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Verkehrswegerecht - Binnenschifffahrtsrecht
BVerwG - Bayerischer VGH - VG Bayreuth
24.5.2018
3 C 18.16
Abwehrrechte des Gewässereigentümers; Allgemeine Schiffbarkeitserklärung; Drittschutz; Eigentum; Gewässerbett; Gewässereigentum; Gewässereigentümer; Inhalts- und Schrankenbestimmung
des Eigentums; Klagebefugnis; Schiffbarkeit eines Gewässers; Unterhaltungslast des Gewässereigentümers; Wasser eines fließenden oberirdischen Gewässers; drittschützende Wirkung; fehlende Eigentumsfähigkeit der fließenden Welle; fließende Welle; subjektive Rechte;
Klagebefugnis des Gewässereigentümers gegen eine allgemeine Schiffbarkeitserklärung
Die allgemeine Zulassung der Schifffahrt durch eine behördliche Schiffbarkeitserklärung beschränkt die Rechtsstellung des Gewässereigentümers. Dass die fließende Welle nach § 4 Abs. 2 WHG nicht eigentumsfähig ist, ändert daran nichts. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gebietet, ihm die Klagebefugnis für eine gegen die Schiffbarkeitserklärung gerichtete Klage zuzuerkennen.
GG Art. 14 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4
VwGO § 42 Abs. 2
WHG § 4 Abs. 2 und 4, § 25
BGB § 903
BayWG Art. 18, 23, 28 Abs. 1 und 2, Art. 36
Aktenzeichen: 3C18.16 Paragraphen: Datum: 2018-05-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21038 Verkehrswegerecht - Binnenschifffahrtsrecht
BVerwG - Hessischer VGH - VG Darmstadt
23.11.2011
6 C 6.11
Verteilungsverfahren; Binnenschifffahrtsrecht; Verwaltungsrechtsstreit; Unterbrechung; Haftungsbeschränkung; Gebührenbescheid; Feuerwehreinsatz; Gewässerverunreinigung; Sachschaden; Sache; Wasser; fließendes Gewässer.
1. Eine nachträglich eingetretene Haftungsbeschränkung nach §§ 4 ff BinSchG berührt nicht die Rechtmäßigkeit eines ordnungsrechtlichen Kostenbescheides, sondern wirkt sich nur auf seine Realisierbarkeit bzw. Vollstreckbarkeit aus.
2. Eine Gewässerverunreinigung ist kein Sachschaden im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 BinSchG. Die Forderung von Kosten für den Einsatz der Feuerwehr zum Zweck der Abwendung einer solchen Verunreinigung unterliegen deshalb nicht der Haftungsbeschränkung nach § 4 BinSchG.
VwGO § 113 Abs. 1 Satz 1
SVertO §§ 8 Abs. 3, 41
BinSchG §§ 4 bis 5m
BGB § 90
Aktenzeichen: 6C6.11 Paragraphen: VwGO§113 SVertO§8 SVertO§41 BinSchG§4 BGB§90 Datum: 2011-11-23 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16152 Verkehrswegerecht - Binnenschifffahrtsrecht
OVG Mecklenburg-Vorpommern - VG Schwerin
16.06.2005
1 L 141/05
1. Zur Anwendbarkeit der §§ 48 , 49 VwVfG auf den Widerruf einer strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung nach § 32 Abs. 3 Nr. 1 WaStrG (hier Geltung der Jahresfrist offen gelassen)
2. Jeder neue Verstoß gegen den Umfang einer strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung begründet einen neuen Widerrufstatbestand, der die Behörde zur Prüfung eines Widerrufs veranlassen kann.
VwGO §§ 124 Abs 2, 124a, 80b Abs 2, 80b Abs 3
VwVfG § 1 Abs 1 Aktenzeichen: 1L141/05 Paragraphen: VwGO§124 VwGO§124a VwGO§80b VwVfG§1 Datum: 2005-06-16 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=7287
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