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Prozeßrecht Umweltrecht - Auskunft Auskunftsrecht
VGH Hessen - VG Darmstadt
10.8.2016
5 A 687/16.Z
Zugang zu Umweltinformationen
Macht jemand einen Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen nach § 3 HUIG geltend, muss er darlegen, dass es sich um Umweltinformationen im Sinn von § 2 Abs. 3 HUIG handelt.Bei einer Klage auf Zugang zu Umweltinformationen bemisst sich der Streitwert nach der Bedeutung der Sache für den Kläger. Insofern sind auch ideelle Interessen berücksichtigungsfähig.
GKG § 52
HUIG § 2, § 3, § 4
Aktenzeichen: 5A687/16 Paragraphen: Datum: 2016-08-10 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19958 Umweltrecht - Auskunftsrecht
OVG Lüneburg - VG Stade
24.3.2016
2 LB 69/15
Auskunftsanspruch nach dem Umweltinformationsgesetz
Zum Auskunftsanspruch gegenüber der Landwirtschaftskammer hinsichtlich von Unterlagen (Qualifizierter Flächennachweis), zu denen sie auf Anforderung der Genehmigungsbehörde Stellung genommen hat.
UIG § 2, § 9
Aktenzeichen: 2LB69/15 Paragraphen: UIG§2 UIG§9 Datum: 2016-03-24 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=19554 Umweltrecht - Auskunftsrecht
OVG Rheinland-Pfalz - VG Mainz
6.9.2012
8 A 10096/12
Zu den Anforderungen an die Darlegung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen durch ein Unternehmen, das von einem Begehren auf Zugang zu Umweltinformationen betroffen ist.
UIG RP § 2 Abs 1 Nr 1, § 2 Abs 3 Nr 1, § 2 Abs 3 Nr 2, § 2 Abs 3 Nr 3 Buchst a, § 2 Abs 4 S 1
Aktenzeichen: 8A10096/12 Paragraphen: Datum: 2012-09-06 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=17392 Umweltrecht - Auskunftsrecht Sonstiges
VG Berlin
22.9.2011
2 K 174.10
1. Ist Art. 2 Nr. 2 Satz 2 der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates dahin auszulegen, dass ein Handeln in gesetzgebender Eigenschaft auch bei Tätigkeiten von Gremien und Einrichtungen gegeben ist, die die Rechtssetzung durch die Exekutive aufgrund einer Ermächtigung durch ein Parlamentsgesetz betreffen?
2. Sofern die Frage zu Nr. 1 bejaht wird: Werden solche Gremien und Einrichtungen dauerhaft oder nur für die Zeit bis zum Abschluss des Rechtssetzungsverfahrens von dem Begriff der "Behörde" nicht erfasst?
Aktenzeichen: 2K174.10 Paragraphen: Datum: 2011-09-22 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16086 Umweltrecht - Auskunftsrecht Sonstiges
EuGH
28.7.2011
C-71/10
Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen; Ausnahmen vom Recht auf Zugang; Antrag auf Zugang, bei dem es um mehrere von Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2003/4/EG geschützte Interessen geht
EGRL 4/2003 Art 4 Abs 2
AEUV Art 267
Aktenzeichen: C-71/10 Paragraphen: Datum: 2011-07-28 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=16127 Umweltrecht - Auskunftsrecht Sonstiges
BVerwG - OVG Schleswig
21.02.2008
20 F 2.07
Verwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen; Umweltinformationsrichtlinie vom 28. Januar 2003; Umweltinformationsgesetz des Landes; Ausschluss der mündlichen Verhandlung im Zwischenverfahren gemäß § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO; Grundsatz des gesetzlichen Richters; Sperrerklärung als Erklärung des Prozessrechts; Vorlageermessen; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Fall der Entbehrlichkeit der selbständigen Ermessensentscheidung der obersten Aufsichtsbehörde; grundrechtlich gebotener Geheimnisschutz
1. Die zuständige oberste Aufsichtsbehörde hat auch in Klageverfahren, in denen um den Zugang zu Informationen gestritten wird, gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO über die Vorlage von geheimhaltungsbedürftigen Akten aufgrund einer Abwägung der widerstreitenden Interessen nach ihrem Ermessen zu entscheiden. Die Entscheidung über die Aktenvorlage im Prozess kann sich in solchen Fällen der Prüfung und Anwendung der Rechtsnormen, die für die Entscheidung des Gerichts über den Klageanspruch maßgeblich sind, faktisch weitgehend annähern. Für die gerichtliche Überprüfung der Vorlageentscheidung steht das Zwischenverfahren gemäß § 99 Abs. 2 VwGO zur Verfügung.
2. Der Ausübung des prozessualen Vorlageermessens durch die Behörde bedarf es ausnahmsweise dann nicht, wenn das Interesse an der Geheimhaltung wegen eines grundrechtlichen Bezugs oder aus anderen Gründen ein solches Gewicht hat, dass die Vorlage der Akten unterbleiben muss. Ebenso kann umgekehrt bei einem geringen Gewicht des Geheimhaltungsinteresses die Vorlage im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit rechtlich geboten sein.
3. Die Vorlage von Akten mit Umweltinformationen ist bei grundrechtlich gebotenem Geheimnisschutz wie z.B. im Falle von Betriebsund Geschäftsgeheimnissen oder bei personenbezogenen Daten nur zulässig, wenn und soweit das gesetzliche Informationsinteresse des Klägers und der Allgemeinheit das private Geheimhaltungsinteresse überwiegt. Unter diesen Voraussetzungen kann die Vorlage zugleich erforderlich sein (hier bejaht für Angaben zu einem Störfall in einem Kernkraftwerk in den Akten der Atomaufsichtsbehörde).
VwGO § 99
Aktenzeichen: 20F2.07 Paragraphen: VwGO§99 Datum: 2008-02-21 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=11997 Umweltrecht - Auskunftsrecht Sonstiges
OVG NRW - VG Köln
27.06.2007
8 B 922/07
Zu einem im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes geltend gemachten Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen im Zusammenhang mit dem Transrapid.
UIG § 2 Abs. 3
UIG § 4 Abs. 2
UIG § 8 Abs. 1
UIG § 9 Abs. 1
Aktenzeichen: 8B922/07 Paragraphen: UIG§2 UIG§4 UIG§8 UIG§9 Datum: 2007-06-27 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=12353 Umweltrecht Verkehrswegerecht - Auskunftsrecht Luftverkehrsrecht
Hessischer VGH
20.03.2007
11 A 1999/06
Ablehnungsgründe, Anfechtungsklage, Anspruch, Datenbank, Juristische Personen Des Öffentlichen Rechts, Kommunen, Öffentlichkeit, Stellungnahmen, Umweltinformationen, Zugang
Zugang zu Umweltinformationen
1. Der Anspruch auf Umweltinformationen nach der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 steht auch denjenigen Körperschaften des öffentlichen Rechts zu, denen eine gegenüber der staatlichen Verwaltung weitgehend unabhängige Rechtsstellung eingeräumt ist (hier entschieden für einen Evangelischen Kirchengemeindeverband).
2. Auch kommunale Gebietskörperschaften können diesen Anspruch geltend machen, soweit die begehrten Umweltinformationen im Zusammenhang mit der Wahrnehmung einer Aufgabe im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung gesehen werden können.
HUIG §§ 2, 3, 7, 8
RL 2003/4/EG
Aktenzeichen: 11A1999/06 Paragraphen: HUIG§2 HUIG§3 HUIG§7 HUIG§8 2003/4/EG Datum: 2007-03-20 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=10954 Umweltrecht - Auskunftsrecht
VG Frankfurt
5.10.2006
7 G 3023/06
Beschleunigungsgebot im Umweltinformationsrecht; einstweiliger Rechtsschutz; Präzisierung eines Abspruchs auf Zugang zu Umweltinfortmatio; Umweltinformationen; Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache; Vorwegnahme der Hauptsache; Zugang zu Umweltinformationen
1. Aus Art. 3 Abs. 2 Buchst. a) und Art. 6 Abs. 1 S. 2 der Richtlinie 2003/4/EG über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen vom 28.1.2003 ergibt sich, dass die Richtlinie ein von den zuständigen Stellen zwingend zu beachtendes Beschleunigungsgebot enthält, das auch im gerichtlichen Rechtsschutzverfahren zu beachten ist.
2. Macht eine um Umweltinformationen nachsuchende natürliche oder juristische Person im Rahmen eines gerichtlichen Eilverfahrens in nachvollziehbarer Weise geltend, auf zeitnahen Zugang zu bestimmten Umweltinformationen angewiesen zu sein, ist eine Ablehnung eines
hierauf abzielenden Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Verweis auf das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache mit Sinn und Zweck der Richtlinie 2003/4/EG nicht zu vereinbaren.
3. Zu den Anforderungen an die Vollstreckbarkeit eines Anspruchs auf Zugang zu Umweltinformationen.
4. Die Beschränkung eines Anspruchs auf Zugang zu Umweltinformationen gemäß Art. 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2003/4/EG setzt eine entsprechende Regelung durch den zuständigen Bundes- oder Landesgesetzgeber voraus (wie VG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.5.2006 - 7 E 2109/05(V)).
5. Hat eine um Umweltinformationen nachsuchende Person bereits auf Grund vorangegangener Akteneinsicht in bestimmte Akten einer Behörde nähere Anhaltspunkte, bei welchen weiteren Behörden sich Unterlagen mit Umweltinformationen befinden können, obliegt es ihr, ihren Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen näher zu präzisieren. Ein Antrag "ins Blaue hinein" wird bei einem solchen Sachstand auch den niedrigen Anforderungen für die Durchsetzung eines Umweltinforamtionsanspruches nicht gerecht.
Richtlinie 2003/4/EG
VwGO § 123
Aktenzeichen: 7G3023/06 Paragraphen: VwGO§123 2003/4/EG Datum: 2006-10-05 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=9673 Umweltrecht - Auskunftsrecht
OVG NRW - VG Düsseldorf
05.09.2006
8 A 2190/04
1. Die Frage, ob die Umweltinformationsrichtlinie RL 2003/4/EG im Land NRW unmittelbar gilt, bleibt offen.
2. Zu den Anforderungen an den Ausnahmetatbestand "Vertraulichkeit der Beratungen von Behörden" i.S.v. Art. 4 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a RL 2003/4/EG und an den Ausschlussgrund "Protokolle vertraulicher Beratungen" i.S.v. § 7 Abs. 1 IFG NRW.
RL 2003/4/EG Art. 3 Abs. 1
RL 2003/4/EG Art. 4 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a
IFG NRW § 4 Abs. 1
IFG NRW § 7 Abs. 1 Aktenzeichen: 8A2190/04 Paragraphen: 2003/4/EG IFGNRW§4 IFGNRW§7 Datum: 2006-09-05 Link: pdf.php?db=verwaltungsrecht&nr=9267
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