 Abs. 1a und 2 Satz 2
VermG § 1 Abs. 6, § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Satz 4, §§ 30, 30a, 31 Abs. 1b
Aktenzeichen: 8C3.17 Paragraphen: Datum: 2018-04-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21112 Wiedervereinigungsrecht - Entschädigungsrecht Sonstiges
BVerwG - VG Berlin
31.1.2018
8 C 12.17
Antragsfassung; Auslegung; Entschädigung; Erbengemeinschaft; Klagebegehren; Klageziel; NS-Verfolgung; Nachfolgeorganisation; Rechtsnachfolge; jüdischer Berechtigter; namentlich
bekannter Miterbe; unbekannter Nacherbe;
§ 2a Abs. 1a Satz 1 und 3 VermG findet keine Anwendung, wenn die Miterben der Erbengemeinschaft nach einem jüdischen Berechtigten im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vermögensgesetzes am 29. September 1990 namentlich bekannt waren.
BGB §§ 133, 157
VermG § 1 Abs. 6, § 2 Abs. 1, § 2a Abs. 1, 1a und 3
VwGO § 88
Aktenzeichen: 8C12.17 Paragraphen: Datum: 2018-01-31 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=20910
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