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Umweltrecht - Boden/kontermination
BVerwG - VGH Baden-Württemberg - VG Mannheim
16.03.2006
7 C 3.05
Altlast; Abraumhalde Kalibergwerk; (Abschluss-)Betriebsplan; Entlassung aus der Bergaufsicht; Grundwasserverunreinigung; Duldung; Legalisierungswirkung; Haftungsbeschränkung; Gesamtrechtsnachfolge; Verursachungsbeitrag; Rückwirkung, echte, unechte; Rechtswirkung, deklaratorische, konstitutive; Polizeipflicht, abstrakte und konkretisierte; Vertrauensschutz; verfassungskonforme Auslegung; Ermessensfehler; Störerhaftung, höchstpersönliche; Sanierungsplanung; Vorbehalt des Gesetzes; zivilrechtlicher Rechtsnachfolgetatbestand
1. Die Bestimmungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes über die Sanierungspflicht des Gesamtrechtsnachfolgers des Verursachers einer schädlichen Bodenveränderung beanspruchen auch für die Zeit vor dessen Inkrafttreten Geltung.
2. Die Sanierungspflicht des Gesamtrechtsnachfolgers des Verursachers verstößt nicht gegen das grundsätzliche Verbot der Rückwirkung von Gesetzen. Sie ist normativer Ausdruck eines seit langem anerkannten allgemeinen Grundsatzes des Verwaltungsrechts, wonach öffentlich-rechtliche Pflichten auf den Gesamtrechtsnachfolger übergehen.
GG Art. 14 Abs. 1
BBodSchG §§ 2, § 3 Abs. 1 Nr. 10, 4, 9 Abs. 2, 13 Abs. 1
WHG § 34 Abs. 2
AbfG §§ 2 Abs. 1, 4, 9, 11, 10 Abs. 2
UmwG 1969 §§ 1 Abs. 1, 63 Abs. 1
UmwG 1994 §§ 20 Abs. 1, 174
AktG 1965 §§ 339 Abs. 1 Ziff. 1, 376
BGB § 1922
BGB § 1967 Aktenzeichen: 7C3.05 Paragraphen: BBodSchG§2 BBodSchG§3 BBodSchG§4 BBodSchG§9 BBodSchG§13 WHG§34 Datum: 2006-03-16 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=8527 Umweltrecht - Boden/Kontermination Gebühren/Kosten
Hessischer VGH - VG Darmstadt
10.08.2005
5 UZ 3645/04
Amtshandlung, Bodenschutzrechtliches Verfahren, Maßnahmedurchführungskosten, Verwaltungskosten
Verwaltungskosten bei Prüfung von Gutachten
Für die als "Maßnahme" der zuständigen Behörde in einem bodenschutzrechtlichen Verfahren nach § 9 Abs. 1 des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) in Erscheinung tretende
Prüfung eines vorgelegten Gutachtens können auf Grund der bundesrechtlichen Kostentragungsregelung in § 24 Abs. 1 BBodSchG Verwaltungskosten nach dem Verwaltungskostengesetz des Landes nicht erhoben werden.
BundesbodenschutzG § 24
BundesbodenschutzG § 9
HessVwKostG § 2 Abs. 1 Aktenzeichen: 5UZ3645/04 Paragraphen: BBodSchG§24 BBodSchG§9 HessVwKostG§2 Datum: 2005-08-10 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=7552 Umweltrecht - Boden/Kontermination
Hessischer VGH - VG Frankfurt
03.08.2005
6 UE 1672/04
Altlastenfeststellung, Bundes-Bodenschutzgesetz, Gesetzesmaterialien, Gesetzgebungsgeschichte, Gestuftes Verfahren, Handlungsinstrumentarium, Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz, Regelungszweck, Sperrwirkung Für Die Länder, Verwaltungsakt, Zielsetzung
Altlastenfeststellung
1. Das Bundes-Bodenschutzgesetz stellt das rechtliche Instrumentarium zur Verfügung, um altlastverdächtige Flächen zu erfassen, zu untersuchen, zu bewerten und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.
2. Eine gesonderte Altlastenfeststellung durch Verwaltungsakt i. S. d. § 11 Abs. 1 HAltlastG ist seit dem Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes nicht mehr zulässig.
BBodSchG §§ 9 Abs. 2, 10, 11, 21
GG Art. 72
GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 18
GG Art. 84 Abs. 1
HAltlastG § 11 Abs. 1 Aktenzeichen: 6UE1672/04 Paragraphen: BBodSchG§9 BBodSchG§10 BBodSchG§11 BBodSchG§21 GGArt.72 GGArt.74 GGArt.84 HAltlastG§11 Datum: 2005-08-03 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=7554 Umweltrecht - Boden/Kontermination
OVG Lüneburg - VG Lüneburg
18.04.2005
7 ME 29/05
Bodenverunreinigung, Erkundung, Gefährdungsabschätzung, Gesamtschuld, Kohlenwasserstoff, LCKW, Reinigung, chemische, Störerauswahl, Untersuchungsmaßnahme
Bodenschutzrechtliche Anordnungen gegen früheren Betreiber einer chemischen Reinigung
BBodSchG §§ 24, 4 III, 4 V, 9 II Aktenzeichen: 7ME29/05 Paragraphen: BBodSchG§24 BBodSchG§9 BBodSchG§4 Datum: 2005-04-18 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=5829 Umweltrecht Bau- und Bodenrecht - Boden/Kontermination Bergbau Bergrecht
BVerwG - OVG Rheinland-Pfalz - VG Koblenz
14.04.2005
7 C 26.03
Tongrube; Einbau Abfall; Abfallbeseitigung; Abfallverwertung; Verwertung, stoffliche; Abfallgemisch; Abfall, schadloser; Abschlussbetriebsplan; Wiedernutzbarmachung Oberfläche; Betriebsplan Risikovorsorge; Bodenschutz; Bodenveränderung, schädliche; Vorsorgepflicht; Sanierungspflicht; Bodeneinwirkung Nachbargrundstück
1. Die Verfüllung eines der Bergaufsicht unterliegenden Tagebaus mit hierzu geeigneten Abfällen ist im Regelfall ein Verwertungsvorgang.
2. Die Nutzung des Abfallvolumens ist eine stoffliche Verwertung, wenn die Abfälle aufgrund ihrer Eigenschaften für den Verwendungszweck geeignet sind.
3. Das Bundes-Bodenschutzgesetz ist bei der bergrechtlichen Zulassung eines Abschlussbetriebsplans, der die Verfüllung von Abfällen gestattet, über § 48 Abs. 2 BBergG heranzuziehen.
KrW-/AbfG §§ 4 Abs. 3 Satz 1, 5 Abs. 3, 31 Abs. 2
BBergG §§ 4 Abs. 4, 48 Abs. 2, 55 Abs. 1, 56 Abs. 1 Satz 2
BBodSchG §§ 3 Nr. 10, 4 Abs. 2, 7 Satz 1
BBodSchV § 10 Abs. 1 Satz 1
BBodSchV Anhang 2 Nr. 4 Aktenzeichen: 7C26.03 Paragraphen: KrW-/AbfG§4 KrW-/AbfG§31 KrW-/AbfG§5 BBergG§4 BBergG§55 BBergG§56 BBodSchG§3 BBodSchG§4 BBodSchG§7 Datum: 2005-04-14 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=6030 Umweltrecht Grundstücksrecht - Boden/Kontermination Bergbau Haftungsrecht Bergbaurecht
VGH Baden-Württemberg - VG Freiburg
22.02.2005
10 S 1478/03
Bodenschutz, Altlasten, Sanierung, Kalihalde, Salzablagerungen, Grundwassergefährdung, Stillgelegter Bergwerksbetrieb, Entlassung aus der Bergaufsicht, Verursachungsbeitrag, Gesamtrechtsnachfolge, Echte Rückwirkung, Unechte Rückwirkung, Rechtsstaatsprinzip, Vertrauensschutz, Verfassungskonforme Auslegung, Abstrakte Polizeipflicht, Ermessensfehler
1. § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG erfasst nicht Gesamtrechtsnachfolgen, die in den 70-er Jahren des vergangenen Jahrhunderts erfolgt sind. Das ergibt sich aus einer verfassungskonformen Auslegung dieser am 01.03.1999 in Kraft getretenen Vorschrift. Eine Ausnahme von dem verfassungsrechtlich begründeten Verbot einer echten Rückwirkung ist infolge "unklarer oder verworrener Rechtslage" hinsichtlich einer Gesamtrechtsnachfolge in die abstrakte Polizeipflicht erst ab Mitte der 80-er Jahre des letzten Jahrhunderts anzunehmen.
2. Eine erst 1972 entstandene Aktiengesellschaft, die Gesamtrechtsnachfolgerin der Betreiberin eines 1973 stillgelegten Bergwerksbetriebs ist, ist nach § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG nur für eigene Verursachungsbeiträge verantwortlich, nicht aber für solche ihrer Rechtsvorgängerin.
3. Eine behördliche Heranziehung des letzten von mehreren Verursachern von Salzablagerungen zur Vorbereitung von Sanierungsmaßnahmen unter Hinweis darauf, er sei wegen Gesamtrechtsnachfolge für die gesamten Salzablagerungen auch seiner Rechtsvorgänger verantwortlich, ist ermessensfehlerhaft.
GG Art. 20 Abs. 3
BBodSchG §§ 3 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Satz 1, 10 Abs. 1, 13
BBergG § 69 Abs. 2
BBergG § 169 Abs. 2 Aktenzeichen: 10S1478/03 Paragraphen: GGArt.20 BBodSchG§3 BBodSchG§4 BBodSchG§10 BBodSchG§13 BBergG§69 BBergG§169 Datum: 2005-02-22 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=5847 Umweltrecht - Boden/Kontermination
Bayerischer VGH - VG Würzburg
17.02.2005
22 ZB 04.3472
Bodenschutzrechtliche Anordnung von Sanierungsuntersuchungen und -maßnahmen; maßgebliche Sach- und Rechtslage; Auswahlentscheidung bei mehreren denkbaren Verpflichteten; Heranziehung des Grundstückseigentümers bei schwierig zu ermittelndem Verursacher;
bodenschutzrechtliche Anordnung einer Untersuchung zur Gefährdungsabschätzung; Ersatzvornahme ohne vorangehende Androhung; Ermittlung der Gefährdung durch die zuständige Behörde durch orientierende Messungen
BBodSchG §§ 4 Abs. 3, 9 Abs. 1, 9 Abs. 2, 10 Abs. 1
BayVwZVG Art. 19 Abs. 1, Art. 32, Art. 35 Aktenzeichen: 22ZB04.3472 Paragraphen: BBodSchG§4 BBodSchG§9 BBodSchG§10 BayVwZVGArt.19 BayVwZVGArt.32 BayVwZVGArt.35 Datum: 2005-02-17 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=5453 Umweltrecht Naturschutzrecht - Boden/Kontermination Bodenschutz
BVerwG - VGH Mannheim - VG Karlsruhe
17.02.2005
7 C 14.04
Schädliche Bodenveränderung; Gefährdungsabschätzung; Untersuchungsanordnung; nichtförmliches Verwaltungshandeln; Kooperationsprinzip; Kostenerstattung; Analogie; richterliche Rechtsfortbildung; Gutachtenkosten; Rechtsanwaltskosten
1. Die Kosten einer ohne Untersuchungsanordnung vom Grundstückseigentümer durchgeführten Bodenuntersuchung, die den durch vorangegangene Erkundungsmaßnahmen begründeten und nicht vom Eigentümer zu vertretenden Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder einer Altlast nicht bestätigt hat, sind in entsprechender Anwendung des § 24 Abs. 1 Satz 2 BBodSchG erstattungsfähig, wenn die zuständige Behörde die Untersuchung veranlasst und das Untersuchungskonzept gebilligt hat.
2. Die im Zusammenhang mit einer Bodenuntersuchung aufgewendeten Rechtsanwaltskosten gehören nicht zu den Kosten, die in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 24 Abs. 1 Satz 2 BBodSchG erstattungsfähig sind.
BBodSchG § 9 Abs. 2 Satz 1
BBodSchG § 24 Abs. 1 Satz 2
VwVfG § 80 Abs. 1 Satz 1 Aktenzeichen: 7C14.04 Paragraphen: BBodSchG§9 BBodSchG§24 VwVfG§80 Datum: 2005-02-17 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=5587 Umweltrecht Grundstücksrecht - Bodensanierung Boden/Kontermination Haftung Haftungsrecht
VG Aachen
16.02.2005
6 K 1301/01
Kostenerstattung für Bodensanierungen.
Den Ländern ist es verwehrt, über § 24 Abs. 1 Satz 1 BBodSchG hinausgehende bodenschutz- bzw. altlastenrechtliche Kostenerstattungsregelungen zu treffen, also etwa Aufwendungsersatzansprüche einer Behörde im Sinne des § 31 Abs. 7 Nr. 1 LAbfG zu schaffen. Das Bundes-Bodenschutzgesetz stellt auch insoweit gemäß Art. 72 Abs. 1 GG eine abschließende, landesbodenschutz- bzw. altlastenrechtliche Regelungen versperrende Bestimmung dar. (Leitsatz der Redaktion)
BbodSchG § 24
LAbfG NRW § 31
GG Art.72 Aktenzeichen: 6K1301/01 Paragraphen: BBodSchG§24 LAbfGNRW§31 GGArt.72 Datum: 2005-02-16 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=5851 Gebühren- und Abgabenrecht Umweltrecht - Verwaltungsgebühren Sonstiges Gebührenkalkulation Boden/Kontermination Gebühren
VGH Baden-Württemberg - VG Freiburg
10.02.2005
2 S 2488/03
Amtshandlung, Verwaltungsgebühr, behördeninterner Vorgang, individuelle Zurechenbarkeit, öffentlich-rechtliche Vereinbarung, Gebührenerhebungspflicht, rechtsstaatliche Bestimmtheit, Doppelbelastung, Sperrwirkung, Kostenbegriff, sachliche Gebührenfreiheit
1. Die Teilnahme eines Behördenbediensteten an einer Besprechung, die auf den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (hier: Sanierungsvertrag gem. § 13 Abs. 4 BBodSchG) zur Vermeidung einer einseitigen Inanspruchnahme des Zustandsstörers hinzielt, ist eine gebührenpflichtige Amtshandlung im Sinne von § 1 Abs. 1 LGebG und stellt nicht lediglich das gebührenfreie Führen eines "Gesprächs" dar. Keine Amtshandlung ist indes die behördenintern gebliebene Vorbereitung auf die Besprechung.
2. Die bundesrechtliche Kostentragungsregelung in § 24 Abs. 1 S. 1 BBodSchG steht der Erhebung einer Verwaltungsgebühr nach Maßgabe des Landesgebührengesetzes nicht entgegen, die der Deckung des Personal- und Sachaufwands für die Teilnahme eines Bediensteten an der oben genannten Besprechung dient.
3. Die Aufnahme von Gesprächen zur Vorbereitung eines öffentlich-rechtlichen Sanierungsvertrags mit dem Ziel der Bewältigung einer Altlastenproblematik ist in erster Linie von dem privaten Interesse des Zustandsstörers geleitet, eine einseitige Inanspruchnahme durch Verwaltungsakt zu vermeiden. Diese Interessenlage rechtfertigt keine sachliche Gebührenfreiheit nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 LGebG.
4. Bei der Ermittlung des Personalkostenaufwands für die Teilnahme eines Behördenbediensteten an oben genannten Gesprächen kann auf die bei Vornahme der Amtshandlung jeweils geltende Fassung der Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums über die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands bei der Festlegung von Verwaltungs- und Benut-zungsgebühren und von sonstigen Entgelten für die Inanspruchnahme der Landesverwaltung - VwV-Kostenfestlegung - zurückgegriffen werden.
GG Art. 72 Abs. 1, Art. 84 Abs. 1
BBodSchG § 24 Abs. 1 Satz 1
LGebG §§ 1, 2, 3, 5 Abs. 1 Nr. 7, 11 Abs. 1 Satz 3
GebVO i.F.m. GebVerz Nr. 1.2.18 Aktenzeichen: 2S2488/03 Paragraphen: GGArt.72 GGArt.84 BBodSchG§24 LGebG§1 LGebG§2 LGebG§3 LGebG§4 LGebG§5 LGebG§11 Datum: 2005-02-10 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=5688
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