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Umweltrecht - Wasserrecht
BVerwG - OVG Berlin-Brandenburg - VG Cottbus
20.12.2019
7 B 5.19
Ausnahme; Bergbau; Bewirtschaftungsziele; Grundwasser; Grundwasserabsenkung; Grundwasserkörper; Grundwasserleiter; Kausalität; Pegeländerung; Tagebau; chemische Veränderung;
Ausnahme von den Bewirtschaftungszielen nach dem Wasserhaushaltsgesetz
Die Ausnahmemöglichkeit nach § 31 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WHG erlaubt eine Verschlechterung sowohl des mengenmäßigen als auch des chemischen Zustandes, solange diese auf einer Veränderung der physischen Gewässereigenschaft oder des Grundwasserstandes beruht.
RL 2000/60/EG Art. 2 Nr. 11 und 12, Art. 4 Abs. 7
WHG § 31 Abs. 2, § 47 Abs. 1 und 3
Aktenzeichen: 7B5.19 Paragraphen: Datum: 2019-12-20 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22819 Umweltrecht - Wasserrecht
Bayerischer VGH
28.8.2019
8 N 17.523
Normenkontrollantrag gegen eine Wasserschutzgebietsverordnung; Auslegung ergänzender Unterlagen; Datengrundlage für numerisches Grundwassermodell; Einzugsgebietsgrenzen („Umhüllende“); Engere Schutzzone (Sicherheitszuschlag für Dispersion); Weitere Schutzzone (Zuspeisungswahrscheinlichkeit); Weiteres Sachverständigengutachten;
Schutzfähigkeit des Grundwasservorkommens (bejaht); Unverhältnismäßige
Beschränkung eines Kutschbetriebs (verneint); Ausscheiden von Alternativstandorten (Grobprüfung); Bestimmtheit einer Schutzanordnung
1. Die Schutzfähigkeit eines Trinkwasservorkommens ist gegeben, wenn auf Basis eines nachvollziehbaren Schutzkonzepts im Zeitpunkt des Normerlasses absehbar ist, dass das Risiko einer Trinkwasserverunreinigung beherrschbar ist.
2. Zur Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens, wenn gutachterliche Stellungnahmen erst während des Gerichtsverfahrens von der Behörde eingeholt und als Parteivortrag eingeführt werden.
3. Zum Ausscheiden von Alternativstandorten im Rahmen einer Grobanalyse beim Weiterbetrieb eines vorhandenen Brunnenstandorts.
VwGO § 47, § 98
ZPO § 412
WHG § 51 Abs 1 S 1 Nr 1, § 51 Abs 2
Aktenzeichen: 8N17.523 Paragraphen: Datum: 2019-08-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22418 Prozeßrecht Umweltrecht - Rechtsmittelrecht Wasserrecht
Bayerischer VGH - VG Augsburg
21.8.2019
8 ZB 19.1006
Berufungszulassung (abgelehnt); Mehrfachbegründung eines Urteils; Aufrechterhalten eines wasserrechtlichen Altrechts (verneint); Kein Nachweis eines behördlichen Bestätigungsakts
VwGO § 124 Abs 2 Nr 1, § 124 Abs 2 Nr 2, § 124 Abs 2 Nr 3, § 124a Abs 4 S 4,
VwGO § 124a Abs 5 S 2
Aktenzeichen: 8ZB19.1006 Paragraphen: Datum: 2019-08-21 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22419 Prozeßrecht Umweltrecht - Wasserrecht Hochwasserschutz Rechtsmittelrecht
Bayerischer VGH - VG Augsburg
5.8.2019
8 ZB 18.60
Antrag auf Zulassung der Berufung; Darlegungsanforderungen bei Mehrfachbegründung; Planfeststellung und wasserrechtliche Bewilligung für eine Wasserkraftanlage; Erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele eines FFH-Gebiets; Zwingende Gründe des öffentlichen
Interesses (verneint); Wasserrechtliches Verschlechterungsverbot; Befreiung von einer Naturschutzgebietsverordnung
VwGO § 124 Abs 2 Nr 1, § 124 Abs 2 Nr 2, § 124 Abs 2 Nr 3, § 124 Abs 2 Nr 5,
VwGO § 124a Abs 4 S 4
Aktenzeichen: 8ZB18.60 Paragraphen: Datum: 2019-08-05 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22348 Umweltrecht - Wasserrecht
OVG Saarland - VG Saarland
31.7.2019
1 A 259/18
Wasserrechtliche Beseitigungsanordnung, Rückbau, Brücke, Entfernung von Baumaterialien und eines Häuschens, Ermessensentscheidung, Einschreitenskonzept, vergleichbare Anlagen
Einzelfall einer erfolglosen Klage gegen eine wasserrechtliche Beseitigungsanordnung
WasG SL § 56 Abs 3 S 2 Nr 1a, § 78 Abs 1 Nr 1, § 78 Abs 3, § 83 Abs 3
Aktenzeichen: 1A259/18 Paragraphen: Datum: 2019-07-31 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22218 Bau- und Bodenrecht Umweltrecht Sonstige Rechtsgebiete - Wasserrecht Veränderungssperre Hochwasserschutz
Bayerischer VGH - VG regensburg
31.7.2019
8 ZB 16.2560
Berufungszulassung (abgelehnt); Vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebiets für die geplante Errichtung zweier Flutpolder; Wasserrechtliche Veränderungssperre
VwGO § 124 Abs 2 Nr 1, § 124 Abs 2 Nr 2, § 124 Abs 2 Nr 3
WHG § 76 Abs 2 S 1 Nr 2, § 76 Abs 3
Aktenzeichen: 8ZB16.2560 Paragraphen: Datum: 2019-07-31 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22347 Umweltrecht - Wasserrecht
OVG Sachsen-Anhalt - VG Halle
24.7.2019
2 M 47/19
Prüfung der Dichtheit und Funktionsfähigkeit einer Gülleanlage durch einen Sachverständigen
1. Betreiber einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist, wer in tatsächlicher sowie rechtlicher Hinsicht über die Anlage bestimmt und auch wirtschaftlich für sie verantwortlich ist, also ihre Kosten trägt und Nutzen aus ihr zieht.
2. Betreiber von JGS-Anlagen mit einem Gesamtvolumen von mehr als 500 Kubikmetern, die am 01.08.2017 bereits errichtet waren, haben diese auf Anordnung der zuständigen Behörde durch einen Sachverständigen auf ihre Dichtheit und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen, wenn der Verdacht erheblicher oder gefährlicher Mängel vorliegt.
3. Die dem Adressaten eines Verwaltungsakts zur Erfüllung einer Handlungspflicht gewährte Frist ist angemessen, wenn ein kooperationsbereiter Störer in der Situation des Betroffenen innerhalb der bestimmten Frist die ihm aufgegebene Maßnahme abschließen oder jedenfalls ins Werk setzen kann.
WHG § 62 Abs 1 S 3, § 100 Abs 1 S 2
AwSV § 13 Abs 3
Aktenzeichen: 2M47/19 Paragraphen: Datum: 2019-07-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22325 Umweltrecht - Landwirtschaft Wasserrecht
Bayerischer VGH - VG München
9.7.2019
8 ZB 19.296
Hopfenanbau im Wasserschutzgebiet; Austausch der Begründung/Rechtsgrundlage eines Bescheids; „Unechte“ Gewässerbenutzung; Besorgnisgrundsatz; Gleichbehandlungsgrundsatz
WHG § 9 Abs 2 Nr 2, § 48 Abs 1 S 1, § 100 Abs 1 S 2
GG Art 3 Abs 1
Aktenzeichen: 8ZB19.296 Paragraphen: Datum: 2019-07-09 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22173 Umweltrecht - Wasserrecht
OVG Sachsen-Anhalt - VG Halle
9.7.2019
2 M 19/19
Auskunft über Leitungen und Schächte auf einem Betriebsgrundstück
Die Auskunftspflicht nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 WHG ist nicht auf solche Auskünfte beschränkt, die der Verpflichtete mühelos erteilen kann. Vielmehr kann ein Auskunftsverlangen grundsätzlich auch auf solche Tatsachen gerichtet sein, die nicht offen zutage liegen, sondern deren Ermittlung für den Auskunftsverpflichteten mit einem gewissen Aufwand verbunden ist.
WHG § 101 Abs 1 S 1 Nr 3
Aktenzeichen: 2M19/19 Paragraphen: Datum: 2019-07-09 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=22321 Umweltrecht - Wasserrecht Gebühren
OVG Saarland - VG Saarland
19.2.2019
1 A 154/18
Grundwasserentnahmeentgelt; Erklärungspflicht; Schätzung; Berücksichtigung nachträglicher Angaben; Ausschlussfrist
1. Wird nach Einlegung des Widerspruchs gegen den Grundwasserentnahmeentgeltbescheid, durch den das Entgelt für die Grundwasserentnahme mangels Angaben des Entgeltpflichtigen zur tatsächlichen Fördermenge in Höhe der höchst zulässigen Fördermenge
geschätzt wurde, die tatsächlich entnommene Grundwassermenge nachgereicht, ist im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung für eine Aufrechterhaltung der Schätzung kein Raum mehr, vielmehr muss die Widerspruchsbehörde die tatsächliche Fördermenge berücksichtigen und den Festsetzungsbescheid entsprechend abändern.(Rn.29)
2. Die Regelung in § 3 Abs. 2 Satz 1 GwEEG, wonach der Entgeltpflichtige bis zum 15. Februar eines jeden Jahres unaufgefordert eine Erklärung über die entnommene Wassermenge des Vorjahres, die Art der Verwendung und die dazugehörenden Unterlagen vorzulegen hat, beinhaltet keine Ausschlussfrist.(Rn.33)
AO 1977 § 131 Abs 1, § 132
GwEEG § 1 Abs 1, § 10 Abs 1, § 2 Abs 1
Aktenzeichen: 1A154/18 Paragraphen: Datum: 2019-02-19 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=21778
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